Eltern brauchen Handy-Rechnung der Kinder nicht zu zahlen
Vertrag ohne Einwilligung der Eltern unwirksam
Eltern brauchen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zu zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben. Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahre brauchen die Einwilligung ihrer Eltern, damit der Vertrag wirksam wird, schreibt der Tagesspiegel unter Berufung auf die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Sabine Fischer.
Stimmen die Eltern dem Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen. Nach Erfahrungen aus der Beratungspraxis gehören Handy-Verträge zu den häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien.
Ich dachte, dass sowas doch klar ist, da Kinder nicht geschäftsfähig sind somit ein
Vertrag gegenstandslos ist.
Zudem verstehe ich nicht, das es Handyläden gibt, die ohne Legitimation Verträge
machen mit Jugendlichen. Das kann doch nur die absolute Ausnahme sein. :confused
Vertrag ohne Einwilligung der Eltern unwirksam
Eltern brauchen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zu zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben. Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahre brauchen die Einwilligung ihrer Eltern, damit der Vertrag wirksam wird, schreibt der Tagesspiegel unter Berufung auf die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Sabine Fischer.
Stimmen die Eltern dem Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen. Nach Erfahrungen aus der Beratungspraxis gehören Handy-Verträge zu den häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien.
Ich dachte, dass sowas doch klar ist, da Kinder nicht geschäftsfähig sind somit ein
Vertrag gegenstandslos ist.
Zudem verstehe ich nicht, das es Handyläden gibt, die ohne Legitimation Verträge
machen mit Jugendlichen. Das kann doch nur die absolute Ausnahme sein. :confused