Information Krankengeldberechnung

ROYCE

Herzlich willkommen!
Hallo Supernatureforummitglieder,

ich habe mal eine wichtige Frage an euch zum Thema Krankengeldberechnung ! Kann mir jemand von euch sagen
ob das Krankengeld vom gesetzlichen Nettolohn der auf der
Gehaltsabrechnung angegeben worden ist oder von dem
Auszahlungsbetrag nach Abzug der Sonstigen Sozialbeiträge
berechnet wird. Ein Beispiel hierzu:

Bruttoarbeitsentgelt: 2.500 EURO
gesetzliches Nettoarbeitsentgelt: 1.875 EURO
Abzug der Sozialbeiträge
(Krankenkasse + Pflegeversicherung
Arbeitnehmeranteil+Arbeitgeberanteil 350 EURO
Auszahlungsbetrag 1.525 EURO

Die letzten Monate hat meine Krankenkasse als Berechnungsgrundlage das gesetzliche Nettoentgelt (1.875 EURO)
genommen. Zum Jahresabschluss schreibt mir jetzt die Krankenkasse
das diese Berechnung die ganze Zeit falsch gewesen ist und die
richtige Berechnungsgrundlage der Auszahlungsbetrag (1.525 EURO)
wäre und fordert nun für die letzten Monate die Überzahlung von mir
zurück ! Deshalb brauche ich dringend eine Hilfe von euch, ob diese Aussage der Krankenkasse richtig ist, oder ob mich die Krankenkasse
austricksen will ! Ich hoffe das jemand auch schon mal diesen Fall hatte und mir schnell eine Antwort geben kann !

ROYCE
 
Im Angstelltenbereich kenne ich es nur so:
Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoeinkommens, maximal aber 90 % des Nettoeinkommens. Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der letzten drei Monate. Sozialversicherungspflichtige Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld der letzten zwölf Monate werden bei der Berechnung berücksichtigt. Das Krankengeld wird tageweise gezahlt, dementsprechend wird auch monatliche Einkommen auf den Tag umgerechnet (1/30). Die Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate werden ebenfalls als Durchschnittverdienst pro Tag aufgefasst und gehen mit 1/360 in die Berechnung des Krankengeld-Tagessatzes mit ein.
Wenn die Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate sehr hoch waren, kann die Höhe des Krankengeldes annähernd 100 % des Nettogehaltes betragen, im Schnitt liegt es jedoch bei ca. 75 % des Nettogehaltes. Der Maximalbetrag liegt bei 84 Euro pro Tag (2520 Euro im Monat). Vom Krankengeld werden von der Krankenkasse die Beiträge für die Renten- Pflege- und Arbeitslosenversicherung einbehalten. Ein Krankenkassenabzug findet nicht statt, da der Versicherte während des Krankengeldbezuges beitragsfrei versichert ist.

Nach Deinen Beispielzahlen müsste der Betrag also deutlich näher bei 1525 liegen als bei 1875.

Das ist natürlich keine verbindliche Aussage. Ich habe diese Möglichkeit gott sei Dank in 34 Arbeitsjahren noch nicht in Anspruch nehmen müssen.
 
Zu Deiner eigentlichen Anfrage kann ich Dir noch nichts sagen. So, wie Du das darstellst, hab ich das bis jetzt auch noch nicht gesehen.

Allerdings scheint mir da in Deiner (Modell-)Abrechnung ein sachlicher
Fehler zu stecken, der möglicherweise zu weiteren Missverständnissen
führen kann:
Bruttoarbeitsentgelt: 2.500 EURO
gesetzliches Nettoarbeitsentgelt: 1.875 EURO
Abzug der Sozialbeiträge
(Krankenkasse + Pflegeversicherung
Arbeitnehmeranteil+Arbeitgeberanteil 350 EURO
Auszahlungsbetrag 1.525 EURO
ROYCE
Wenn Dein Bruttoarbeitsentgelt 2.500 € beträgt,
das Nettoentgelt aber auf 1.875 € lautet, dann betragen die gesetzlichen
Abzüge (=Steuern, Krankenkasse + Pflegeversicherung, Arbeitslosenvers., KI-St., usw. - inkl. jeweils erforderlichem AN-anteil+AG-anteil) 625 €. Es sei denn, Du trennst Die Steuer von den restlichen Abgaben und Beiträgen.
Um zum Nettoentgelt zu kommen, musst Du alle gesetzlichen Abgaben vom Bruttolohn abziehen.

Auszahlungs- (Überweisungs-)betrag wäre dann gleich dem Nettoentgelt.

Der Auszahlungsbetrag ändert sich gegenüber dem Nettoentgelt nur noch um die Beträge, die Dir Dein Arbeitgeber abzieht, wie z.B. Deinen Beitrag zur Vermögensbildung oder bereits ausgezahlte Abschläge.

Wie Du hier auf einen Auszahlungsbetrag von 1.525 kommst, kann ich nicht nachvollziehen.

Deine Krankenversicherung kann sich auf keinen Fall nur auf den Auszahlungsbetrag beziehen, da sie auch Abschlagszahlungen oder vom AG einbehaltene Kreditrückzahlungen u. ä. in die Nettoentgeltberechnung mit einbezieht.
______________

Sorry, AK war schneller
 
Die Sache ist noch komplizierter. ;)

Grundsätzlich wird erst einmal vom KV-pflichtigen Bruttoentgelt (max. jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze) ausgegangen, da aus diesem auch die Beiträge zur KV bezahlt werden.

Das kann, muss aber nicht mit dem "normalen" Gesamtbrutto auf der Entgeltabrechnung identisch sein, da geldwerte Vorteile, beitragsfreie Zuschläge (z.B. für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit), usw. eine Rolle spielen.

Auch der SV-pflichtige Anteil der Zahlungen an eine Betriebsrentenverischerung und Entgeltumwandlungen beeinflußen das KV-pflichtige Bruttoentgelt.

Ebenso werden die KV-pflichtigen Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, tarifliche Einmalzahlungen, Prämien, usw.) anteilig berücksichtigt.

Aus diesem (fiktiven) Brutto wird dann durch Verminderung um die gesetzlichen Abzüge ein fiktives Nettoentgelt berechnet, die nichtgesetzlichen Abzüge (vermögenswirksame Leistungen, Vorschüße, Pfändungen, usw.) spielen keine Rolle.

Anschließend stellt die Krankenkasse 70% dieses fiktiven Bruttolohns und 90% des fiktiven Nettolohnes gegenüber und rechnet mit dem niedrigeren der beiden Beträge weiter, bildet einen Tagesbetrag daraus und zahlt für jeden Kalendertag der Erkrankung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung dieses Krankengeld.

Maximal allerdings für 78 Wochen (wobei die 6 Wochen Entgeltfortzahlung angerechnet werden).

Wer in einer Branche arbeitet, deren Tarifvertrag einen Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber vorsieht, sollte die Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes übrigens unbedingt seinem Arbeitgeber vorlegen. Denn dieser kann den Krankengeldzuschuß nur berechnen und bezahlen, wenn ihm diese Bescheinigung vorliegt.

Ich arbeite übrigens nicht bei einer Krankenkasse, sondern "nur" in einer Personalabteilung und gebe nur die Erfahrungen meiner beruflichen Praxis wieder. Das soll und kann weder eine Rechtsberatung sein noch gebe ich eine Gewähr für die Richtigkeit. ;)
 
@Grainger: 3XBrutto, noch mehr Netto? Sieht nach ÖD aus.

@ ROYCE: Solltest Du jetzt völlig konsterniert auf all die mathematischen Möglichkeiten schauen, lass Dich nicht unterkriegen.

Manche brauchen ihr ganzes Arbeitsleben lang, um ihre Gehaltsabrechnung lesen zu lernen.
Im ÖD (öffentlicher Dienst) z. B. ist´s noch spaßiger. Wenn Du die erste Gehaltsmitteilung ( inkl. evtl. Beihilfe-, Fahrtkostenersatz-, Dienstzeiten- u.ä. -abrechnungen) nachgerechnet hast, kannst Du schon mal langsam die Rente planen.
 
@Grainger: 3XBrutto, noch mehr Netto? Sieht nach ÖD aus.
Nicht direkt öffentlicher Dienst, aber eine gemeinnützige GmbH, die den TVöD vollumfänglich anwendet.

Und wir haben nicht nur drei, sondern vier Bruttolöhne auf der Gehaltsabrechnung stehen, die alle vier unterschiedlich hoch sein können (und es bei vielen auch sind): :D

• Gesamtbrutto
• Steuerbrutto
• SV-Brutto
• Betriebsrentenbrutto
 
Jetzt, wo Du´s sagst, hab ich bei mir nochmal nachgeschaut. Tatsächlich hatte ich bisher das Betriebsrenten(Zusatzversorgungs-)brutto übersehen (typisch ÖD) und selbst anhand der Rentenbescheide zurückgerechnet. Nu is mir auch klar, wo all die Jahre mein Fehler lag. Danke, Grainger! @ROYCE: Siehste, es lohnt sich doch, dran zu bleiben!
 
Hallo Delwin,

ich versuche mal meine Berechnung zu erklären (meine erste Erklärung
war auch sehr unvollständig):

Bruttoentgelt 2500 Euro
Abzug 625 Euro (besteht aus Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer/Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung
ergibt laut Abrechnung das gesetzliche Nettoentgelt von 1875
Danach wird weiter der Krankenkassenbeitrag/Pflegeversicherung AG/AN
=400 Euro gesamt berechnet und von meinem gesetzlichen Nettoentgelt 200 Euro abgezogen, so das der Auszahlungsbetrag 1675 EURO beträgt !
Die Krankenkasse hat für mehrer Monate das Krankengeld (75 %) von dem gesetzlichen Nettoentgelt von 1875 Euro gezahlt und schreibt mir nun das eine falsche Berechnung vorgelegen hat und sieht jetzt die neue Berechnungsgrundlage vom Auszahlungsbetrag (75 %) 1675 EURO und fordert nun die Überzahlung von mehreren Monaten zurück !!! Das kann
doch nicht richtig sein, das man mir jetzt von dem niedrigeren Betrag
das Krankengeld zugestehen will !!! Wer kann mir dazu eine Auskunft geben,
welche Berechnungsgrundlage jetzt die richtige ist ???

Gruß

ROYCE

P.S. noch als Info: Hier handelt es sich nicht um eine Berechnung des öffentlichen Dienst, sondern um eine ganz normale Gehaltsabrechnung nach
Manteltarifvertrag der IG Metall !


Zu Deiner eigentlichen Anfrage kann ich Dir noch nichts sagen. So, wie Du das darstellst, hab ich das bis jetzt auch noch nicht gesehen.

Allerdings scheint mir da in Deiner (Modell-)Abrechnung ein sachlicher
Fehler zu stecken, der möglicherweise zu weiteren Missverständnissen
führen kann:

Wenn Dein Bruttoarbeitsentgelt 2.500 € beträgt,
das Nettoentgelt aber auf 1.875 € lautet, dann betragen die gesetzlichen
Abzüge (=Steuern, Krankenkasse + Pflegeversicherung, Arbeitslosenvers., KI-St., usw. - inkl. jeweils erforderlichem AN-anteil+AG-anteil) 625 €. Es sei denn, Du trennst Die Steuer von den restlichen Abgaben und Beiträgen.
Um zum Nettoentgelt zu kommen, musst Du alle gesetzlichen Abgaben vom Bruttolohn abziehen.

Auszahlungs- (Überweisungs-)betrag wäre dann gleich dem Nettoentgelt.

Der Auszahlungsbetrag ändert sich gegenüber dem Nettoentgelt nur noch um die Beträge, die Dir Dein Arbeitgeber abzieht, wie z.B. Deinen Beitrag zur Vermögensbildung oder bereits ausgezahlte Abschläge.

Wie Du hier auf einen Auszahlungsbetrag von 1.525 kommst, kann ich nicht nachvollziehen.

Deine Krankenversicherung kann sich auf keinen Fall nur auf den Auszahlungsbetrag beziehen, da sie auch Abschlagszahlungen oder vom AG einbehaltene Kreditrückzahlungen u. ä. in die Nettoentgeltberechnung mit einbezieht.
______________

Sorry, AK war schneller

Hallo,

ich versuche mal meine Berechnung zu erklären (meine erste Erklärung
war auch sehr unvollständig):

Bruttoentgelt 2500 Euro
Abzug 625 Euro (besteht aus Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer/Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung
ergibt laut Abrechnung das gesetzliche Nettoentgelt von 1875
Danach wird weiter der Krankenkassenbeitrag/Pflegeversicherung AG/AN
=400 Euro gesamt berechnet und von meinem gesetzlichen Nettoentgelt 200 Euro abgezogen, so das der Auszahlungsbetrag 1675 EURO beträgt !
Die Krankenkasse hat für mehrer Monate das Krankengeld (75 %) von dem gesetzlichen Nettoentgelt von 1875 Euro gezahlt und schreibt mir nun das eine falsche Berechnung vorgelegen hat und sieht jetzt die neue Berechnungsgrundlage vom Auszahlungsbetrag (75 %) 1675 EURO und fordert nun die Überzahlung von mehreren Monaten zurück !!! Das kann
doch nicht richtig sein, das man mir jetzt von dem niedrigeren Betrag
das Krankengeld zugestehen will !!! Wer kann mir dazu eine Auskunft geben,
welche Berechnungsgrundlage jetzt die richtige ist ???

Gruß

ROYCE

P.S. noch als Info: Hier handelt es sich nicht um eine Berechnung des öffentlichen Dienst, sondern um eine ganz normale Gehaltsabrechnung nach
Manteltarifvertrag der IG Metall !




Im Angstelltenbereich kenne ich es nur so:


Nach Deinen Beispielzahlen müsste der Betrag also deutlich näher bei 1525 liegen als bei 1875.

Das ist natürlich keine verbindliche Aussage. Ich habe diese Möglichkeit gott sei Dank in 34 Arbeitsjahren noch nicht in Anspruch nehmen müssen.

Hallo,

ich versuche mal meine Berechnung zu erklären (meine erste Erklärung
war auch sehr unvollständig):

Bruttoentgelt 2500 Euro
Abzug 625 Euro (besteht aus Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer/Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung
ergibt laut Abrechnung das gesetzliche Nettoentgelt von 1875
Danach wird weiter der Krankenkassenbeitrag/Pflegeversicherung AG/AN
=400 Euro gesamt berechnet und von meinem gesetzlichen Nettoentgelt 200 Euro abgezogen, so das der Auszahlungsbetrag 1675 EURO beträgt !
Die Krankenkasse hat für mehrer Monate das Krankengeld (75 %) von dem gesetzlichen Nettoentgelt von 1875 Euro gezahlt und schreibt mir nun das eine falsche Berechnung vorgelegen hat und sieht jetzt die neue Berechnungsgrundlage vom Auszahlungsbetrag (75 %) 1675 EURO und fordert nun die Überzahlung von mehreren Monaten zurück !!! Das kann
doch nicht richtig sein, das man mir jetzt von dem niedrigeren Betrag
das Krankengeld zugestehen will !!! Wer kann mir dazu eine Auskunft geben,
welche Berechnungsgrundlage jetzt die richtige ist ???

Gruß

ROYCE

P.S. noch als Info: Hier handelt es sich nicht um eine Berechnung des öffentlichen Dienst, sondern um eine ganz normale Gehaltsabrechnung nach
Manteltarifvertrag der IG Metall !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei den Krankengeldberechnungen, die ich bisher gesehen habe (und das sind einige, weil unsere Beschäftigten Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben und mir deswegen die Berechnungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen müssen) haben die Krankenkassen ihre eigenen KV-Beiträge nie in Abzug gebracht.

Auch in allen Berechnungsbeispielen, die ich im Internet gefunden habe, wird wie folgt vorgegangen (ich verwende mal - soweit möglich - die von Dir genannten Zahlen):

Steuerklasse I, Kirchensteuer, keine Freibeträge:
Bruttolohn: 2.500,00 €
Netto: 1.513,13 € (hier berechnet)

70% vom Monatsbrutto = 2.500,00 * 70% = 1.750,00 €
90% vom Monatsnetto = 1.513,13 € * 90% = 1.361,82 €

Mit der niedrigeren der beiden Zahlen wird weitergerechnet.

Die Beiträge zur Sozialversicherung betragen im Jahr 2009:

19,90% Rentenversicherung
3,30% Arbeitslosenversicherung
1,95% Pflegeversicherung
25,15% Insgesamt

Davon die Hälfte als AN-Anteil = 12,58% zuzüglich 0,90% reiner AN-Anteil KV = 13,48% beim Krankengeld zu berücksichtigende SV-Beiträge, also im konkreten Fall
1.361,82 € * 13,48% = 183,57 €.

1.361,82 € - 183,57 € = 1.178.25 € Krankengeld für einen vollen Monat oder
39,28 € Krankengeld pro Kalendertag.

Zum einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der Online-Krankengeldrechner der Techniker Krankenkasse.

Da ich Deine genauen Zahlen nicht kenne, kann das natürlich nur ein Anhalt sein, aber vielleicht hilft es Dir trotzdem weiter.
 
Vielen Dank für diese ausführliche Berechnung ! Also kann ich davon ausgehen, das die Krankenkasse mit ihrer ersten Aussage, das Krankengeld von dem gesetzlichen Nettobetrag (ca. 1875 Euro) zu zahlen falsch lag und der Auszahlungsbetrag von ca. 1675 Euro als
Berechnungsgrundlage richtig ist und ich das zuviel gezahlte Geld zurückzahlen muss !!!
 
Das wird Dir niemand von uns rechtsverbindlich sagen können :), aber da ja bekannt ist, dass Behörden und behördenähnliche Institutionen niemals für ihre eigenen Fehler einstehen müssen, werden sie sich das Geld wohl zurückholen wollen.
 
Es ist anzunehmen, das die Krankenkasse zuviel gezahltes Krankengeld zurückfordern wird. Auch wenn die Überzahlung auf einen Fehler der Krankenkasse zurück zu führen ist.

Ich persönlich würde eventuell versuchen, die Entreicherung gem. § 818 Absatz 3 BGB geltend zu machen und einwenden, dass das Geld im Rahmen der allgemeinen Lebens- und Haushaltsführung ausgegeben wurde.

Die Entreicherung ist eine Einrede, sie muss vom Schuldner geltend gemacht werden. Die Krankenkasse wird aus verständlichen Gründen nicht von sich aus darauf hinweisen.

Aufgrund der Kompliziertheit der Berechnungen kann man auch nicht einfach voraussetzen, das ein Laie sofort erkennen musste, dass das Krankengeld von der Krankenkasse zu hoch angesetzt wurde und böswillig darauf gehofft hatte, diese an sich ungerechtfertigte Bereicherung behalten zu können.

Geltend machen kann man das imho auf jeden Fall erst einmal und abwarten, wie die Krankenkasse darauf reagiert.

Je nachdem, um welche Summe es sich im Endeffekt handelt (bei mehrmonatiger Erkrankung können da ja u.U. auch größere Summen zusammen kommen) könnte man alternativ auch versuchen, mit der Krankenkasse eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren.

Dies stellt (wie immer) nur meine persönliche Meinung dar und ist ausdrücklich keine Rechtsberatung.
 
Vielen Dank für diese wirklich guten Informationen. Leider sieht es ja doch so aus, das ich das zuviel gezahlte Geld zurückzahlen muss, aber ich wollte erst von anderen Personen eine Meinung hören, bevor ich der Argumentation der Krankenkasse glaube !

Es ist anzunehmen, das die Krankenkasse zuviel gezahltes Krankengeld zurückfordern wird. Auch wenn die Überzahlung auf einen Fehler der Krankenkasse zurück zu führen ist.

Ich persönlich würde eventuell versuchen, die Entreicherung gem. § 818 Absatz 3 BGB geltend zu machen und einwenden, dass das Geld im Rahmen der allgemeinen Lebens- und Haushaltsführung ausgegeben wurde.

Die Entreicherung ist eine Einrede, sie muss vom Schuldner geltend gemacht werden. Die Krankenkasse wird aus verständlichen Gründen nicht von sich aus darauf hinweisen.

Aufgrund der Kompliziertheit der Berechnungen kann man auch nicht einfach voraussetzen, das ein Laie sofort erkennen musste, dass das Krankengeld von der Krankenkasse zu hoch angesetzt wurde und böswillig darauf gehofft hatte, diese an sich ungerechtfertigte Bereicherung behalten zu können.

Geltend machen kann man das imho auf jeden Fall erst einmal und abwarten, wie die Krankenkasse darauf reagiert.

Je nachdem, um welche Summe es sich im Endeffekt handelt (bei mehrmonatiger Erkrankung können da ja u.U. auch größere Summen zusammen kommen) könnte man alternativ auch versuchen, mit der Krankenkasse eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren.

Dies stellt (wie immer) nur meine persönliche Meinung dar und ist ausdrücklich keine Rechtsberatung.
 
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