Kündigung bei Renteneintritt?

sErPeNz

Senior Member
Hallo,

muss ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der mit 60 in die Altersrente eintritt, bei seinem Arbeitgeber kündigen?

Bei der "normalen" Altersrente ist es meines Wissens nach nicht so.

Der Arbeitgeber meinte, dass der Arbeitnehmer zu kündigen hätte.
 
Ja muss er
sonst hat er ja 2 Jobs
1. Rentner
2. Sein alten Beruf
Ausserdem geht er ja früher in Rente

Aber aufpassen:
Erst am letzten Arbeitstag die Kündigung unterschreiben NICHT EHER

Und bei normaler Altersrente ist es auch so
 
Er ist auch jetzt schon Erwerbsunfähigkeitsrenter und hat noch seinen alten Job, zumindest auf dem Papier, weil sie ihm ja nicht kündigen können bzw nicht wollen ;)

Er bekommt schon seit dem Jahre 2000 o.g. Rente. Nur dieses Jahr wird er 60 und es geht in Altersrente über.

Die Firma zahlt ein sogenanntes "Rentengeschenk".. Für jeden Jahr XXX Euro. Das will er, verständlicherweise, nicht einfach so flöten gehen lassen.
 
Zuerst greift mal der Arbeitsvertrag. Steht da keine Altersbegrenzung drin (z.Bsp. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet der Vertrag automatisch), dann läuft der Vertrag unbefristet. Eine Kündigung wäre also notwendig.

Meine Meinung als juristischer Laie.
 
Regelaltersrente

Es ist keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Rentenbezugs vorgesehen, das Arbeitsverhältnis endet jedoch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der/die Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Altersrente für langjährig Versicherte

Es ist keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen. Der/die Beschäftigte, der/die mit Beginn des Rentenbezugs das Arbeitsverhältnis beenden will, muss rechtzeitig ordentlich kündigen oder einen Auflösungsvertrag schließen.

Quelle: Beendigung Beschäftigungsverhältnis wegen Rente - Arbeitsverhältnis - FernUniversität in Hagen
 
Es gibt durchaus auch Tarifverträge, in denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter gewissen Bedingungen sozusagen automatisch erfolgt (ohne das es einer Kündigung von einer der beiden Vetragsparteien bedarf).

Im TVöD ist das z.B. im § 33 geregelt:
§ 33
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendet hat,
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).

(2) Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten.
Beginnt die Rente erst nach der Zustellung des Rentenbescheids, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages. Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 92 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes. Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird.
In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird.
 
Ich bin durch Zufall auf diesen alten Thread gestossen. (Hatte ein Gast aufgerufen)

Wie sieht es denn aus, wenn ich von der KK ausgesteuert werde? Dann müsste mein Arbeitsvertrag doch noch 4 Wochen länger dauern.

Sprich, im September werde ich von der KK ausgesteuert und werde die Arbeitsagentur (schon gemeldet) beschäftigen. Ich muss doch deshalb nicht meinen Arbeitsvertrag nicht kündigen, oder? Denn sollte ich doch noch einmal ins Arbeitsleben zurückkehren, werde ich meinen jetzigen Arbeitsvertrag zu den jetzt gültigen Bedingungen wohl nicht wieder erhalten.
Weiterhin beschäftigt es mich, dass der MD der Arbeitsagentur nach Aktenlage entschieden hat, ich bin angeblich voll beschäftigungsfähig, nur nicht in meinem Beruf.:eek:rolleyes
Nach der Reha wurde ich von dort krank entlassen und mir geraten "auszufeiern" und dann noch die Arbeitsagentur beschäftigen um dann in Rente zu gehen.

Höre gerne Eure Antworten und sollte es rechtiliche Probleme geben auch gerne als PN.
 
Hi,

wir hatten gestern jemanden von der KK zu dem Thema in einer SBV-Runde (Schwerbehindertenvertretungen). Da gibt es einige Fallen in die man "tappen" kann und ich selbst bin nicht sattelfest genug im Thema.
Daher mein ernstgemeinter Rat:

Werde Mitglied im Sozialverband/VDK

Dort sind die Spezialisten für solche Themen und es kostet meine Frau und mich im Familientarif gerade mal 9€/Monat (11 Monate im Jahr wird gezahlt, steuerlich absetzbar).
Das ist m. E. "nichts" gegenüber dem was man verlieren kann, weil man die "Falsche Auskunft gegeben hat..
Mitglieder werden sogar vor Gericht vertreten.

Viel Erfolg!

P.S. Melde mich per PN wenn ich die Vortragsfolien bekommen sollte. ;)
 
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