Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Moment mal, mit der linken Schuhsohle konnte er ja wohl noch bremsen, und solange die Aufbohrdaten des Motors nicht bekannt sind und die Höchstgeschwindigkeit des Maschinchens (> 100 km/h ???), kann man wohl nicht von grober Fahrlässigkeit sprechen, oder?
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.