[Internet] Was muß ein "Forenbetreiber" für rechtliche Dinge beachten?

F2B

kennt sich schon aus
Was muß ein "Forenbetreiber" für rechtliche Dinge beachten?

Hi,
ich betreibe ein kleines aber feines Portal (rein privat). Da ja zur Zeit eine Abmahnwelle rumgeht, beschäftige ich mich zur Zeit mit dem Internet-Recht. Speziell, was muß ich als Betreiber beachten, um in keine Schwierigkeiten zu kommen.
Muß ich eine Ipmressum/Disclaimer erstellen? Was dürfen die User posten was nicht? Hafte ich für meine User? u.s.w.
Also einfach alle rechtlichen Richtlinien die man beachten muß.
Wer mir also nützliche und interessante Tipps und Links zu diesem Thema geben kann..........
Danke schonmal im vorraus

Cu F2B


P.S.: Ja, ich habe die Suchfunktion und Google benutzt
 
Soweit mir bekannt ist, wurde bei den jüngsten Abmahnwellen kein Forenbetreiber wegen der Inhalte "seines" Forums abgemahnt. Bei uns ging es ja auch um einen Bereich, der "redaktionell" betreut wurde, und wo wir uns nicht hätten damit rausreden können, dass wir von dem Inhalt keine Kenntnis hatten.
Disclaimer sind völlig wertlos, ein Impressum ist bei kommerziellen Seiten vorgeschrieben, bei privaten Homepages eher freiwillig - auf jeden Fall muss es, wenn vorhanden, auch vollständig sein.
Was den Inhalt des Forums angeht: Ja, Du haftest in jedem Fall für die Beiträge der User, weil letztlich nur Du als Eigner der Seite haftbar gemacht werden kannst. Allerdings kann man nicht von Dir verlangen, jeden Beitrag innerhalb von 2 Minuten zu überprüfen. Grundsätzlich gilt, dass Du sofort reagieren musst, sobald Dir irgendwelche illegalen Inhalte bekannt werden.
 
In einem wichtigen Urteil hat das LG Köln jüngst die Rechte von Homepagebetreibern gestärkt. Diese sind grundsätzlich nicht verantwortlich für ihnen unbekannte Inhalte, die Dritte in ein Onlineforum auf ihrer Homepage einstellen.
Damit bestätigt das LG Köln die uneingeschränkte Anwendbarkeit des Teledienstegesetzes (TDG) und widerspricht Entscheidungen anderer Gerichte (Aktenzeichen 28 0 627/02), die eine Haftung des Homepagebetreibers für rechtswidrige Einträge in so genannten "Gästebüchern" bejahten. "Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung vollumfänglich", sagt Kai Petzke, Gründer und Geschäftsführer des Online-Magazins www.teltarif.de. "Hätte sich der Gedanke durchgesetzt, dass Betreiber von Onlineforen oder Gästebüchern regelmäßig nach widerrechtlichen Inhalten suchen müssen, hätte das langfristig den Tod der besonders stark frequentierten Foren bedeuten können. Es ist einfach nicht machbar, bei täglich hunderten oder tausenden von Beiträgen jeden Beitrag einzeln zu prüfen."

Das Einstweilige Verfügungsverfahren hatte ein Online-Mobilfunkhändler gegen teltarif.de angestrengt. Dieser fühlte sich durch kritisierende Beiträge im Onlineforum von teltarif.de einer "Hetzjagd" ausgesetzt. Um diese zu beenden, sollte teltarif.de untersagt werden, Beiträge zu veröffentlichen, die "grob geschäftsschädigend" für den Antragsteller seien. Dazu legte der Händler dem Gericht diverse Beiträge vor, die seiner Meinung nach widerrechtlich seien.

Urteilsbegründung des Gerichts
Das Gericht nimmt dazu im Urteil wie folgt Stellung: "Soweit die Antragstellerin im Verlaufe des Verfahrens weitere Beiträge eingereicht hatte, die nach ihrer Auffassung rechtswidrige Inhalte enthalten, so scheitert eine Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin [teltarif.de] insoweit jedenfalls bereits daran, dass sie als Diensteanbieter im Sinne der § 9-11 des Teledienstgesetzes nicht verpflichtet ist, die von ihr übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen, § 8 Abs. 2 Satz 1 Teledienstegesetz. [...] Eine rechtzeitige Kenntniserlangung [von teltarif.de über die fraglichen Beiträge] vor der mündlichen Verhandlung war hier [...] nicht gegeben."



Rechtsanwalt Oliver Brexl von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, die von teltarif.de mit der Vertretung beauftragt worden war, begrüßte die Entscheidung des LG Köln als wichtigen Beitrag für die Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Dienste: "Das LG Köln hat im Gegensatz zu einigen anderen Gerichten endlich einmal den Wortlaut des Teledienstegesetzes und den Willen des Gesetzgebers ernstgenommen."

Der Mobilfunkhändler hatte gegen das Urteil zunächst Berufung eingelegt, diese jedoch nicht fristgemäß begründet.

Lieber Forennutzer, liebe Mitglieder, dies aber soll nun kein Freibrief sein, über alle und jeden verbal herzuziehen. Wenn irgendwo Ärger herausgelassen werden soll, dann bitte schreibt so, als würdet ihr demjenigen gegenüberstehen. Beleidigungen schaden Euch und diesem Forum. Also bitte mit beiden Beinen auf dem Boden bleiben.
 
Oben