legaler upload und host von software...

F

flo

Gast
Legaler Software-Upload und Host... - by professor flo - 09.05.2001

EINLEITUNG:

Damit das von vorneherein klar ist, es geht hier nicht darum kriminelle Aktivitäten zu fördern. Diese Richtlinien sind für Webmaster gedacht, die professionell Software hosten bzw. Software-Lizenznehmern Webspace zum Application-Host zur Verfügung stellen. Es ist nach wie vor kriminell WAREZ zu hosten, anzubieten oder auf eine andere Art zugänglich zu machen. In dieser Beschreibung werden ausschliesslich legale und rechtlich einwandfreie Beschreibungen gemacht. Jeder Punkt ist vor Anwendung im Einzelnen sorgfältig auf seine Gültigkeit zu prüfen. Haftung durch meine Person ist ausgeschlossen. Softwarepiraterie ist nach wie vor ein kriminelles Delikt und wird strafrechtlich verfolgt.

WAREZ-STATEMENT:

Was ist eigentlich WAREZ??? - WAREZ ist die erste illegale Kopie die von einer Software gemacht wird. Nur DAS ist echter WAREZ!!! - Wer WAREZ kopiert um neuen WAREZ zu machen, kann sich gewiss nicht damit rühmen WAREZ gemacht zu haben. Das Produkt das er gemacht hat ist allerhöchstenfalls LAHMER-Warez!!! - Es ist auch in WAREZ-Kreisen sicher nicht rühmlich einem anderen den WAREZ zu stehlen, seine FILE.DIZ, X.nfo und die read.me files zu löschen, durch seine eigenen zu ersetzen, und zu verbreiten, es sei sein Werk. Er hat eben nur LAHMER-WAREZ, und der ist natürlich genau so illegal und dazu auch noch eklig! Als echten WAREZ bezeichnet man nur die erste illegale Kopie.

KOPIEN:

Wann ist eine Kopie von Software erlaubt, und wann nicht? - Jeder der Software kopiert oder vervielfältigt macht sich strafbar! Jede Kopie ist illegal! - ...aber wirklich jede...??? - NEIN! - es gibt ganz klare und legale Ausnahmen! - Jeder Software-Lizenz-Eigentümer darf sich vom Datenträger seiner Software eine(!) Sicherheitskopie machen. Auch wenn manche Software-Lizenzvereinbarungen dies nicht immer ausdrücklich genehmigen. Der Erwerber hat in erster Linie eine Lizenz (in der Regel für einen Arbeitsplatz) erworben, die in Form von Software normalerweise auf einem Datenträger (CD oder Diskette) gespeichert ist. Um einen Verlust der Daten durch Beschädigung des Datenträgers zu vermeiden, hat jeder Lizenseigentümer das Recht sich eine(!) Sicherheitskopie zu erstellen. Ausserdem muss er sich registrieren lassen. Es besteht keine(!) zwingende Pflicht, den kaputten Datenträger an den Hersteller einzusenden und auf einen neuen zu warten! Manche Softwarefirmen schreiben sogar vor, eine(!) Sicherheitskopie zu erstellen da ein Verlust der Daten nicht ersetzt wird. Dies gilt analog dazu auch für Seriennummern.

SPEICHERMEDIUM:

Speichermedien können Disketten, CD-ROM´s, Festplatten, ZIP-Laufwerke, Streamer, Netzwerke oder auch WEBSPACE(!) sein. Auch entgeltlich oder unentgeltlich professionelle Dritte (Firmen, Vereine, Institutionen etc.) können dies als Dienstleistung in Form eines Application-Host anbieten. Zu beachten ist jedoch IMMER(!):

1.) ---> Die Software muss vor dem Zugriff Dritter gesichert werden.

2.) ---> Sicherheitskopien darf nur der Lizenznehmer oder ein im Namen des Lizenznehmers Beauftragter anlegen und/oder lagern.

GEFAHREN UND VERANTWORTUNG...

...IN WOHNUNG/BÜRO:

Software, auch Sicherheitskopien, sind sorgsam vor Zugriff Dritter zu schützen. Man ist seiner Obhutspflicht bereits nachgekommen, wenn man die bei sich gelagerte Software (Wohnung und/oder Büro) unter "allgemein gebräuchlichen Methoden" (Schreibtisch, Regal, PC etc.) lagert und Kopieranfragen von außenstehenden Dritten verneint(!).

Wird Software kopiert oder gestohlen (z.B. in Abwesenheit oder bei einem Einbruch), so ist man als Software-Lizenznehmer von der Haftung befreit.

...IN NETZWERKEN UND AUF DEM WEBSPACE:

Lagert der Software-Lizenznehmer seine Software bei einer professionellen Dritten auf einem Application-Host oder in seinem eigenen Netzwerk, so muss(!) zur Wahrung der Obhutspflicht folgendes gegeben sein:

1.) ---> Der Account muss(!) durch Abfrage von Benutzername und Kennwort geschützt sein.

2.) ---> DNS, Pfad und die Zugangsdaten dürfen aussenstehenden Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Wird dennoch Software kopiert (z.B. durch scannen des Netzwerkes[DNS, Pfad] oder durch HACKER(!)[Benutzername, Passwort]), so ist der Software-Lizenznehmer von der Haftung befreit.

GRÜNDE DES SOFTWARE-LIZENZNEHMERS FÜR APPLICATION-HOSTING AUF WEBSPACE ODER IM EIGENEN NETZWERK:

Das Application-Hosting bringt dem Software-Lizenznehmer unter anderem folgende Vorteile:

1.) Reisende mit einem mobilen Computer haben von überall auf der Welt Zugriff auf die eigene Software, ohne zusätzliches Gepäck mitnehmen zu müssen.

2.) Netzwerkadministratoren haben von jedem Rechner im Netzwerk Zugriff auf die Installationssoftware.

Sicherlich gibt es auch noch mehr praktische Einsatzmöglichkeiten.

VERÄNDERUNGEN IN DER WAREZ-SCENE:

100%-igen Schutz vor Zugriff auf seine Software gab es noch nie und wird es nie geben. Merkmale der Veränderung in der WAREZ-SCENE könnte ein vermehrtes sharing von Zugangsdaten (DNS, Pfade, Benutzernamen, Kennwörter) legaler Application-Hosts sein, ahnlich dem sharing von "Cracks", "Keygens" und "Serials". Ein weiterer Vorteil für die Scene liegt darin, dass die angebotenen Files immer "up" sind, da es sich um einen legalen Upload handelt und nicht "gekickt" werden können. Dies könnte auch viele dazu bewegen, das Entstehen legaler Application-Hosts zu fördern.

WOHER KOMMT DIE SOFTWARE?:

Software kauft jeder einmal! Ganz gleich ob direkt oder indirekt beim Kauf neuer Hardware. Neuen PC´s, Scannern und anderer Hardware liegen heute fast immer umfangreiche Softwarepakete (Betriebssysteme, Bildbearbeitungsprogramme, etc.) als Vollversion bei. Auch als Beilagen in Zeitschriften liegen oftmals Vollversionen bei. Nicht zu unterschätzen sind die Software-Lizenznehmer teurer Office-Programme, die ihre "Apps" sicher gehostet wissen möchten. Nicht zu vergessen ist, dass jeder WAREZ irgendwann ja auch einmal von einer lizensierten Original-Software gemacht wurde. Was liegt näher statt einer Raubkopie eben diese Originalversion auf einem Application-Host zu sichern?

DOWNLOAD:

Der unbefugte Download von Software auf Application-Hosts ist strafbar! Wer Software illegal downloadet kann mit heutiger Technik zu 100% zurückverfolgt und bestraft werden. Allerdings Gerüchten zu Folge, sind bereits einige Leute eifrig damit beschäftigt, die Konfiguration eines REALLY-ANONYMOUS-PROXYSERVERS zu erstellen, welche keine Logs mehr cached. Damit ist auch das nachträgliche tracen eines illegalen Downloads nicht mehr möglich.

BESONDERHEITEN ZUR LEGALITÄT EINES APPLICATION-HOSTS:

Ein Application-Host ist NUR(!) dann legal, wenn er in KEINEM(!) Bezug zu einer Warez-Seite oder zu illegalen Downloadern steht. Es versteht sich von selbst, dass ein solcher Application-Host nicht mit illegaler Software betrieben werden darf. Es ist abzusehen, dass gerade Application-Hosts einer besonderen Beobachtung unterliegen können.

IT is a fast life - flo

Anregungen und Kommentare bitte unter diesem Beitrag posten...
 
Danke ! War extrem übersichtlicher und a.m.S. fundierter Beitrag. Habe viel gelernt.

Demnach könnte ich also einen (Teil-)Sytem BU auf FreeDisk und Consorten machen ?

VhG
bluecdr
 
hi, -

...ja, das kannst du tun, darfst es aber nur als backup benutzen und niemandem zugänglich machen. du kannst sogar sichergehen in dem du mit den betreibern von freedisk sprichst. schliesslich machst du nichts illegales, sondern ausschliesslich ein backup deines systems bzw. deiner eigenen, legal erworbenen software.

c u - flo

ps: schau doch mal im SERVER-SPECIAL rein, dort gibts weitere gute tips.
 
Original geschrieben von flo
Legaler Software-Upload und Host... - by professor flo - 09.05.2001
..............
Wann ist eine Kopie von Software erlaubt, und wann nicht? - Jeder der Software kopiert oder vervielfältigt macht sich strafbar! Jede Kopie ist illegal! - ...aber wirklich jede...??? - NEIN! - es gibt ganz klare und legale Ausnahmen! - Jeder Software-Lizenz-Eigentümer darf sich vom Datenträger seiner Software eine(!) Sicherheitskopie machen. Auch wenn manche Software-Lizenzvereinbarungen dies nicht immer ausdrücklich genehmigen. Der Erwerber hat in erster Linie eine Lizenz (in der Regel für einen Arbeitsplatz) erworben, die in Form von Software normalerweise auf einem Datenträger (CD oder Diskette) gespeichert ist. Um einen Verlust der Daten durch Beschädigung des Datenträgers zu vermeiden, hat jeder Lizenseigentümer das Recht sich eine(!) Sicherheitskopie zu erstellen.
Anregungen und Kommentare bitte unter diesem Beitrag posten...

Stand 2002: Erzähl' das mal den Spiele-Herstellern oder der RIAA... :devil
 
Original geschrieben von flo
KOPIEN:

Wann ist eine Kopie von Software erlaubt, und wann nicht? - Jeder der Software kopiert oder vervielfältigt macht sich strafbar! Jede Kopie ist illegal!

Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt Software die man kopieren und weitergeben darf. Diese Software stammt jedoch immer aus dem Bereich Share- oder Freeware sowie, allerdings sehr selten, Demoversionen. Des weiteren muß bei der Software ein Hinweis sein das der Entwickler die Weitergabe genehmigt. Natürlich darf man die zu Shareware gehörenden Freischaltcodes nicht mit weitergeben und diese Software nicht kommerziell vertreiben (Download über Dialer oder Verkauf von CDs mit Free- Shareware).
 
Oben