iTunes DRM...

Gwendolan

kennt sich schon aus
Ich bin nicht ganz sicher, ob das hier richtig ist. Mir stellt sich auf alle Fälle folgendes Problem:
Ich möchte via iTunesStore ein Album downloaden, auf eine CD brennen, meiner Freundin geben, die möchte das Album dann in ihr iTunes importieren damit sie es auf ihr Mobiltelefon übertragen kann. :rolleyes: Ist das trotz des iTunes-DRM möglich, oder erkennt ihr iTunes dann das mit meinem iTunes heruntergeladene Album als "fremd" und verweigert die Koorperation?
 
bastelmeister schrieb:
@---rOOts---: wir wollen hier doch niemanden zu etwas "Bösem" anstiften??

???

Wenn du eine ganz "normale" Musik CD gebrannt hast,
ist diese sowieso OHNE ...schutz !!

Ist völlig legal!!

Sie kann dann damit machen, wozu sie Lust hat.

Ist auch "legal"! Oder ist es Verboten mit CDs die Wand zu verschönern,
oder an den Weihnachtsbaum zu hängen??


PS:
Die gebrannte CD kann man auch mit z.B. Audiograbber einlesen und in das MP3format
überführen. No DRM und legal !
Wer nicht erst eine CD brennen will, der kann auch mit z.B. N°23 Recorder das Audioignal
der Soundkarte aufnehmen und in das MP3format überführen!
Auch legal und kein DRM !
 
---rOOts--- schrieb:
Wer nicht erst eine CD brennen will, der kann auch mit z.B. N°23 Recorder das Audioignal der Soundkarte aufnehmen und in das MP3format überführen!
Auch legal und kein DRM !
Oder den Nero Imagerekorder verwenden, das Image ins Imagedrive laden und rippen. Ebenfalls nicht strafbar.
 
Supernature schrieb:
Oder den Nero Imagerekorder verwenden, das Image ins Imagedrive laden und rippen. Ebenfalls nicht strafbar.

Daran hatte ich auch gedacht, ist aber meiner Meinung nach etwas zu umständlich, oder?

So und nun haben wir genug Anleitungen, wie man legal an nicht verseuchte Musik kommt. Was ein Jener damit macht ist seine Sache!!
[Ironie]
Bitte ALLE Dateien ins I-Net stellen und mir die Links schicken!
[/Ironie]
 
Okay - wenn ihr meint, aber dann müsste Gwendolan die Titel nach dem Brennen doch eigentlich von seiner Festplatte löschen oder nicht?
 
??? ich blick da nicht mehr durch, auf jeden Fall würde ich hiernach sagen, man darf es nicht:
Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.
Original: iTunes Store - Dienstleistungsbedingungen

Aber @Gwendolan, die einfachste Lösung wäre evtl. diese:
http://www.apple.com/de/itunes/store/gifts.html
 
Geschenk an Freundin geht unter "persönliche Zwecke". Weitergabe würde meinen, ich verbreite das Zeug willkürlich gratis (Weitervertrieb würde wohl nur entgeltliche Verbreitung decken).
In der Schweiz hat man ohnehin eine gesetzliche Freikarte für den "Eigengebrauch" alles zu tun, was nötig ist.
Wers genau wissen will: URG
 
Eben diese "Salvatorische Klausel" (abweichender zwingender gesetzlicher Regeln) ermöglicht einiges. Da müßte man dann aber echt nen juristisches Gutachten in Auftrag geben ;)
 
Oben