Der Text ist ein schwammigerer Schwamm, als ich ihn eigentlich von Spiegel-online gewohnt bin.
Dreht es sich dabei um die Nutzer von p2p Tauschbörsen, oder auch um den Datensauger, der eine Webseite mit 3000 Titeln gefunden hat und diese leer saugt?
Muss man die Dateien dafür auch anbieten, oder reicht das alleinige Saugen?
Ich vermute fast letzteres, da man ja auch mit dem unrechtmäßigen Erwerb eine Copyrightverletzung begeht - aber kann alleiniges saugen ohne anbieten überhaupt gewerbsmäßig sein? Fragen über Fragen...
Mein Tipp: Gebt die paar Cent für den Kram aus, den er kostet und ladet ihn bei einem der üblichen offiziellen Verkaufsportale runter.
Und wenn ihr schon kein Geld für Musik ausgeben wollt: RIPt das einfach aus Radiostreams heraus, das ist AFAIK immer noch legal und wird auch von der Polizei "empfohlen"
PS: Welche Nummer hat das neue Copyrightgesetz? Noch die selbe wie das alte? Ich würde gerne mal den Gesetzestext lesen....
edit: Alles Quatschkram. Das Urhebrerrecht (gemeinhin Copyrightgesetz genannt) bleibt unangetastet, es dreht sich um die Umsetzung einer EU Richtlinie zur Durchsetzung der Ansprüche. Das ist etwas ganz anderes und berührt das Urheberrecht nur am Rande. Das ist meiner Meinung nach eher unter Verfahrensrecht und Gebührenverordnung einzuordnen - aber ich bin kein Anwalt und kann deshalb auch nur raten, welche komischen Sachen der Gesetzgeber mal wieder verklausuliert hat.
Bundesjustizministerium Pressemitteilung mit Beispielen schwamm^2