[Hinweis] Reinfall für eBay-Verkäufer: ca. 60.000 € Schadenersatz

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ZickZack

Gast
Reinfall für eBay-Verkäufer: ca. 60.000 € Schadenersatz

Das Oberlandesgericht Köln hat einen eBay-Verkäufer in zweiter Instanz zu deftigen 59.949 Euro Schadensersatz verurteilt und damit ein vorangegangenes landgerichtliches Urteil in allen Punkten bestätigt. Der Verkäufer hatte einen wertvollen landwirtschaftlichen Rübenroder mit einem Startpreis von einem Euro (!) bei eBay zum Verkauf gestellt, wobei das Angebot die Überschrift "Sofort Kaufen 60.000 Euro" trug.

Quelle

Dumm gelaufen, eBay-Provision gespart, Prozess verloren. Ein echtes "Schnäppchen". :ROFLMAO:

heise online hat auch noch etwas Senf.
 
Mal wieder ein Fall von "Schwein gehabt" - Es gab durchaus auch Urteile, wo das anders ausging (da ging es um eine Immobilie, die für wenige tausend Euro über den Tisch ging).

Vor allen Dingen sehe ich nicht, wo dem Kläger der Schaden entstanden sein soll :stupid
 
Der Kläger hatte einen gültigen Kaufvertrag über 51 Euro, der vom Verkäufer widerrechtlich nicht erfüllt wurde. Er musste sich das benötigte Gerät woanders für 60.000 Euro kaufen, also entstand ihm ein Verlust von 59.949 Euro.
Rechtlich alles einwandfrei, aber mal unter uns Pfarrerstöchtern: Wer startet eine ebay-Auktion eines derart teuren Gegenstandes und trifft nicht entsprechende "Vorkehrungen", dass er nicht zu billig gekauft wird?
 
Bio-logisch schrieb:
Vor allen Dingen sehe ich nicht, wo dem Kläger der Schaden entstanden sein soll :stupid
Ich habs erst auch nicht verstanden - aus dem Heise Artiell kommt es dann ganz gut raus und entspricht auch logischen Gesichtspunkten.
heise.de schrieb:
Bei Angebotsende hatte der Kläger das Höchstgebot mit 51 Euro abgegeben, woraufhin eBay den Vertragsschluss am selben Tag bestätigte. Der Beklagte übermittelte dem Kläger eine E-Mail mit dem Inhalt, dass die Maschine leider schon verkauft sei und man das Angebot aus dem Internet leider nicht bis zum Ende der Auktion habe löschen können.
Der Kläger verlangte von dem Beklagten daraufhin Schadensersatz in Höhe von 59.949 Euro nebst Zinsen wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags.
Also wurde die gekaufte Sache gar nicht übergeben - deswegen die Schadenersatzforderung wegen eben der Nichterfüllung.
Dann leuchtet auch ein, warum er zumindest das Geld bekommen hat.

Supernature schrieb:
Rechtlich alles einwandfrei, aber mal unter uns Pfarrerstöchtern: Wer startet eine ebay-Auktion eines derart teuren Gegenstandes und trifft nicht entsprechende "Vorkehrungen", dass er nicht zu billig gekauft wird?
man weiß es nich, man steckt nich drin ;)
 
Das war einer von denen, die heute noch glauben, was im Internet passiert, müsse man nicht so wichtig nehmen. Tja, teures Lehrgeld.
 
Tja, "Geglaubt wird in der Kirche."

eBay schrieb:
Mit der Zusatzoption „Mindestpreis“ sichern Verkäufer ab, dass sie einen Artikel nicht unter einem bestimmten Wert abgeben müssen: Wird der Mindestpreis während der Angebotsdauer nicht erreicht, wird der Artikel nicht verkauft. Der angegebene Mindestpreis ist für Käufer nicht sichtbar.

Hinweis: Die Zusatzoption "Mindestpreis" ist bei eBay Deutschland und eBay Österreich nur in den Kategorien Automobile, Motorräder, Spezielle Fahrzeuge, Business & Industrie sowie Antiquitäten & Kunst und Uhren & Schmuck verfügbar.

Ich kann den Verkäufer beim besten Willen nicht bedauern. Geiz ist eben doch geil. :D
 
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