Legolas
treuer Stammgast
hmm... ich weis nicht, aber ich hab es mal so verstanden, das der Download aus P2P-Netzen nicht strafbar wäre, nur das anbieten in diesen.
Zumindest bis zum neuen Gesetz.
Das Anfertigen von privaten Sicherungs-Kopien ist ja auch weiterhin erlaubt, solange dabei kein WIRKSAMER Kopierschutz umgangen wird.
Wenn du also CD`s runtergeladen hast, bevor das neue Urhebergesetz in Kraft getreten ist, sollte das nicht als Strafbestand gelten, solange du damit niemals gehandelt hast.
Oder sehe ich da was falsch?
Zumindest bis zum neuen Gesetz.
Das Anfertigen von privaten Sicherungs-Kopien ist ja auch weiterhin erlaubt, solange dabei kein WIRKSAMER Kopierschutz umgangen wird.
Wenn du also CD`s runtergeladen hast, bevor das neue Urhebergesetz in Kraft getreten ist, sollte das nicht als Strafbestand gelten, solange du damit niemals gehandelt hast.
Oder sehe ich da was falsch?