[Hinweis] VirtualDub wurde als Marke eingetragen...

Da VirtualDub eine freies Software Produkt ist welches unter GPL vertrieben wird und schon seit Jahren existiert, sehe ich keinerlei Grund für die Abmahnung. Hier steht wohl eher die Abzocke im Vordergrund, so würde ich einen Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen (per Einschreiben Rückschein). Außerdem würde ich direkt bei der Kriminalpolizei eine Anzeige aufgeben, somit kann er in einem laufenden Ermittlungsverfahren keine Forderungen ohne ein Gericht anzurufen mehr durchsetzen. Er muß nun Klage einreichen und erst mal die Kosten tragen, das er jemals einen Gewinn vor Gericht erziehlen wird bezweifle ich.

Selbst wenn, dann registriere ich einige der geläufigsten, Opensource Projekt Namen und verdiene mich dumm und dämlich. Wozu denn noch arbeiten, dann mahnen wir quer durch Europa ab.
 
Bei Golem -> Abmahn-Masche mit VirtualDub - Golem.de wird nun auch darüber berichtet.

Ich denke einfach die Masche sollten so viele wie möglich kennen, denn meines Erachtens spekuliert der Abmahner auf klaglos Zahlende, wegen der "geringen" eingeforderten Summe. Und sobald die Unterlassungserklärung unterzeichnet ist lacht er sich ins Fäustchen..

Ärgerlich für Betroffene ist das allemal. Und wie man sich denken kann reagieren Betroffene aus Mangel an Informationen oftmals eher ängstlich und hilflos. Die Gefahr daß er tatsächlich etwas damit verdient, ist also recht groß...
 
Ody schrieb:
Bei Golem -> Abmahn-Masche mit VirtualDub - Golem.de wird nun auch darüber berichtet.

Ich denke einfach die Masche sollten so viele wie möglich kennen, denn meines Erachtens spekuliert der Abmahner auf klaglos Zahlende, wegen der "geringen" eingeforderten Summe. Und sobald die Unterlassungserklärung unterzeichnet ist lacht er sich ins Fäustchen..

Ärgerlich für Betroffene ist das allemal. Und wie man sich denken kann reagieren Betroffene aus Mangel an Informationen oftmals eher ängstlich und hilflos. Die Gefahr daß er tatsächlich etwas damit verdient, ist also recht groß...

Du hast eines vergessen, die Unterlassungs- Erklährung die du dann unterzeichnest. Nie wieder darfst du auf deiner Homepage VirtualDub oder VirtualDob Mod verwenden. Das sind aber nun mal Programme, welche Kultstatus haben und einfach nur Genial sind.

Bei solchen freien Projekten kann der Programmierer doch nicht jeden verwendeten Namen noch weltweit eintragen lassen. Wenn das so weiter geht werden freie Projekte unter GPL oder wie auch immer keine Chance mehr haben, da der Autor / Urheber garkein Geld für die teure Registrierung zum Schutz des Namens hat.
 
Nein, das habe ich nicht vergessen. Genau das ist ja meine Rede.
Worum es mir geht ist, daß so viele Quellen wie möglich zum informieren da sind.
Am Besten wäre natürlich eine "Fall-Bündelungsplattform", aber das scheint utopisch.
Die meisten reagieren eher ängstlich bis panisch und handeln dann mangels Info übereilt.
 
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*schnipp*
Kann ich auch eine haben? Bei mir ist kurzfristig etwas Kapazität frei geworden :D.
In dem Fall eine sehr billige Masche und ziemlich offensichtlich, dass es auch aufgrund der geringen Beträge nur darum geht, dass möglichst viele Leute aus Bequemlichkeit bezahlen. Man kann nur hoffen, dass alle Betroffenen dies auch erkennen - ich fürchte aber, die Aktion wird sich tatsächlich gelohnt haben.
 
klasch schrieb:
Da VirtualDub eine freies Software Produkt ist welches unter GPL vertrieben wird und schon seit Jahren existiert, sehe ich keinerlei Grund für die Abmahnung.

Allein wegen GPL ist die Abmahnung nicht unbegründet - das musste SUSE auch schon mal "fast freiwillig" lernen heise online - Gravenreuth gegen Linux-Distributor SuSE. Notfalls muss für "VirtualDub" ein anderer Namen gefunden oder an den Markeninhaber eine Lizenzgebühr gezahlt werden, wenn man es weiter verbreiten will.

Entscheidend ist die Priorität: Was ist älter der Softwaretitel oder die Marke?
 
Gravenreuth schrieb:
Entscheidend ist die Priorität: Was ist älter der Softwaretitel oder die Marke?
In dem Fall wohl sehr leicht zu beantworten - und selbst wenn, eine reine Verlinkung würde vor Gericht wohl kaum als Verletzung durchgehen.
 
Der saubere Herr hat wohl vorsichtshalber mal seine Seite vom Server entfernt. Neue Seite 1
Dann das Impressum war mehr als dürftig und auf jeden fall Abmahnfähig, auch die Projekte von K... gibt es im Internet nicht. Eine Suche von "Internet Dienstleistungen Kliemen" bleibt erfolglos
Die Internet Dienstleistungen Kliemen Webdesign Internetseiten sehr gnstig Adresse war frisch registriert. Sie war auf freecity verlinkt und in dessen Frame wurde die oben genannte home.arcor.de/k... geöffnet. Welcher Webdesigner hostet so seine Internetpräsenz, das ist völlig stümperhaft.

Ich nehme mal an das dieses Konstrukt, dem österreichischem nachempfunden wurde oder gar die selben Hintermänner dafür verantwortlich sind.
Man agiert aus dem Ausland und sucht sich einen Deutschen der dumm genug ist da mit zu machen. Zum Schluß sitzt dieser mit einem kaputten Leben und nem Berg Schulden da.

Das ist Deutsches Recht, daß solche Leute hier immer wieder auf den Plan ruft.
 
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