Microsoft möchte mit Bing nicht auf der EU-Liste der Gatekeeper stehen

News-Bote

Ich bring die Post
Microsoft möchte mit Bing nicht auf der EU-Liste der Gatekeeper stehen

Bing Logo Titelbild


Im Rahmen des neuen Digital Markets Act (DMA) stuft die EU große Onlinedienste als “Gatekeeper” ein. Diese stehen in der Folge unter besonderer Beobachtung und sehen sich strengeren Richtlinien ausgesetzt. Microsoft ist überzeugt, Bing sei für eine solche Einstufung viel zu klein. Auch Apple möchte iMessage nicht als Gatekeeper-Dienst eingestuft sehen.

Noch liegt die Liste der EU gar nicht vor, sie soll am morgigen Mittwoch, den 6. September 2023, veröffentlicht werden. Im Juli hatte die EU allerdings sieben Firmen genannt, die sie grundsätzlich als Betreiber von “Torwächter-Diensten” einstuft. Außer Microsoft waren das die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook) und Samsung. Wenig überraschend haben sich alle Unternehmen gegen diese Kategorisierung verwehrt.

Die Kriterien sind jedoch grundsätzlich objektiv: Wer in mindestens drei EU-Ländern aktiv ist und in den vergangenen drei Jahren mindestens 7,5 Milliarden Euro Umsatz erzielt hat oder alternativ eine Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro aufweist, mindestens 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer oder 10.000 aktive Geschäftskunden zählt, ist ein “Gatekeeper”. Erfüllt ein Unternehmen diese Kriterien, muss es selbsttätig Meldung bei den EU-Behörden machen.

Bei Bing sieht Microsoft allerdings keine Notwendigkeit einer besonderen Beobachtung. Gegenüber der EU sollen die Remonder Berichten zufolge argumentiert haben, dass der Marktanteil von Bing insbesondere in Europa viel zu klein wäre, um darauf dieselben Regelungen anzuwenden, wie diese etwa für Google zu erwarten sind. Es wäre beispielsweise denkbar, dass die EU Suchmaschinen in Zukunft vorschreibt, prominent auf alternative Suchmaschinen zu verweisen – was ich im Übrigen generell für völlig absurd halte, egal wer hier auf wen verweisen muss.

Morgen werden wir schlauer sein, welche Dienste die EU denn nun endgültig als Gatekeeper kennzeichnet und welche konkreten Auflagen damit verbunden sind. Deren Nichteinhaltung kann theoretisch mit einer Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden.

zum Artikel...
 
Oben