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Microsoft, Google, Meta und Snap werfen der EU Untätigkeit gegen Kindesmissbrauch vor
In einer gemeinsamen Erklärung werfen Microsoft, Google, Meta und Snap der Europäischen Union Untätigkeit im Kampf gegen Kindesmissbrauch vor. Gleichzeitig kündigen die Unternehmen an, ihre freiwilligen Maßnahmen zum Schutz von Kindern fortzuführen.
Zum 3. April ist eine Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie der EU ausgelaufen. Diese erlaubte die anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrolle von Inhalten, um den sexuellen Missbrauch von Kindern besser verfolgen zu können. Innerhalb der EU war es zu keiner Einigung über die Verlängerung der Maßnahme, die auch als „Chatkontrolle“ bekannt ist, gekommen.
Die EU-Kommission hatte für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung gestimmt. Das EU-Parlament war dazu grundsätzlich bereit, plädierte aber für weitreichende Einschränkungen. Gezielte Scans sollten beispielsweise nur noch bei einem konkreten Verdacht erlaubt sein. Da sich die Gremien nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnten, ist die Richtlinie am 3. April ersatzlos ausgelaufen.
Kinderschutz-Organisationen kritisieren das in einer Stellungnahme scharf. Das Bundeskriminalamt fürchtet eine massive Einschränkung der Ermittlungen zu Online-Kriminalität gegen Kinder. Die vier genannten Tech-Unternehmen haben eine wortgleiche Erklärung veröffentlicht, ich verlinke an dieser Stelle auf den Microsoft-Blog.
Die Unterzeichner sprechen von einem „unverantwortlichen Versagen“ der EU beim Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch. Sie fordern schnelle Verhandlungen und die Verabschiedung einer adäquaten Nachfolgeregelung.
Es gibt sicher keine zwei Meinungen darüber, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder zu den abscheulichsten Verbrechen überhaupt gehört. Dennoch darf diese Keule nicht benutzt werden, um überzogene Maßnahmen zu rechtfertigen. Die Argumente des EU-Parlaments gegen eine pauschale Verlängerung der ePrivacy-Ausnahme sind nämlich nicht von der Hand zu weisen.
Regelmäßigen Lesern genügt die Überschrift, um sofort zu wissen, worum es geht. Seit Jahren scannt Microsoft alle Inhalte, die auf OneDrive hochgeladen werden. Gibt es dabei einen mutmaßlichen Treffer, verlieren Betroffene ihr Microsoft-Konto nebst aller Inhalte sowie die Lizenzen für Software und Spiele, die mit diesem Konto verknüpft sind. Das passiert vollautomatisch, ohne menschliche Kontrolle und ohne Einspruchsmöglichkeit. Wenn Microsofts massiv fehleranfälliger Algorithmus zuschlägt, ist die digitale Identität für immer verloren. Und wenn man Pech hat, schaut auch noch der Staatsanwalt vorbei.
Dass es der EU nicht gelungen ist, innerhalb der Frist eine adäquate Nachfolgeregelung zu treffen, die das Schutzbedürfnis der Kinder und das Recht auf Privatsphäre gleichermaßen im Blick hat, ist ganz sicher ein Armutszeugnis. In diesem Punkt trifft die Kritik von Microsoft, Google, Meta und Snap ins Schwarze.
Das Gejammer über die armen Kinder, die jetzt vollkommen ungeschützt sind, nehme ich diesen Firmen allerdings nicht ab. Alle Firmen verdienen Geld damit, die Userdaten auszuwerten und diese an Werbetreibende zu verkaufen. Für Microsoft ist das eher ein Nebenerwerb, Konzerne wie Google, Meta und Snap sind existenziell davon abhängig.
Das Auslaufen der Ausnahme zwingt die Unternehmen zumindest auf dem Papier dazu, ihre umfassenden Analysetools für EU-Nutzer entsprechend einzuschränken. Das bedeutet vielleicht weniger Kinderschutz, auf jeden Fall aber Kosten für den technischen Aufwand sowie möglicherweise geringere Werbeeinnahmen. Daher ist die gemeinsame Empörung zu einem guten Teil scheinheilig.
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In einer gemeinsamen Erklärung werfen Microsoft, Google, Meta und Snap der Europäischen Union Untätigkeit im Kampf gegen Kindesmissbrauch vor. Gleichzeitig kündigen die Unternehmen an, ihre freiwilligen Maßnahmen zum Schutz von Kindern fortzuführen.
Worum geht es?
Zum 3. April ist eine Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie der EU ausgelaufen. Diese erlaubte die anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrolle von Inhalten, um den sexuellen Missbrauch von Kindern besser verfolgen zu können. Innerhalb der EU war es zu keiner Einigung über die Verlängerung der Maßnahme, die auch als „Chatkontrolle“ bekannt ist, gekommen.
Die EU-Kommission hatte für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung gestimmt. Das EU-Parlament war dazu grundsätzlich bereit, plädierte aber für weitreichende Einschränkungen. Gezielte Scans sollten beispielsweise nur noch bei einem konkreten Verdacht erlaubt sein. Da sich die Gremien nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnten, ist die Richtlinie am 3. April ersatzlos ausgelaufen.
Kritik von vielen Seiten
Kinderschutz-Organisationen kritisieren das in einer Stellungnahme scharf. Das Bundeskriminalamt fürchtet eine massive Einschränkung der Ermittlungen zu Online-Kriminalität gegen Kinder. Die vier genannten Tech-Unternehmen haben eine wortgleiche Erklärung veröffentlicht, ich verlinke an dieser Stelle auf den Microsoft-Blog.
Die Unterzeichner sprechen von einem „unverantwortlichen Versagen“ der EU beim Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch. Sie fordern schnelle Verhandlungen und die Verabschiedung einer adäquaten Nachfolgeregelung.
Gegenargumente
Es gibt sicher keine zwei Meinungen darüber, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder zu den abscheulichsten Verbrechen überhaupt gehört. Dennoch darf diese Keule nicht benutzt werden, um überzogene Maßnahmen zu rechtfertigen. Die Argumente des EU-Parlaments gegen eine pauschale Verlängerung der ePrivacy-Ausnahme sind nämlich nicht von der Hand zu weisen.
- Obwohl die Ausnahme seit 2021 bestand, gibt es keinen belastbaren Nachweis darüber, dass sie zu mehr Verurteilungen geführt hat.
- Der zunehmende Einsatz von KI führt zu einer hohen Fehlerquote und damit zu falschen Verdächtigungen
- Die anlasslose Massenüberwachung ist ein zu starker Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre
Das OneDrive-Beispiel
Regelmäßigen Lesern genügt die Überschrift, um sofort zu wissen, worum es geht. Seit Jahren scannt Microsoft alle Inhalte, die auf OneDrive hochgeladen werden. Gibt es dabei einen mutmaßlichen Treffer, verlieren Betroffene ihr Microsoft-Konto nebst aller Inhalte sowie die Lizenzen für Software und Spiele, die mit diesem Konto verknüpft sind. Das passiert vollautomatisch, ohne menschliche Kontrolle und ohne Einspruchsmöglichkeit. Wenn Microsofts massiv fehleranfälliger Algorithmus zuschlägt, ist die digitale Identität für immer verloren. Und wenn man Pech hat, schaut auch noch der Staatsanwalt vorbei.
Bitte keine Scheinheiligkeit
Dass es der EU nicht gelungen ist, innerhalb der Frist eine adäquate Nachfolgeregelung zu treffen, die das Schutzbedürfnis der Kinder und das Recht auf Privatsphäre gleichermaßen im Blick hat, ist ganz sicher ein Armutszeugnis. In diesem Punkt trifft die Kritik von Microsoft, Google, Meta und Snap ins Schwarze.
Das Gejammer über die armen Kinder, die jetzt vollkommen ungeschützt sind, nehme ich diesen Firmen allerdings nicht ab. Alle Firmen verdienen Geld damit, die Userdaten auszuwerten und diese an Werbetreibende zu verkaufen. Für Microsoft ist das eher ein Nebenerwerb, Konzerne wie Google, Meta und Snap sind existenziell davon abhängig.
Das Auslaufen der Ausnahme zwingt die Unternehmen zumindest auf dem Papier dazu, ihre umfassenden Analysetools für EU-Nutzer entsprechend einzuschränken. Das bedeutet vielleicht weniger Kinderschutz, auf jeden Fall aber Kosten für den technischen Aufwand sowie möglicherweise geringere Werbeeinnahmen. Daher ist die gemeinsame Empörung zu einem guten Teil scheinheilig.
Der Beitrag Microsoft, Google, Meta und Snap werfen der EU Untätigkeit gegen Kindesmissbrauch vor erschien zuerst auf Dr. Windows.
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