[Internet] Rechtliche Würdigung von Links????

CrawlWarner

Moderator
Teammitglied
Rechtliche Würdigung von Links????

Hallo zusammen.

Kennt sich jemand im Urheberrecht etwas, oder etwas besser, aus??

Wie ist das mit indirekten Link zum Thema eDonkey??
z.B.:ed2k://|file|Filmname.avi|010101010|1234567890123456789|">Filmname.avi (hoffe nicht das er funzt ;) )
Ist das Bereitstellen eines solchen indirekten Links auf einer öffentlichen Seite schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht??

Für Hilfe, Links zum Thema etc. wäre ich dankbar.


Crawl
 
Ich würde sagen das ist ungesetzlich. Du wirst Dich im Ernstfall kaum damit rausreden können, nicht gewusst zu haben, was sich hinter dem Link verbirgt.
Wenn Du einen Link auf Deine Seite stellst (Esel oder nicht), der es Deinen Besuchern leichter macht, Urheberrechtsverletzungen zu begehen, dann ist das mindestens Begünstigung.
Wie schwer man dafür bestraft werden kann weiss ich nicht, aber "sauber" ist es keinesfalls.
 
Jau und irgendwann surft man nur noch in Begleitung eines Anwaltteams durch's Internet :smokin
Leider gehören die meisten Eseleien auch zu den halbseidenen Ausflügen durch die weite Netzwelt. Meiner Ansicht nach ist es auch hier nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die Industrie auch auf dieses arme Tierchen einschießt.
 
Hi.

Die Frage ist aber meines Erachtens:

Mach ich mich schon Strafbar wenn ich auf eine Homepage schreibe:
www.warezseite.com/ anstatt http://www.warezseite.com/ ???

Das heisst, ist ein direkter link genauso zu werten wie einer den ich erst kopieren und dann im Browser einfügen muss???


Crawl
 
bei dem Urheberrecht udn den Links geht es meines Wissens nach nicht nach der Art des Links, sondern vielmehr ob du davon weisst, was sich auf den Seiten befindet.

frei zitiert
Wenn es einem Webmaster zuzumutbar ist, den Inhalt verlinkter Seiten zu kontrolieren, dann ist er für deren Inhalte mitverantwortlich. Auch wenn er selbst an der Gestaltung nicht beteiligt ist.

Wenn Du also auf wvvw.warezsite.com verweist, ist das sicher zumutbar. Denn da weist der Domainname ja schon auf den illegalen Inhalt hin.

Bin mir bei dem obigen Zitat nicht 100%ig sicher, aber ich meine sowas mal in einem Urteil gelesen zu haben.

Auf jedenfall bewegst du Dich mit dem verlinken auf Warez-Sites auf sehr dünnem Eis.

Mathias
 
Hi.

War ja eigentlich nur ein Beispiel mit der wareseite.com

Eigentlich gehts hier ja um das verlinken von eDonkey Files, weiß nicht ob das so klar ist??

Demzufolge wäre also eine Seite mit indirekten Links (Links die erst in die Browserzeile kopiert werden müssen) zu Filmen die in eDonkey geshared werden illegal???
Seht Ihr das auch so??

Schade. ;)

Crawl
 
Hallo zusammen.

Aus gegebener Veranlassung schiebe ich diesen Beitrag nochmal nach oben.

Anlass: Div. Abmahnungen gegen eDonkeyseitenbetreiber. eselecke.de bis jetzt noch nicht dabei. *hoff*

Crawl
 
Es geht letztendes darum, weißt Du ob ein Link ungesetzliche Inhalte hat oder nicht, dabei geht die Rechtssprechung davon aus, dass es jedem halbwegs vernünftigen Menschen (im Notfall muß das durch Gutachten geklärt werden) klar sein sollte, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht freiverfügbar gemacht werden dürfen. Du kannst dich also nicht damit herausreden, dass die Inhalte nicht bei Dir liegen, sondern Du hast de Facto Beihilfe bei der Verbreitung geleistet, auch wenn davon dritte prifitieren.

Dabei könnte es sogar sein, nach einer Harmonisierung des Urheberrechts in der EU, dass bereits Programme wie z.B. der Esel selber ungesetzlich werden, was dann natürlich auch die betreffenden Websites, die sich damit befassen, werden.
 
rsjürgen : "Dabei könnte es sogar sein, nach einer Harmonisierung des Urheberrechts in der EU, dass bereits Programme wie z.B. der Esel selber ungesetzlich werden, was dann natürlich auch die betreffenden Websites, die sich damit befassen, werden."

Im Bundesjustizministerium wird gerade über die Novellierung des Urheberrechts gestritten. Beim jetzigen Stand der Debatte sieht es so aus:

1. Künftig könnte das Recht auf eine Privatkopie eines Buches, CD, Software usw. verboten werden. Gestritten wird, ob das sogar für Forschung und Lehre gelten soll, SPD will für Unis Ausnahmeregelungen für Teile von wissenschaftlichen Artikeln erreichen. Es gibt Überlegungen, die generelle Copyright-Abgabe auf Kopiergeräte aller Art zu streichen und sie durch das Digital Right Mangement (DRM) zu ersetzen. Über DRM kann man dann individuell 2.-Kopien zu-kaufen.

2. Die Wirtschaft und konservative Politiker streben an, dass Software, die Kopierschutzmechnismen umgeht, verboten wird, oder zumindest nicht mehr verkauft werden darf.

Hier das Justizministerium: http://www.bmj.bund.de/ger/service/...sid=a8b34c966b7705b7acd4da626acca616&offset=1

Ich vermute, dass künftig selbst die Privat-Kopie von allen urheberrechtlichen Produkten (also Filme, Musik, Bücher, Artikel usw.) eingeschränkt oder gar verboten wird. Auch Software, mit der man zum Beispiel Kopierschutzmechanismen aushebeln kann, wird nicht mehr verkauft werden dürfen. Ob künftig der Besitz solcher Software strafbar ist? Keine Ahnung, die Anwendung aber mit Sicherheit.

Gruß, Rod
 
Original geschrieben von Rod
Ich vermute, dass künftig selbst die Privat-Kopie von allen urheberrechtlichen Produkten (also Filme, Musik, Bücher, Artikel usw.) eingeschränkt oder gar verboten wird.
Ist sie jetzt schon - wenn man nicht vom Original kopiert. Dafür ist es derzeit bei Büchern und Videofilmen unerheblich, ob man Eigentümer des Originals ist, oder es (z.B. durch Ausleihe) nur kurzfristig besessen hat.
Auch Software, mit der man zum Beispiel Kopierschutzmechanismen aushebeln kann, wird nicht mehr verkauft werden dürfen. Ob künftig der Besitz solcher Software strafbar ist? Keine Ahnung, die Anwendung aber mit Sicherheit.
Ist sie im Prinzip jetzt schon, da sie gegen die üblichen EULAs verstößt (Darin steht meistens etwas von reengeneering und verändern in Verbindung mit dem Wort "verboten" bzw prohibited und man muß auf "Ich akzeptiere" klicken... ;)). In wie weit sich das auf Audio CDs und ViderDVDs bezieht, weiss ich im Moment allerdings leider auch nicht.
 
Hm, von meinem Original kann ich mir bis jetzt eine Privat-Kopie ziehen, aber auch das steht jetzt zur Disposition. Keine Kopie von nix, das würde nicht nur Lehre und Forschung treffen.

Die Eula ist meines Wissens rechtlich nicht so weitreichend, wie das geplante Urhebergesetz. Gehen die Entwürfe so durch, dann könnte eine Kopie von grundsätzlich allen urheberrechtlich geschützten Werken verboten sein, also Bücher, CDs, DVDs, Sofrtware und selbst Zeitungszeitungsartikel, auch, wenn du das Original beseitzt.

Die Frage, ob man für die Inhalte eines Links verantwortlich gemacht werden kann, scheint ungeklärt. Ich habe jedenfalls keine eindeutige Regelung im Netz gefunden.

Hier ein Link des Berliner "Disclaimer/Hinweis zur Problematik von externen Links"
Link: http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/impress.htm

Gruß, Rod
 
Auch wenn ich´s für ziemlich wahrscheinlich halte, dass diese Berufskurzsichtler das erstmal so durchdrücken, fällt es mir schwer, das Ganze ernst zu nehmen. Wozu mussten wir uns Jahre lang in der Schule quälen, die Klassiker auswendig zu lernen?

Denn man dürfte dann ja nicht mal mehr Schillers "Lied von der Glocke" vortragen, wenn Bertelsmann, Amazon oder sonstwer gerade die Rechte mal wieder gekauft hat. Wupps - steht gleich wieder so´n bayrischer Prozesshansel an der Tür und will Knete.

Den würde ich dann aber verlinken. Zum letzten Satz der 17. Szene im 3.Akt meines Lieblingsstückes von Goethe.

Gruß, Delwin :)
 
Ich glaube so ganz eindeutig ist die Rechtsprechung da allgemein noch nicht. Wichtig ist auf jeden Fall ein Disclaimer, wo man sich von den Links distanziert. Ich kann ja nicht jeden Tag andere Seiten überprüfen und nachschauen, ob die inzwischen Illegales dort drauf haben. Weiter sind die Esel-Seiten ja auch nicht illegal, da die wiederum darauf hinweisen, daß man nicht illegales laden darf usw.
Auf diese Art scheint man die Gesetzgebung umgehen zu können.
Natürlich weiß jeder warum man diese Seiten aufgemacht hat. Aber vor Gericht Verstösse beweisen ist nicht einfach.

Ich kann z.b. von Eselseiten auch reguläre Daten herunterladen, wenn das in Wirklichkeit vermutlich kaum einer tut. Aber das Recht, auch reguläre Sachen einzuspielen hat ja jeder :)

Hier kann man mal Musterdisclaimer anschauen: http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm
oder http://www.disclaimer.de/
 
...und dann pappt man sich einen solchen Disclaimer auf die Seite und wundert sich, wenn man dennoch einen freundlichen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommt. Ich bin selbst einmal angeschrieben worden, konnte aber glücklicherweise ein drohendes Verfahren dank schneller Reaktion meinerseits (entfernen des zweifelhaften Links) und dank eines guten Anwalts abbiegen.

Eine Seite, welche sich mit der Rechtswirksamkeit von Disclaimern befasst, kann im Zweifelsfall helfen zu entscheiden, ob und wann man welchen Text einsetzen will bzw ob man "halblegale" Inhalte verlinken will.
 
Oben