
Die Software hat im Rahmen der Installation Einstellungen der Firewall und der Kindersicherung der Fritz!Box geändert bzw. deaktiviert.
AVM sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Firmware und klagte auf Unterlassung und Schadenersatz.
Problem dabei: Die Firmware der Fritz!Box basiert auf Linux und steht damit zumindest teilweise unter der GPL, die eine Modifikation ausdrücklich erlaubt.
So sahen es auch die Richter und wiesen die Klage ab.
Quelle: Dr. Bahr
LG Berlin: Kein Anspruch von FRITZ!Box gegen Hersteller von Jugendschutzsoftware - Kanzlei Dr. Bahr
Ich kann nicht nachvollziehen, wo AVM hier ein Problem sieht - zumal die Kindersicherung der Fritz!Box wirklich rudimentär gehalten ist und funktional noch viel Spielraum nach oben hat.