[Hinweis] Geschäftsbriefe per E-Mail

Eintracht

R.I.P.
Geschäftsbriefe per E-Mail

Geschäftsleute, die u. a per E-Mail korrespondieren, müssen seit Jahresbeginn eine neue Rechtlage berücksichtigen. Zu beachten sind insbesondere die geänderten Paragraphen im HGB, 80 des Aktiengesetzes und 35 a des GmbH-Gesetzes.

Die Mindestinformationen sind im Regelfall bereits auf den Briefköpfen vorgedruckt und brauchen im Grunde nur abgeschrieben werden. Es empfiehlt sich, diese Daten automatisch einzufügen (Signatur, Vorlagen, etc.).
 
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