Bei negativen ebay-Bewertungen ist keine besondere Eile geboten, so dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung zu deren Aufhebung nicht in Betracht kommt.
Beantragt hatte diese ein ebay-Händler, dessen Umsatz nach eigenen Angaben seit Abgabe der negativen Bewertung um mehr als 18 Prozent zurück gegangen war. Weil der selbe Händler aber andererseits über 11.000 positive Kunden-Feedbacks verfügte, mochte das Gericht nicht an einen ursächlichen Zusammenhang glauben und wies den Antrag ab.
Quelle: Dr. Bahr
Beantragt hatte diese ein ebay-Händler, dessen Umsatz nach eigenen Angaben seit Abgabe der negativen Bewertung um mehr als 18 Prozent zurück gegangen war. Weil der selbe Händler aber andererseits über 11.000 positive Kunden-Feedbacks verfügte, mochte das Gericht nicht an einen ursächlichen Zusammenhang glauben und wies den Antrag ab.
Quelle: Dr. Bahr