Kinderschutzsoftware darf Router-Einstellungen verändern

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Fritz!Box-Hersteller AVM hat vor Gericht eine Niederlage gegen einen Anbieter der Jugendschutz-Software "Surfsitter" erlitten.
Die Software hat im Rahmen der Installation Einstellungen der Firewall und der Kindersicherung der Fritz!Box geändert bzw. deaktiviert.
AVM sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Firmware und klagte auf Unterlassung und Schadenersatz.
Problem dabei: Die Firmware der Fritz!Box basiert auf Linux und steht damit zumindest teilweise unter der GPL, die eine Modifikation ausdrücklich erlaubt.
So sahen es auch die Richter und wiesen die Klage ab.

Quelle: Dr. Bahr
LG Berlin: Kein Anspruch von FRITZ!Box gegen Hersteller von Jugendschutzsoftware - Kanzlei Dr. Bahr


Ich kann nicht nachvollziehen, wo AVM hier ein Problem sieht - zumal die Kindersicherung der Fritz!Box wirklich rudimentär gehalten ist und funktional noch viel Spielraum nach oben hat.
 
Für genau diesen speziellen Stoff mag das ja in den Augen vieler OK sein, aber wo ist die Grenze? Wer zieht sie? Und wer bestimmt dann in 2 - 3- 4 Jahren was Erwachsenen um welche Uhrzeit überhaupt noch zugemutet werden kann b.z.w darf? Damals wurde die RAF als Vorwand zur Persönlichkeitskontrolle genommen, nun sind es die Kinderschänder. Und morgen? Rappermusikkäufer? Oder Wähler der LINKEN? Oder wer könnte noch in das Raster der "Volksschädlinge" passen?

Statt die halbe Fraktion einer Bundestagspartei mit Millionenaufwand zu bespitzeln, könnte man das Geld und die Spitzel nicht für zum Zwecke des Kinderschutzes einsetzen? Wenn die "Volksschützer" auf dem rechten Auge blind sind, macht es fast garnix aus, wenn auch das linke Auge erblindet.
 
Da der Kernel GPL ist, darf man andere Anwendungen, wie eine Firewall - die nicht Bestandteil des Kernels und keineswegs GPL sein muss - einfach so verändern? Interessante Entscheidung.
 
Wenn Eltern ihren Kindern gewisse Inhalte des Internets nicht zugänglich machen, dann hat das nichts mit Zensur zu tun, sondern mit aktivem Schutz!
Wenn ein Richter also sagen würde, das irgendeine ! FIRMA ! bestimmen darf, was den Kindern zugänglich gemacht wird; Wo landen wir dann??


Was die Übergriffe diverser Institutionen betrifft möchte ich mich lieber nicht auslassen, sonst haben wir hier ein paar ellenlange Einträge ;)


Liebe Grüße
MArio
 
Es geht ja nicht darum, ob eine Firma etwas vorschreiben darf, denn diese wird nicht aufgezwungen sondern von den Eltern gekauft.

Es geht darum, dass das Programm dieser Firma Einstellungen im Router vornimmt, die vom Hersteller des Routers nicht vorgesehen sind. Da aber die Software des Routers unter der GPL steht, also OpenSource ist, meint der Richter, dass die Schutzfirma in der Software des Routers rumpfuschen darf. Ich bin da nicht überzeugt von, OpenSource hin oder her, so mus doch der Routerhersteller gewisse Rahmenbedingungen vorschreiben, unter denen seine Hardware einwandfrei läuft und für die er Gewährleistung, Support und ggfs. Haftung gibt. Lädt man eine neue Firmware, oder ändert diese, erlischt mMn unter Umständen jeglicher Anspruch. Dennoch werden Leute nach Support o.ä. fragen, den Fritz! in dem Moment nicht mehr geben muss.
 
Astominus Lollypop, Mag, Worüber redet ihr? Habe ich in dem Urteil irgendetwas überlesen?
Im Urteil wurde nicht darüber geurteilt, welche Inhalte zugänglich gemacht werden sollen oder wer was zensieren oder wer wen schützen darf, es drehte sich lediglich darum, ob die Firma Cybits AG die Firmware der Firma AVM Computersysteme Vertriebs GmbH einfach so verändern (bzw. teilweise deaktivieren) darf, die in der Fritzbox enthalten ist und unter anderem vor Hacker Attacken von außen schützen soll.

Ich persönlich würde nicht wollen, dass die Software einer fremden Firma, die ich auf meinem Rechner installiere, einfach mal so die Firewall meines Routers deaktiviert oder den vorgesehenen Internet Zugang mal eben verbiegt!
Der normale, technisch eher unbegabte Kunde, der solche Zusatzsoftware kauft, weil er es nicht anders hinbekommt, ist IMHO nicht dazu in der Lage, die Implikationen eines solchen Vorgehens abzuschätzen.

IMHO sollte das zumindest zum sofortigen erlöschen jeglicher Gewährleistung/Garantie seitens AVM führen.

BTW: Steht wirklich die gesamte Software des Routers unter GPL? Im Auszug des Urteilstexts steht nur etwas vom Kernel (Ich würde gerne den gesamten Urteilstext lesen) ...
 
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