Neuigkeit Klage gegen Vorratsdatenspeicherung gescheitert

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Irland ist vor dem europäischen Gerichtshof mit seiner Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung gescheitert.
Die obersten Richter sahen keine formellen Verstöße vorliegen. Mit der Frage, ob und wie die Vorratsdatenspeicherung in die Grundrechte der EU-Bürger eingreift, hatte sich das Gericht gar nicht zu beschätigen.

Irland hatte geklagt, weil die Richtlinie der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten dienen soll und somit auf Basis des EU-Vertrages über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen hätte erlassen werden müssen.

Die Richter folgten jedoch der ursprünglichen Auffassung, dass die Richtlinie dem Funktionieren des Binnenmarktes diene und sich daher zu Recht auf Artikel 95 des EG-Vertrages stütze.

Oder in einem Satz: Viel politisches Blabla, ohne sich mit der eigentlichen Problematik auseinander zu setzen.
 
Womit der EuGH sich als Schutzgremium schon mal selbst disqualifiziert hat. Somit bleibt nur die Hoffnung auf Bürgerschutz durch die nationale Verfassungsgerichte.

Tja, meine EU-Befürwortung ist in den letzten Jahren immer weiter abgesackt und wenn ich so etwas lese, sehe ich keinen Grund wieso sich das ändern sollte.
 
EuGH & Rumpelfüße

... Was soll man dazu noch sagen . :unsure: , :unsure:
Geht es denn überhaupt noch um Menschen - Oder meiner Meinung nach, um Machtgier und den Aufbau eines Staates im Staate ? Quasi Beamtenfeudalismus ?! Da müssen ja ganz schöne "Juristische Rumpelfüße" im EuGH sitzen !
Erfüllungsgehilfen wäre besser formuliert. :weg

Rumpelfüsse.GIF

Sowas sowas sowas !





PS: Es geht voran - Nur in die falsche Richtung ! :cry:

PPS: Es ist zum weinen, immer auf die kleinen ! . :cry:
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird dann eben Bestandteil des Ermächtig.. ähh.. BKA-Gesetzes. Als ob sich die Industrie- und Bankenpressesprecher (im Volksmund Politiker genannt), um Grundrechte scheren würden..
 
Heute zündet die nächste Stufe des Rechtsrelativismus. Trotz 35.000 Beschwerdeführern, dürfte das Bundesverfassungsgericht abermals den Bückling vor der Europäischen Verordnungs-- und Richtlinenwut machen und seinen Anspruch, ein Volksgericht zu sein, endgültig in die Tonne werfen.
 
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