[Information] Lohnsteuer Forum

Raiden

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Lohnsteuer Forum

Hi Leute,
gibt es ein Forum, in dem man sich über Fragen zur Lohnsteuer Hilfe aussprechen kann? Oder hat hier jemand sehr viel Ahnung davon und kann mir einen Tipp geben??

Mit der Bitte um Hilfe

Gruss
Raiden
 
Ich habe meinen Erstwohnsitz zu Hause bei meinen Eltern gemeldet.
Seit Mai 2005 bin ich nun nach Berlin gezogen, um dort zu arbeiten. Darauf hin habe ich in Berlin meinen Zweitwohnsitz angemeldet.

Ich habe ferner angegeben, dass ich jedes Zweite Wochenende nach Hause, sprich zu meinem Erstwohnsitz gefahren bin. Das Ganze mit dem Auto.

Diese Kosten hat das Finanzamt mit der Begründug, es gäbe keinen Nachweis dafür, abgelehnt.

Danke
Raiden
 
Der Erstwohnsitz ist da, wo du die meiste Zeit der Woche tatsächlich bist. ;)
Also allein schon aus diesem Grud sollte das Finanzamt die Fahrt anerkennen.
Haben Sie die Häufigkeit aberkannt oder .....?
Wenn sie dir keine Heimfahrten anerkennen, wie begründen sie 2 Wohnsitze??
Da mußt du ja zwangsläufig pendeln. Ich habe mal in Nürnberg und bei meinen
Eltern in ... einen Wohnsitz gehabt und mußte bei WÖCHENTLICHEN Heimfahrten
von ca 600km Entfernung nichts erklären, weil die ganze Familie, alle Freunde etc pp
beim Elternhaus waren.

Mein Tip: Ruf im AMT selbst an und frag, was sie wollen?
Beweise?? Nur KM auf dem Tacho!

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Klar ist ja du kannst die Aufwendungen des für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen. Desweitern besteht eine notwendige Mehraufwendungen, so hast du die Möglichkeit die Aufwendungen die wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und zurück (Familienheimfahrten) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden. Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen. Nummer 4 Satz 3 bis 5 sind entsprechend anzuwenden. Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt (nachzulesen §9 EStG)

Wenn das Finanzamz aber dir die doppelte Haushaltsführung nicht ankennt, so besteht auch keine Möglichkeit die Aufwendungen gelten zu machen.

:) Nosedive
 
Ich unterstelle mal, dass das Finanzamt dir die doppelte Haushaltsführung und damit den Zweitwohnsitz anerkennt. Damit hast du, wie oben schon beschrieben, einen Anspruch auf Erstattung der durch die Familienheimfahrt entstehenden Kosten.

Problematisch scheint hier der Nachweis zu sein. Wenn du keinerlei Tankquittungen von Tankstellen, die auf der Strecke liegen, hast, keinen Nachweis über die gefahrenen km des betreffenden Steuerjahres hast, ist es eine Sache des Finanzbeamtten, ob er dir glaubt oder nicht. Notfalls musst du deine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Ich würde dir zu Folgendem raten: Du erklärst dem Finanzamt, dass das ja dein erstes Jahr mit dem Zweitwohnsitz war und du, weil du es nicht wusstest, keine Belege gesammelt hast. Gleichzeitig bietest du dem Finanzamt an, fü das laufende Jahr entsprechende Belege beizubringen, so dass damit die Plausibilität deiner Aussagen in der Steuerklärung unterstützt wird.

:)
 
Na ich will mal dem Finanzbeamten einen Brief schreiben und ihm meine Lage mal genau erklären, ich denke, dann könnte ich eventeull noch eine Chance haben.
Es macht schon einiges aus, was sie mir gestrichen haben....

Ich melde mich, wenn ich eine Antwort von denen bekommen habe, damit wir dann einen weiteren Erfahrungsbericht schreiben können.



Viele Grüße

Raiden
 
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