Eintracht
R.I.P.
Geschäftsbriefe per E-Mail
Geschäftsleute, die u. a per E-Mail korrespondieren, müssen seit Jahresbeginn eine neue Rechtlage berücksichtigen. Zu beachten sind insbesondere die geänderten Paragraphen im HGB, 80 des Aktiengesetzes und 35 a des GmbH-Gesetzes.
Die Mindestinformationen sind im Regelfall bereits auf den Briefköpfen vorgedruckt und brauchen im Grunde nur abgeschrieben werden. Es empfiehlt sich, diese Daten automatisch einzufügen (Signatur, Vorlagen, etc.).
Geschäftsleute, die u. a per E-Mail korrespondieren, müssen seit Jahresbeginn eine neue Rechtlage berücksichtigen. Zu beachten sind insbesondere die geänderten Paragraphen im HGB, 80 des Aktiengesetzes und 35 a des GmbH-Gesetzes.
Die Mindestinformationen sind im Regelfall bereits auf den Briefköpfen vorgedruckt und brauchen im Grunde nur abgeschrieben werden. Es empfiehlt sich, diese Daten automatisch einzufügen (Signatur, Vorlagen, etc.).