Handy-Kosten nicht zahlen

Gamma-Ray

Moderator
Teammitglied
Eltern brauchen Handy-Rechnung der Kinder nicht zu zahlen
Vertrag ohne Einwilligung der Eltern unwirksam

Eltern brauchen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zu zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben. Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahre brauchen die Einwilligung ihrer Eltern, damit der Vertrag wirksam wird, schreibt der Tagesspiegel unter Berufung auf die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Sabine Fischer.

Stimmen die Eltern dem Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen. Nach Erfahrungen aus der Beratungspraxis gehören Handy-Verträge zu den häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien.

Ich dachte, dass sowas doch klar ist, da Kinder nicht geschäftsfähig sind somit ein
Vertrag gegenstandslos ist.
Zudem verstehe ich nicht, das es Handyläden gibt, die ohne Legitimation Verträge
machen mit Jugendlichen. Das kann doch nur die absolute Ausnahme sein. :confused
 
Leider ist es das nicht.
Denk allein mal an die ganzen Prepaid - Handys, die im Umlauf sind:
Die kriegst Du an jeder Ecke nachgeschmissen. Glaubst Du im Ernst, die Händler fragen da erst nach dem Personalausweis? Und von wegen volle Kostenkontrolle:
Klingeltöne und so ein Zeug wird auch immer erst am Monatsende abgerechnet...
 
Ich habe bisher 3 Prepaid-Handys gekauft und mußte immer den Ausweis vorzeigen.

Vermutlich sind das auch eher die Kaufhäuser, die so einen Mist machen.
 
Dachte, daß solche Probleme ca. seit 2000 vom Tisch sind. Ende der 90 haben die einem ja die Handy-Verträge förmlich nachgeschmissen, egal wie die Schufa aussah bzw. ob man die 18er-Barriere schon durchbrochen hatte. Dann hatten sich die ersten Kunden in die Schuldenfalle gestürzt und die Anbieter wurde vorsichtiger.
Mal davon abgesehen, wurde bei bei meinen Vertragsabschlüssen immer noch das Geburtsdatum an den Anbieter mitgefaxt. Also an Provisions-geilen Händlern kann's auch nicht liegen. Die Anbieter wissen, wem sie da einen Vertrag geben.

Tja und was Prepaids angeht: Wieso braucht ein 14jähriger den unbedingt ein Handy? Sorry, mal von dem Argument "für Notfälle" mal abgesehen, gibt es wirklich keinen Grund einem Kind oder Jugendlichen so ein Ding in die Hand zu geben. Ein Prepaid, was bis auf wenige Nummern gesperrt ist, reicht völlig aus. Dann können die lieben Kleinen im Notfall daheim oder bei der Oma anläuten, können aber nicht diese Abzocker-Angebote nutzen.
 
Eltern brauchen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zu zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben. Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahre brauchen die Einwilligung ihrer Eltern, damit der Vertrag wirksam wird, ...

Ganz so stimmt das nicht , denn der Tagesspiegel verschweigt ganz gepflegt (weil sie auch im Handygeschäft mitmischen) das bei "Kindern" die ab dem 14. Lebensjahr einen Handyvertrag ohne Wissen der Eltern (Das müssen die dann beweisen!!!! ) im Falle der nichtbezahlung ein Titel erlangt werden kann. Und somit wird wenn dann das erste Geld aus der Lehre kommt gleich der Kuckukskleber aktiv und holt sich sein Lebensunterhalt.

Jedenfalls liegt die Beweiskraft das die Eltern nichts wusten vom Vertrag immer bei den Erzieungsberechtigten. Leider hat das die Regulierungsbehörde so erwirkt.
Und wie man daraus sieht kommt der Provider immer zu seinem Geld ist nur eine Frage der Zeit.
 
Original geschrieben von Gamma-Ray
Eltern brauchen Handy-Rechnung der Kinder nicht zu zahlen


Ich dachte, dass sowas doch klar ist, da Kinder nicht geschäftsfähig sind somit ein
Vertrag gegenstandslos ist. ...

Das stimmt so nicht ganz:
Vom 0 - 6 Lebensjahr sind Kinder nicht geschäftsfähig.
Vom 7 - 18 sind sie beschränkt geschäftsfähig, und es zählt der Taschengeldparagraf (§110 ), d.h. was sie sich per taschengeld leisten können.
 
Mag sein, dass die Anschaffungskosten eines (subventionierten) Handys (jetzt weiss ich auch warum)
nicht den Taschengeldrahmen übersteigen, aber die Folgekosten können davon nicht unberührt bleiben.

Und natürlich haben die Eltern die Pflicht, ihre Kinder da zu beobachten. Dennoch halte ich es ebenso
für die Händler eine Pflicht, sich davon zu überzeugen, wie alt die jeweilige Person ist.
 
Auf was für Ideen der Tagesspitzel kommt.

Ich kann für jemandem unter 18 überhaupt keinen Vertrag beantragen da dies die Freischaltsoftware nicht zuläßt (O2, E-Plus, Phone House, Telco und Cellway. D1, D2 und Talkline ist es wenn ich mich recht entsinne ebenso). Das bedeutet also das ich ein falsches Geburtsdatum eintragen muß und der Vertrag schon dadurch nichtig ist.
 
Wenn es keinen Markt gäbe, wäre die Werbung von MTV und VIVA nicht derart nervtötend....

was aber eure argument nicht ausser Kraft setzen soll, sondern eher zum Nachdenken ist. :angel
 
Man braucht sich hier nicht um des Kaisers Bart zu streiten. Fakt ist, dass Eltern, und dies bereits vor diesem Artikel für die Schulden ihrer Kinder nicht einstehen müssen. Fakt ist aber auch, dass sich viele von "Drohungen" beeindrucken lassen!
 
Oben