Kino ????.?? - legal?

XxDarknesSxX

gehört zum Inventar
Hallo:)
Meine Freunde und mein Cousin schauen sich gelegentlich Filme auf ????.?? an. Ich bin mir nicht sicher ob das legal ist. Von manchen höre ich dann immer nur: "Das ist legal und wenn nicht, erwischen die dich sowieso nicht!" Aber, dass ich nicht erwischt werde, glaube ich nicht. Da ich nicht mit den Risiko spiele habe ich mir noch keinen Film auf dieser Webseite angeschaut.

Jetzt meine Frage: ist das legal? Auch wenn ich mir schon fast 100% sicher bin, dass es illegal ist, frage ich trotzdem mal nach. Fernsehen kostet ja auch nichts...



Danke für die Antworten im voraus!:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Denkt ihr wirklich dass es illegal ist, Filme die im Netz kostenlos zum Ansehen bereit stehen auch wirklich anzusehen?

Also so genau habe ich mich noch nicht damit befasst. Aber soweit mir Informationen in diesem Bereich bereit stehen ist es (zumindest in Österreich) nur illegal, urheberrechtlich geschütztes Material anzubieten. Wenn etwas im Internet steht ist der (permanente) Download ebenfalls illegal. Allerdings wird, wenn man sich einen Film im Internet ansieht, dieser Film ja nicht zwangsweise (permanent) heruntergeladen.

Da gabs auch mal nen Bericht im derStandard.at aber das ist schon lange her und ich bin mir nicht mehr 100% sicher was genau dort stand. Aber so wie ich es in Erinnerung habe, stand es so drin wie ich es gerade geschrieben hab. Anschaun ok, anbieten illegal.
 
Wenn Diskussionsbedarf besteht, sollte man auch diskutieren dürfen, warum also schließen? Zum Diskutieren sind wir schließlich hier.

@Jedit: Ich übertreibe mal:
Stell Dir vor, Du kommst zu mir nach Hause und da liegt eine Frau nackt auf dem Bett, geknebelt und gefesselt. Ich biete Dir an, dass Du da ran darfst - völlig kostenlos.
Könnte es dennoch illegal sein, was Du tust? ;)
 
ot:
Ich antworte mal für Jedit

Natürlich nicht, da es sich ja um eine von deinen Frauen handeln muss und seit wann haben die irgendwelche Rechte???
 
Hm.. hinkender Vergleich. Wenn besagte Seite die Inhalte streamt, warum soll das für den Zuschauer illegal sein? Imho ist selbst das herunterladen momentan nicht wirklich Strafbar oder Verboten - sondern das Hochladen/Verbreiten von Urhr. geschütztem Material (lest mal einschlägige einstw. Verfügungen, da geht es immer ums Sharen, nicht runterladen). Sonst wären Seiten wie Hulu.com nicht machbar, und wenn eine Webseite tatsächlich einen aktuellen Film streamt, weil das in dem Land, wo die Verantwortung liegt, erlaubt ist, und die Seite aus D erreichbar ist, warum genau sollte ich dann abschalten? Das Ansehen ist in keinem Fall illegal. Nichteinmal, wenn ich nun einen Torrent ziehen, diesen dann auf eine Hauswand projezieren würde, würde auch nur ein Zuschauer belangt (sondern ich ;) ).

Ich halte also Zweifel an der Illegalität des Ansehens für legitim. Wobei das Fesseln und Knebeln selbst bereits illegal ist, es sei denn, besagte Frau will das auch noch ;)
ABER: eben weil die Lage hier so uneindeutig ist, würd ich schlicht sagen: was du tust und guckst ist des TEs Sache, ob Supi den Link hier genehmigt oder löscht, seine. Und besser ist es sowieso, da mal lieber einen Anwalt zu fragen. "Gefühlsmässig" würd ich aber sagen, es besteht kein Problem, es anzusehen.

LG
 
@Jedit: Ich übertreibe mal:
Stell Dir vor, Du kommst zu mir nach Hause und da liegt eine Frau nackt auf dem Bett, geknebelt und gefesselt. Ich biete Dir an, dass Du da ran darfst - völlig kostenlos.
Könnte es dennoch illegal sein, was Du tust? ;)

Tja du gehst gleich mal davon aus, dass ich die Situation ausnutzen würde^^ Aber ich weiß was du meinst. Klar könnte das illegal sein. Aber für mich sind das auch 2 unterschiedliche Situationen (Vor Allem, würdest du das so öffentlich machen wie diese Seite ist, dann wärst du sehr schnell im Gefängnis und die Dame nicht mehr gefesselt).

Ok bei dem was ich gleich schreibe, kann man sehr leicht den Spruch anwenden "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." aber ich sags trotzdem so.

Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder Mensch zu 100% über die Urheberrechtslage bescheid weiß. Also was er womit machen darf und was nicht. Außerdem ist es eine öffentlich zugängliche Internetseite und kein bischen versteckt. Also sollte man ja davon ausgehen können, dass wenn sie illegal wäre, wäre sie geschlossen.

Klar das mit dem davon ausgehen ist so ne Sache ... aber erst vor einigen Wochen gabs hier im Forum einen Beitrag über einen Autofahrer der beim Oktoberfest einen Mann angefahren hat, der stark alkoholisiert unvorhergesehen auf die Straße gelaufen ist ... Laut Gericht war der Autofahrer Schuld, da man bei diesem Fest davon ausgehen konnte, dass so etwas passiert. Aber das nur am Rande.

Außerdem gibt es im Internet genügend Material das auch legal und gratis angeboten wird. Sei es weil es zB unbekannte Bands sind die ihre Musik verbreiten wollen, oder Unternehmen die dies als Werbemittel verwenden um mehr Aufmerksamkeit zu bekommen. Wie soll bitte ein privater Nutzer bei jedem einzelnen Musikstück, Film, Serie, etc das im Internet angeboten wird, darüber Bescheid wissen wer jetzt wozu berechtigt ist (also verkauf, vermietung, etc)?

Also so sehe ich das. Und dabei muss ich einfach ganz klar anmerken, dass ich nicht zu 100% über die Rechtslage bescheid weiß. Der Artikel im standard ist mir nur so in Erinnerung und für mich wäre das eine logische Schlussfolgerung und auch der Standpunkt den ich derzeit habe. Aber einen jetzt gültigen Gesetzestext zu diesem Thema habe ich noch nicht gelesen. Ich will mich ja jetzt auch hier darüber informieren.

lg

Edit1: Hmm eigentlich bin ich etwas abgeschweift^^ Zu Beginn war mein Gedanke eher so wie es Threepwood geschildert hat. Das was ich jetzt hier geschrieben habe, ist eher der Grund, warum ich es so nachvollziehen kann.
 
Letzteres muss ich natürlich noch kommentieren. Ungeachtet der Frage, ob es nun legal oder illegal ist, dieses Angebot zu nutzen - einen Link auf seiner eigenen Seite zu platzieren (oder platzieren zu lassen) kann streng genommen als Beihilfe zur auf jeden Fall strafbaren aktiven Verbreitung gewertet werden, da gibt es nun wirklich keinen Interpretationsspielraum.
 
1. In Deutschland ist diese Seite Illegal, da Streaming von Urheberrechtlich Geschütztem Matherial in Deutschland ebenfalls Illegal ist. Allerdings ist die Chance dabei erwischt zu werdengleich null, da die Filme nur Temporär gespeichert werden. Dadurch das die Filme nicht dauerhaft runtergeladen werden, gibt es keine Beweise das man es getahn hat. Eine IP alleine gild heute nicht mehr als beweis.

2. In Österreich ist es zwar auch nicht wirklich Erlaubt bzw. ist es Grauzohne weil es keine eindeutigen Urteile gibt, davon mal abgesehen interessiert es dort auch keine Sau.

FAZIT: Solange du regelmäßig deine Temporären Internet Files löschst, kannst du beruhigt dort schauen. Aber es ist trotzdem Illegal.
 
Die Situation in der Schweiz ist im Moment folgende:


Erlaubt ist regelmässig das Herunterladen („Downloaden“) von geschützten Text-, Bild- oder Musikdateien zum persönlichen Gebrauch, und zwar nach überwiegender Meinung in der Schweiz auch dann, wenn das Angebot („Upload“) unerlaubterweise erfolgt ist. Ein solches Herunterladen von Musik- oder anderen Dateien (z.B. Filme) ist für den privaten Nutzer grundsätzlich vergütungsfrei bzw. unterliegt den Bedingungen des Anbieters. Gesetzlich vorgesehen ist dagegen eine Vergütung auf den Leerträgern (z. B. CD-Rohlinge, iPods), die allerdings nicht vom privaten Konsumenten, sondern vom Hersteller oder Importeur der Leerträger geschuldet wird. Dieser wird sie regelmässig auf den Erwerber des Leerträgers abwälzen, so dass der private Nutzer im Endeffekt seinen Gebrauch dennoch bezahlt.

Erlaubt ist grundsätzlich der Versand von rechtmässig kopierten Musikdateien oder Gesangstexten und anderen urheberrechtlich geschützten Dateien, sofern man mit der Person, welcher man die Datei schickt, eng verbunden, d. h. befreundet oder verwandt ist (Privatgebrauch). Die Beziehung zu diesen Personen darf nicht gerade und nur deswegen bestehen, weil man mit ihr zum Zwecke des Dateienversands (bzw. „Austauschs“) in Kontakt gekommen ist, ansonsten jede bewusste Kontaktnahme mit „Internet-Piraten“ eine persönliche Verbundenheit im Rechtssinne darstellen würde, dank welcher man schrankenlos kopieren dürfte.

Erlaubt ist in der Regel das Aufschalten („Uploading“) von geschützten Musikdateien oder Gesangstexten, Bilddateien usw. auf einen (z. B. mit einem Passwort) geschützten Internet-Bereich, welcher nur Personen zugänglich ist, mit denen derjenige, der die Dateien aufgeschaltet hat, persönlich eng verbunden ist (Privatgebrauch).

Erlaubt ist in jedem Fall sowohl das Auf- wie das Herunterladen beispielsweise von Musik- und Textdateien, sofern die Rechteinhaber einer solchen Nutzung zugestimmt haben. Als Rechteinhaber zu nennen sind die Urheber (Komponisten, Textdichter), die Interpreten, die Ton- bzw. Tonbildträgerhersteller und, sofern eine Sendung übernommen wird, nach mehrheitlicher Auffassung auch die Sendeunternehmen. Rechteinhaber können aber auch jene sein, welche die Rechte von den oben genannten ursprünglich Berechtigten, insbesondere vertraglich, erworben haben. Machen die genannten Rechtsinhaber die Nutzung ausserhalb des privaten Kreises von Bedingungen abhängig, so sind diese einzuhalten. Werden über das Internet ganze Musiktitel oder ganze Tonträger zum individuellen Abruf angeboten („Music on demand“) bedarf der Anbieter hierfür einer Lizenz.

Erlaubt ist das Brennen von CDs/DVDs für den eigenen, rein persönlichen Gebrauch, ebenso das Brennen von CDs/DVDs usw., um diese nahen Angehörigen (Verwandte, Freunde) zu schenken.

Nicht erlaubt ist das Aufschalten („Uploading“) von geschützten Musikdateien oder Gesangstexten auf einen jedermann frei zugänglichen Internet-Bereich (Entscheid des Strafgerichts Basel-Stadt vom 31. Januar 2003, sic! 2003, 960 ff.; vgl. Entscheid des Bundesgerichts vom 11. August 1999, sic! 1999, 635). Entsprechendes gilt auch für andere Daten, wie Text- oder Bilddateien. Unerheblich ist dabei, ob hinter diesem illegalen Upload eine kommerzielle Gewinnabsicht steht oder nicht.

Nicht erlaubt ist ohne Lizenz des Rechteinhabers das Vervielfältigen durch Aufnahme in eine ausserhalb des privaten Kreises frei zugängliche Datenbank (Strafentscheid des Bezirksgerichts Bremgarten vom 27. Mai 2003, angezeigt und besprochen von Elvira Huber, sic! 2004, 170 f.).

Nicht erlaubt
ist, sofern man dafür nicht vom Rechteinhaber lizenziert ist, das Brennen von CDs/DVDs für deren Vertrieb sowie das Brennen von CDs/DVDs, welche ausserhalb des Kreises von nahen Angehörigen verschenkt oder sonstwie weitergegeben werden sollen. Nicht erlaubt ist nach mehrheitlicher Auffassung auch das „Weitergeben“ von CDs oder DVDs an „Kollegen“ (also nicht Freunde) in Schulklassen bzw. Schulen gegen Entgelt des Rohlingpreises (z.B. CHF 1.00).

:quelle: Copyright.ch - Urheberrecht Informationen Schweiz und International
 
Nightstalker hat im Grunde genommen recht:

In Deutschland ist selbst der Download oder das Ansehen im Internet eines urheberrechtlich geschützten Films illegal.


In Österreich liegt derzeit der erste Fall, der sich mit dem Download eines urheberrechtlich geschützten Films (Anmerkung: es handelt sich um den Film Dark Knight und der Download fand angeblich 2 Tage nach Kinostart statt) beschäftigt beim OGH, das Urteil wird für 2010 erwartet. (Es wurde aber von beiden Seiten bereits angekündigt, jedenfalls sich bei einem für sie negativen Urteil an den EUGH zu wenden.)

Das Berufungsgericht jedenfalls entschied, dass auch der Download eines urheberechtlich geschützen Werks illegal ist, auch wenn der Download nicht zu 100% beendet wurde. Daraus kann man interpretieren, dass ein Film, der gestreamt ist und sich somit als temporäre Datei auf der Festplatte befindet, ebenfalls illegal ist (nach dem nicht rechtskräftigen Urteil).


Wie es in der Schweiz ist, kann ich leider nicht sagen.
 
heißt das dann nicht auch im Grunde, dass wenn ich ... kA sagen wir mal World of Warcraft Videos suche und auch einige Links finde, ich einen dieser Links öffne, im Player auf "Play" drücke und dann sofort auf "Pause" bei noch schwarzem Bildschirm, nur damit der Film mal geladen wird und ich dann unterbrechungsfrei sehen kann (fals die Verbindung nicht so gut ist) und mich enstweilen vor den Fernseher setze, wiederkomme und dann feststelle dass hier kein WoW Video gestreamt wird sondern ein urheberrechtlich geschützter Film ... ich was illegales gemacht habe nur weil ich einen Film laden habe lassen?

Wie ist das dann eigentlich, wenn man sich irgendwo, wo es erlaubt ist Filme herunterzuladen, ein kleines Kämmerchen mietet, dort einen PC aufstellt der mit dem Internet verbunden ist, von zu Hause aus über remote auf den zugreift, so Filme rutnerlädt und sich dann ansieht? Welches Recht kommt zu tragen? Das des Wohnortes oder das des eigentlichen Downloads?

Klar wär bisserl aufwenig und würd ich auch ned machen ... mich würds nur mal in der Theorie interessieren wie hier die Rechtslage aussieht.
 
Ist doch im Prinzip kein Unterschied ob du jetzt von irgend so nem Streamserver schaust der im Ausland steht, oder dir selbst einen hinstellst.
 
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