Musikindustrie verschärft Vorgehen gegen illegale Downloads

Gamma-Ray

Moderator
Teammitglied
Wieder mal aktuell:

Weil viele User offensichtlich von P2P-Netzwerken zu den Filehostern wandern, übt nun die Musikindustrie
verstärkt Druck u.a. auf Rapidshare (Schweiz) aus.

Rapidshare hostet aber irgendwelche Dateien und ist zudem nicht an die deutsche Gesetzgebung
der Voratsdatenspeicherung gebunden.

Auch auf der rechtlichen Seite ist einiges unklar: so laden viele Internetnutzer MP3-Files, die sie von eigenen, legal gekauften CDs erstellt haben, bei Rapidshare und Co. für Freunde zum Download hoch. Es handelt sich also nicht um offensichtlich rechtswidrig hergestellte Dateien und somit ist der Download im Freundeskreis auch nach der jüngsten Urheberrechts-Novelle eigentlich legal. Werden die Files allerdings nicht durch ein Passwort geschützt, können rein theoretisch alle Internetnutzer weltweit auf die Musikdateien zugreifen.

Quelle
 
Die Vorratsdatenspeicherung für IP-Daten gilt erst ab 2009 und erst dann
könnte die Musikindustrie darauf zugreifen. In der Praxis speichern die
Provider die IP-Adressen im Augenblick höchstens eine Woche, manche
speichern die IP-Adressen gar nicht.
Bezüglich der Log-Dateien, wird Rapidshare in der Schweiz diese bestimmt
nicht rausrücken. Würde Rapidshare diese Daten übergeben, könnten die
gleich ihr Geschäftsmodell beerdigen.
 
Muss Rapid Share in der Schweiz auch nicht mehr, der "Dienst für Besondere Aufgaben" wird schon alles mitschreiben (lassen) und im Rahmen der "Amtshilfe" wohl auch an deutsche Behörden weiterreichen. Angefangen haben sie schon, im Moment werkeln sie lediglich an Technik und Auswertung herum.


Dienst für besondere Aufgaben
Der schweizer "Dienst für Besondere Aufgaben" (DBA), der dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterstellt ist, ist mit der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs beauftragt. Er verlangt (jetzt schon) von den Telekommunikationsanbietern die Vorratsdatenhaltung der Telefonie- und Emailverbindungsdaten und will bis 2009 in der Lage sein, den gesamten Internetverkehr in der Schweiz zu überwachen, insbesondere auch, welche Webseiten von wem besucht werden und welche Dateien aus dem Internet auf schweizerische PCs transferiert werden.
Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Na wenn sich das mit dem "Dienst für Besondere Aufgaben" rumspricht, muss
Rapidshare sein Geschäftsmodell mit Sicherheit verändern.
Wie man allerdings den gesamten Internetverkehr in der Schweiz überwachen will, ist
wohl eine Utopie. Schweizer die in Grenznähe wohnen, können sich ja per UMTS bei einem ausländischen Anbieter "einwählen" und schon ist die komplette Überwachung ein Witz.
 
Na wenn sich das mit dem "Dienst für Besondere Aufgaben" rumspricht, (...)
Hat es schon.

UUps, ich hatte oben die Quellenangabe vergessen
blush.gif

Schweizer Nachrichtendienste - Wikipedia
und dort ein klein wenig nach unten scrollen...
 
Die Vorratsdatenspeicherung für IP-Daten gilt erst ab 2009 und erst dann
könnte die Musikindustrie darauf zugreifen. In der Praxis speichern die
Provider die IP-Adressen im Augenblick höchstens eine Woche, manche
speichern die IP-Adressen gar nicht.

Bei Wikipedia findet man dazu ausführlichere Informationen: ;)

Unmittelbare Geltung erlangen die Regelungen der Richtlinie erst, wenn sie von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Der Deutsche Bundestag hat dazu am 9. November 2007 das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG beschlossen, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie lief gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie bereits am 15. September 2007 ab, durfte allerdings für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail bis längstens zum 15. März 2009 aufgeschoben werden. Hierzu ist eine besondere Erklärung der Mitgliedsstaaten notwendig. Eine solche Erklärung haben sechzehn der fünfundzwanzig Mitgliedsstaaten abgegeben, darunter Deutschland und Österreich.

siehe auch Wikipedia - Vorratsdatenspeicherung
 
Ich habe heute morgen im Standart (österreichische Tageszeitung) gelesen, dass Lobyisten der Musikindustrie es in Frankreich geschaft haben, die Regierung so zu beinflussen, das wenn jemand MP3s anbietet oder herunterlät nach zweimaliger Verwarnung sein Internetzugang gesperrt wird.

Ich finde hier hat einfach das Recht der Künstler auf Bezahlung ein Ende wo man jemandem seinen Internetzugang sperrt - das ist in der heutigen Zeit schon ein gewaltiger Eingiff in die Privatsphäre und dazukommt laut Standard, dass diese Sperren ohne Richterliche Genehmigung ausgesprochen werden.
 
gewaltiger Eingiff in die Privatsphäre und dazukommt laut Standard, dass diese Sperren ohne Richterliche Genehmigung ausgesprochen werden.
Deine Posts lieferst du offenbar auch ohne richterliche Genehmigung ab,
zumindest was die Grammatik betrifft.
Aber bitte, wenn du eine solche Behauptung aufstellst, liefere auch die entsprechenden Quellen dafür.
So glaube ich deine obg. Aussage einfach nicht.
 
Er meint vieleicht diesen Artikel aus "Der Standart", der wahrscheinlich auch in der gedruckten Form veröffentlicht wurde...

BTW: Das mit den geplanten (umgesetzten?) Sperren in Frankreich geisterte schon vor ein paar Wochen durch alle Medien. Was allerdings dazu kommt ist, dass sich dafür im Gegenzug die Musikindustrie in Frankreich dazu bereit erklären musste, den DRM §%&%§ fallen zu lassen. Und wenn ich genügend Zeit habe, suche ich im Netz lange genug, bis ich die Quelle finde... ;)
 
Dieses Urteil steht in keinem Verhältnis, zu dem, was der Verurteilte getan hat.

He USA, merkt ihr noch was? :stupid

Der "Täter" wird niemals in der Lage sein das abzuzahlen und da wäre doch ein Todesurteil viel besser... :devil
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber bei einem Todesurteil, hätten die Geier Plattenfirmen ja garnichts von ihrem Geld gesehen. Jetzt darf er sein ganzes Leben für 30 Songs bezahlen... Das müssen teure Lieder gewesen sein, bei 22500€ pro Stück. :unsure:
 
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