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Microsoft 365: Gutachten zur Datenschutzkonformität wird unter Verschluss gehalten
Die Datenschützer der deutschen Bundesländer wollen klären, ob Microsoft 365 in der Verwaltung datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Dazu wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Öffentlichkeit aber nicht sehen darf.
Das Thema ist ein Dauerbrenner: In regelmäßigen Abständen melden sich Datenschützer zu Wort und melden Bedenken beim Einsatz von Microsoft 365 etwa in Schulen, Verwaltungen oder anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand an. Dabei geht es in den meisten Fällen nicht um konkrete Datenschutzverstöße, sondern um fehlende Transparenz und Kontrolle. Ein guter Einstiegspunkt, wenn sich jemand einen schnellen Überblick verschaffen möchte, ist dieser Artikel mit einigen weiterführenden Links darin: Microsoft 365 an Baden-Württembergs Schulen: Datenschutzbeauftragter warnt vor Schadenersatzforderungen.
Die Redaktion von Golem hatte über das Portal fragdenstaat beim Land Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Einsicht in dieses Gutachten gestellt und dabei auch angeboten, die Kosten für das Schwärzen von sensiblen Informationen zu übernehmen. Die Anfrage wurde bereits im Februar zurückgewiesen, erst jetzt ging Golem damit an die Öffentlichkeit, vermutlich um den Druck zu erhöhen und die Herausgabe doch noch zu erreichen.
Als Begründung für die Geheimhaltung des Gutachtens wird angegeben, dass dies zwischen den Ländern so abgesprochen gewesen sei. Wenn NRW sich nicht an diese Vereinbarung halten würde, wäre keine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Ländern mehr möglich.
Besonders interessant finde ich allerdings diese Passage:
Eine Veröffentlichung des Gutachtens in diesem laufenden Verhandlungsprozess würde das Verwaltungsverfahren in mehrfacher Hinsicht ganz erheblich beeinträchtigen.
So beschreibt das Gutachten detailliert, welche Maßnahmen als Mindest-Anforderungen für eine Vereinbarkeit der MS-Produkte und ihrer Nutzung mit der DSGVO gesehen werden und welche Anforderungen eher als optionale Maßnahmen wünschenswert wären.
Erhielte Microsoft Kenntnis von der genauen Abgrenzung, welche Maßnahmen für eine Vereinbarkeit der MS-Produkte und ihre Nutzung mit der DSGVO als zwingend und welche nur als optionale Maßnahmen angesehen werden, würde dies die Verhandlungsposition des Bundes in zukünftigen Verhandlungen über die Konditionenverträge sowie der Verhandlungspositionen der Länder im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen zukünftiger Beschaffungen von Lizenzen unter den Konditionenverträgen erheblich schwächen.
Eine Zugänglichmachung des Gutachtens an Microsoft widerspräche damit einem wesentlichen Zweck der Einholung des Gutachtens. Dieser war und ist gerade die Bündelung und Stärkung der Interessen wie auch der Verhandlungspositionen der Bundesländer im Hinblick gegenüber Microsoft und den jeweiligen Handelsvertraqspartnern.
Daraus könnte man schließen, dass es nicht um die Beantwortung der Frage geht, ob Microsoft 365 in Einklang mit der DSGVO genutzt werden kann, sondern darum, Microsoft weitere Zugeständnisse abzuringen, die von den geltenden Regelungen gar nicht abgedeckt sind. Das ist durchaus legitim, sollte dann aber auch so kommuniziert werden. Datenschützern sollte man genau wie Cloud-Anbietern vertrauen können. Vertrauen entsteht wiederum durch Transparenz, und die sollte nicht nur eingefordert, sondern auch gelebt werden. Insofern ist diese Geheimniskrämerei bedauerlich.
zum Artikel...
Die Datenschützer der deutschen Bundesländer wollen klären, ob Microsoft 365 in der Verwaltung datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Dazu wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Öffentlichkeit aber nicht sehen darf.
Das Thema ist ein Dauerbrenner: In regelmäßigen Abständen melden sich Datenschützer zu Wort und melden Bedenken beim Einsatz von Microsoft 365 etwa in Schulen, Verwaltungen oder anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand an. Dabei geht es in den meisten Fällen nicht um konkrete Datenschutzverstöße, sondern um fehlende Transparenz und Kontrolle. Ein guter Einstiegspunkt, wenn sich jemand einen schnellen Überblick verschaffen möchte, ist dieser Artikel mit einigen weiterführenden Links darin: Microsoft 365 an Baden-Württembergs Schulen: Datenschutzbeauftragter warnt vor Schadenersatzforderungen.
Die Redaktion von Golem hatte über das Portal fragdenstaat beim Land Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Einsicht in dieses Gutachten gestellt und dabei auch angeboten, die Kosten für das Schwärzen von sensiblen Informationen zu übernehmen. Die Anfrage wurde bereits im Februar zurückgewiesen, erst jetzt ging Golem damit an die Öffentlichkeit, vermutlich um den Druck zu erhöhen und die Herausgabe doch noch zu erreichen.
Als Begründung für die Geheimhaltung des Gutachtens wird angegeben, dass dies zwischen den Ländern so abgesprochen gewesen sei. Wenn NRW sich nicht an diese Vereinbarung halten würde, wäre keine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Ländern mehr möglich.
Besonders interessant finde ich allerdings diese Passage:
Eine Veröffentlichung des Gutachtens in diesem laufenden Verhandlungsprozess würde das Verwaltungsverfahren in mehrfacher Hinsicht ganz erheblich beeinträchtigen.
So beschreibt das Gutachten detailliert, welche Maßnahmen als Mindest-Anforderungen für eine Vereinbarkeit der MS-Produkte und ihrer Nutzung mit der DSGVO gesehen werden und welche Anforderungen eher als optionale Maßnahmen wünschenswert wären.
Erhielte Microsoft Kenntnis von der genauen Abgrenzung, welche Maßnahmen für eine Vereinbarkeit der MS-Produkte und ihre Nutzung mit der DSGVO als zwingend und welche nur als optionale Maßnahmen angesehen werden, würde dies die Verhandlungsposition des Bundes in zukünftigen Verhandlungen über die Konditionenverträge sowie der Verhandlungspositionen der Länder im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen zukünftiger Beschaffungen von Lizenzen unter den Konditionenverträgen erheblich schwächen.
Eine Zugänglichmachung des Gutachtens an Microsoft widerspräche damit einem wesentlichen Zweck der Einholung des Gutachtens. Dieser war und ist gerade die Bündelung und Stärkung der Interessen wie auch der Verhandlungspositionen der Bundesländer im Hinblick gegenüber Microsoft und den jeweiligen Handelsvertraqspartnern.
Daraus könnte man schließen, dass es nicht um die Beantwortung der Frage geht, ob Microsoft 365 in Einklang mit der DSGVO genutzt werden kann, sondern darum, Microsoft weitere Zugeständnisse abzuringen, die von den geltenden Regelungen gar nicht abgedeckt sind. Das ist durchaus legitim, sollte dann aber auch so kommuniziert werden. Datenschützern sollte man genau wie Cloud-Anbietern vertrauen können. Vertrauen entsteht wiederum durch Transparenz, und die sollte nicht nur eingefordert, sondern auch gelebt werden. Insofern ist diese Geheimniskrämerei bedauerlich.
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