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Google: EU startet neues Antitrust-Verfahren wegen KI-verstärkter Suche
Google hat seit weit über 20 Jahren nicht nur die dominante Suchmaschine im europäischen Raum, sondern mit dem neuen KI-Modus und den AI Overviews zuletzt auch zwei kontroverse Funktionen eingeführt, die anderen Seitenbetreibern sauer aufstoßen und besonders bei Blogs und Nachrichtenseiten zum Verlust von Reichweite und Einnahmen führten. Nun greift die EU mit einem neuen Antitrust-Verfahren ein, wovon neben der Google-Suche auch YouTube betroffen ist.
Darüber berichten die Kollegen von der ComputerBase. Der Vorwurf bezieht sich darauf, wie Google die Inhalte der beiden Dienste für die generativen KI-Funktionen verwendet, ohne die dafür Verantwortlichen entsprechend zu vergüten. Bei der Google-Suche geht es zudem darum, ob die Seitenbetreiber und Verlage sich der Verwendung ihrer Inhalte für die KI-Funktionen überhaupt entziehen können. Hintergrund sind mögliche Nachteile beim Ranking in den Suchergebnissen, was wiederum zum Verlust von Reichweite und Traffic führt.
Ähnliche Vorwürfe gibt es bei YouTube. Zusätzlich geht man in Brüssel der Frage nach, ob Google die Videos auf YouTube zwar zum Training der eigenen KI benutzt, es Dritten aber untersagt, dies ebenfalls zu tun. Wichtig ist in diesem Kontext, dass es sich um eine Wettbewerbsklage handelt und geprüft wird, ob Google seine dominante Marktmacht in dieser Hinsicht ausnutzt. Um mögliche Urheberrechtsverstöße geht es hier ausdrücklich nicht.
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Google hat seit weit über 20 Jahren nicht nur die dominante Suchmaschine im europäischen Raum, sondern mit dem neuen KI-Modus und den AI Overviews zuletzt auch zwei kontroverse Funktionen eingeführt, die anderen Seitenbetreibern sauer aufstoßen und besonders bei Blogs und Nachrichtenseiten zum Verlust von Reichweite und Einnahmen führten. Nun greift die EU mit einem neuen Antitrust-Verfahren ein, wovon neben der Google-Suche auch YouTube betroffen ist.
Darüber berichten die Kollegen von der ComputerBase. Der Vorwurf bezieht sich darauf, wie Google die Inhalte der beiden Dienste für die generativen KI-Funktionen verwendet, ohne die dafür Verantwortlichen entsprechend zu vergüten. Bei der Google-Suche geht es zudem darum, ob die Seitenbetreiber und Verlage sich der Verwendung ihrer Inhalte für die KI-Funktionen überhaupt entziehen können. Hintergrund sind mögliche Nachteile beim Ranking in den Suchergebnissen, was wiederum zum Verlust von Reichweite und Traffic führt.
Ähnliche Vorwürfe gibt es bei YouTube. Zusätzlich geht man in Brüssel der Frage nach, ob Google die Videos auf YouTube zwar zum Training der eigenen KI benutzt, es Dritten aber untersagt, dies ebenfalls zu tun. Wichtig ist in diesem Kontext, dass es sich um eine Wettbewerbsklage handelt und geprüft wird, ob Google seine dominante Marktmacht in dieser Hinsicht ausnutzt. Um mögliche Urheberrechtsverstöße geht es hier ausdrücklich nicht.
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