Hallo Delwin,
ich versuche mal meine Berechnung zu erklären (meine erste Erklärung
war auch sehr unvollständig):
Bruttoentgelt 2500 Euro
Abzug 625 Euro (besteht aus Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer/Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung
ergibt laut Abrechnung das gesetzliche Nettoentgelt von 1875
Danach wird weiter der Krankenkassenbeitrag/Pflegeversicherung AG/AN
=400 Euro gesamt berechnet und von meinem gesetzlichen Nettoentgelt 200 Euro abgezogen, so das der Auszahlungsbetrag 1675 EURO beträgt !
Die Krankenkasse hat für mehrer Monate das Krankengeld (75 %) von dem gesetzlichen Nettoentgelt von 1875 Euro gezahlt und schreibt mir nun das eine falsche Berechnung vorgelegen hat und sieht jetzt die neue Berechnungsgrundlage vom Auszahlungsbetrag (75 %) 1675 EURO und fordert nun die Überzahlung von mehreren Monaten zurück !!! Das kann
doch nicht richtig sein, das man mir jetzt von dem niedrigeren Betrag
das Krankengeld zugestehen will !!! Wer kann mir dazu eine Auskunft geben,
welche Berechnungsgrundlage jetzt die richtige ist ???
Gruß
ROYCE
P.S. noch als Info: Hier handelt es sich nicht um eine Berechnung des öffentlichen Dienst, sondern um eine ganz normale Gehaltsabrechnung nach
Manteltarifvertrag der IG Metall !
Zu Deiner eigentlichen Anfrage kann ich Dir noch nichts sagen. So, wie Du das darstellst, hab ich das bis jetzt auch noch nicht gesehen.
Allerdings scheint mir da in Deiner (Modell-)Abrechnung ein sachlicher
Fehler zu stecken, der möglicherweise zu weiteren Missverständnissen
führen kann:
Wenn Dein Bruttoarbeitsentgelt 2.500 € beträgt,
das Nettoentgelt aber auf 1.875 € lautet, dann betragen die gesetzlichen
Abzüge (=Steuern, Krankenkasse + Pflegeversicherung, Arbeitslosenvers., KI-St., usw. - inkl. jeweils erforderlichem AN-anteil+AG-anteil) 625 €. Es sei denn, Du trennst Die Steuer von den restlichen Abgaben und Beiträgen.
Um zum Nettoentgelt zu kommen, musst Du alle gesetzlichen Abgaben vom Bruttolohn abziehen.
Auszahlungs- (Überweisungs-)betrag wäre dann gleich dem Nettoentgelt.
Der Auszahlungsbetrag ändert sich gegenüber dem Nettoentgelt nur noch um die Beträge, die Dir Dein Arbeitgeber abzieht, wie z.B. Deinen Beitrag zur Vermögensbildung oder bereits ausgezahlte Abschläge.
Wie Du hier auf einen Auszahlungsbetrag von 1.525 kommst, kann ich nicht nachvollziehen.
Deine Krankenversicherung kann sich auf keinen Fall nur auf den Auszahlungsbetrag beziehen, da sie auch Abschlagszahlungen oder vom AG einbehaltene Kreditrückzahlungen u. ä. in die Nettoentgeltberechnung mit einbezieht.
______________
Sorry, AK war schneller
Hallo,
ich versuche mal meine Berechnung zu erklären (meine erste Erklärung
war auch sehr unvollständig):
Bruttoentgelt 2500 Euro
Abzug 625 Euro (besteht aus Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer/Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung
ergibt laut Abrechnung das gesetzliche Nettoentgelt von 1875
Danach wird weiter der Krankenkassenbeitrag/Pflegeversicherung AG/AN
=400 Euro gesamt berechnet und von meinem gesetzlichen Nettoentgelt 200 Euro abgezogen, so das der Auszahlungsbetrag 1675 EURO beträgt !
Die Krankenkasse hat für mehrer Monate das Krankengeld (75 %) von dem gesetzlichen Nettoentgelt von 1875 Euro gezahlt und schreibt mir nun das eine falsche Berechnung vorgelegen hat und sieht jetzt die neue Berechnungsgrundlage vom Auszahlungsbetrag (75 %) 1675 EURO und fordert nun die Überzahlung von mehreren Monaten zurück !!! Das kann
doch nicht richtig sein, das man mir jetzt von dem niedrigeren Betrag
das Krankengeld zugestehen will !!! Wer kann mir dazu eine Auskunft geben,
welche Berechnungsgrundlage jetzt die richtige ist ???
Gruß
ROYCE
P.S. noch als Info: Hier handelt es sich nicht um eine Berechnung des öffentlichen Dienst, sondern um eine ganz normale Gehaltsabrechnung nach
Manteltarifvertrag der IG Metall !
Im Angstelltenbereich kenne ich es nur so:
Nach Deinen Beispielzahlen müsste der Betrag also deutlich näher bei 1525 liegen als bei 1875.
Das ist natürlich keine verbindliche Aussage. Ich habe diese Möglichkeit gott sei Dank in 34 Arbeitsjahren noch nicht in Anspruch nehmen müssen.
Hallo,
ich versuche mal meine Berechnung zu erklären (meine erste Erklärung
war auch sehr unvollständig):
Bruttoentgelt 2500 Euro
Abzug 625 Euro (besteht aus Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer/Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung
ergibt laut Abrechnung das gesetzliche Nettoentgelt von 1875
Danach wird weiter der Krankenkassenbeitrag/Pflegeversicherung AG/AN
=400 Euro gesamt berechnet und von meinem gesetzlichen Nettoentgelt 200 Euro abgezogen, so das der Auszahlungsbetrag 1675 EURO beträgt !
Die Krankenkasse hat für mehrer Monate das Krankengeld (75 %) von dem gesetzlichen Nettoentgelt von 1875 Euro gezahlt und schreibt mir nun das eine falsche Berechnung vorgelegen hat und sieht jetzt die neue Berechnungsgrundlage vom Auszahlungsbetrag (75 %) 1675 EURO und fordert nun die Überzahlung von mehreren Monaten zurück !!! Das kann
doch nicht richtig sein, das man mir jetzt von dem niedrigeren Betrag
das Krankengeld zugestehen will !!! Wer kann mir dazu eine Auskunft geben,
welche Berechnungsgrundlage jetzt die richtige ist ???
Gruß
ROYCE
P.S. noch als Info: Hier handelt es sich nicht um eine Berechnung des öffentlichen Dienst, sondern um eine ganz normale Gehaltsabrechnung nach
Manteltarifvertrag der IG Metall !