Neuigkeit Heise Verlag gewinnt Prozess gegen Content - Industrie

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Seit nunmehr 6 Jahren schwelt ein Verfahren zwischen dem Heise - Verlag und verschiedenen Herstellern von Unterhaltungsmedien um einen Artikel über einen Hersteller für Software zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen.
Die Musikindustrie wollte zum einen den Artikel als ganzes und zum anderen den Link auf den Hersteller im Speziellen unterbinden, da sie in dem Artikel Werbung für selbigen Hersteller sah.

Nun ist die Prozessreihe durch die Ablehnung einer Berufung vor dem Bundesverfassungsgericht zuende gegangen und ein Urteil des Bundesgerichthofes rechtskräftig geworden, das dem Heise - Verlag sowohl das Schreiben des Artikels, als auch das Setzen des Links erlaubt hat.

Dies bedeutet aber nicht, dass alle Links grundsätzlich erlaubt seien:

Zitat: "Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen wird der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung." Die Verfassungshüter stimmten dem BGH in der Meinung zu, "dass die Linksetzung als solche den Eingriff in Urheberrechte nicht erheblich vertiefe, weil die Seite des Softwareherstellers auch über eine Suchmaschine problemlos gefunden werden könne."

Artikel mit einem Titel wie "So knacken Sie jeden Kopierschutz" dürften damit nicht abgedeckt sein.

Quelle:
heise online | Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Heise-Urteil
 
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