GEZ-Nachzahlung

sternchen27

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Hallo,

bin neu hier und weiss nicht ob die Frage zu diesem Bereich gehört. Ich mache seit August 2008 eine Ausbidung zur Verkäuferin. Damals wurde mir gesagt, ich brauch keine GEZ Gebühren zu zahlen, da ich bei meinen Eltern wohne und mein Vater schon zahlt. Hab Fernseher (schau keine ARD und ZDF), ein CD-Player mit Radio (höre aber nur CD`s) und ein Autoradio. Was den PC betrifft, höre ich nur youtube, was genau mit PC gemeint ist bei der GEZ weiss ich nicht.

Ich wollte mich jetzt online dort anmelden, weil ich Angst habe, irgendwann Bußgeld zu bezahlen + die 11 Monate Nachzahlung. Dort wird gefragt, seit wann ich die TV-Geräte usw. habe. Das gibs schon alles länger bei mir, aber seit August 2008 hab ich erst eigenes Einkommen, vorher zahlte mein Vater (jetzt auch noch). Was muss ich da online eintragen? Und wie hoch wäre die Nachzahlung jetzt?

Ich freu mich auf eure Hilfe!!
 
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(schau keine ARD und ZDF), ein CD-Player mit Radio (höre aber nur CD`s) und ein Autoradio. Was den PC betrifft, höre ich nur youtube, was genau mit PC gemeint ist bei der GEZ weiss ich nicht.

Ob Du die öffentlich - Rechtlichen ansiehst bzw. hörst spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass Du ein Gerät hast, womit Du es könntest.
Deswegen zählt ein PC mit Internetanschluss für die GEZ wie ein Radio, weil ja die ö. R. überall Internetradio anbieten.

Wenn ich das richtig im Kopf habe, musst Du aber nur einen Fernseher melden: Dein Radio und der PC sind in dem Preis mit inbegriffen. Nur wenn Du z. B. ein zweites Radio auf der Arbeit hättest, müßtest Du dieses extra auflisten.

Dort wird gefragt, seit wann ich die TV-Geräte usw. habe. Das gibs schon alles länger bei mir, aber seit August 2008 hab ich erst eigenes Einkommen, vorher zahlte mein Vater (jetzt auch noch). Was muss ich da online eintragen? Und wie hoch wäre die Nachzahlung jetzt?

Ich würde das nicht online machen. Bei Banken und Sparkassen liegt überall ein Formular aus dafür aus. Mach solche Sachen immer schriftlich, damit Du im Falle des Falles was in der Hand hast.
So weit ich weiß, musst Du die Geräte erst ab dem Zeitpunkt bezahlen, wo du selber Geld verdient hast. Was anderes musst Du daher auch nicht angeben. Vorher waren sie über die Gebühren Deines Vaters als "Zweitgerät" mit abgegolten. Geht die GEZ aber nichts an.
 
Wie Bio schon schreibt, ist es völlig irrelevant, welche Fernsehsender du schaust, für was du deine Stereoanlage benutzt oder welche Seiten im Internet du aufrufst. Der GEZ reicht es zum Eintreiben der Gebühren völlig aus, wenn du Geräte besitzt, mit denen du die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender empfangen kannst, auch wenn du es nicht machst.

Da du über eigenes Einkommen verfügst, musst du zwar grundsätzlich GEZ-Gebühren zahlen. Als Auszubildende kannst du dich aber auf Grund deines geringen Einkommens von den Gebühren befreien lassen. Entsprechende Anträge bekommst du bei deiner Stadtverwaltung.
 
Vielen Dank für eure Antworten. Hätt ich nicht gedacht, das das so schnell geht um diese Uhrzeit noch :) Ja, ist mir schon klar, das ich trotzdem zahlen muss, auch wenn ich ARD und ZDF nie schaue, finde es nur doof :)

Ich hab schon vorher so gestöbert hier im Netz, hab ich gelesen das manche Leute Pech hatten, mit dem befreien lassen. Mussten dann trotzdem nachzahlen. Wie ist es denn erfahrungsgemäß so hier?

Wenn ich richtig gerechnet habe, müsste ich 198 € nachzahlen. Oder wie wird das so berechnet dort bei der GEZ? Verlangen die Kopien wie meinen Ausbildungsvertrag?
 
Also das ist jetzt bestimmt kein Tipp, der in ein Rechtslexikon gehört, aber ich würde mich ab 1.7. anmelden und dann einfach mal abwarten, ob die von sich aus irgendwas nachfordern.
 
Hallo,

hab mir die Unterlagen heute schon bei meiner Sparkasse geholt. Les mir das mal alles durch nachher. Wenn ich dazu noch Fragen habe, meld ich mich zurück :) Ansonsten halt ich euch auf dem Laufenden, wie das alles ausgegangen ist, und der 1.7. ist ja morgen schon.
 
ich hab bisher beste Erfahrungen gemacht mit gar nicht anmelden. Als Student könnte man sich zwar auch befreien lassen, aber das muss man dann alle 6 Monate neu machen und wenn man's einmal vergisst hat man den Salat...
Ich hab zwar PC und Radio, aber ich nutze die Angebote der öffentlich rechtlichen nicht, von daher habe ich da auch kein schlechtes Gewissen... die GEZ gehört sowieso reformiert!
 
Würde mich ab dem 1.7 anmelden, falls irgendwelche Nachfragen kommen hast Du den Fernseher, Radio etc. doch erst im Juli bekommen - bis dahin eingefleischte Zeitungsleserin.....

Gruß
CForce

P.S.
sollen doch froh sein, wenn Du dich überhaupt anmeldest, abgesehen von einigen Dokus (nach 23:30) ist der Schei.. der im Fernsehen kommt doch eh keinen Pfifferling wert.
Für den Müll den die Privaten selber produzieren müsste man ja noch Schmerzensgeld herausbekommen.
 
@Jochen

Na wenn das mal gut geht. Bei mir ging es bis jetzt auch gut, aber man weiss nie. Nachher musste 1.000 Takken nachzahlen, und dann...ups...wo hol ich jetzt das Geld her? Und auf Schuldenfalle hab ich keine Lust, dann lieber freiwillig nachzahlen alles :) Beim rumstöbern, bevor ich mich hier anmeldete, hab ich auch gelesen, das glaub ich einer 2.000 Takken Strafe zahlen musste + Nachzahlungen.

Und ich guck auch keine ARD oder ZDF, aber man kann die beiden Sender ja nicht abmelden auf seinem TV oder? Sonst würde ich das machen :ROFLMAO:

Paar Fragen hab ich noch:

1. Es wird nach dem GEZ Aktenzeichen gefragt, woher soll ich das wissen?

2. Dann wird gefragt, seit wann ich das Radio, den Fernseher, habe. Soll ich das einfach weglassen? Oder was schreib ich da rein? Oder schreib ich dahin, verdiene selber seit dann und dann, vorher zahlte Vater es als Zweitgeräte?

3. Nach Autoradio und PC wird garnicht gefragt, aber das fällt wohl mit unter Radio?
 
Achso, zu Frage 3: Hier steht was von Neuartigen Geräten, was heisst das? Ist das der PC oder so?

@CForce

Meinste das glauben die mir, wenn ich sage, hab vorher kein Fern geschaut? Glaube kaum oder? :)
 
Meinste das glauben die mir, wenn ich sage, hab vorher kein Fern geschaut? Glaube kaum oder? :)
in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten ;))

Das müssen sie Dir erstmal nachweisen, zumal wenn die Geräte die alten Zweitgeräte Deiner Eltern sind...
 
Stimmt hast Recht. Im Prinzip hab ich ja nicht schwarz gesehen seit August 2008, die wurden ja als Zweitgeräte bezahlt :D
 
Wenn ich dich richtig verstehe, wohnst du bei deinen Eltern oder? Für mich wäre es klar, dass ich dann kein eigenes Fernseh-/Radiogerät besitze und auch natürlich nicht selbst zahlen muss. Deine Eltern können beliebig viele Geräte haben und zahlen nur einmal.

Wenn du dann eine eigene Wohnung hast, kannst du entsprechende Geräte deiner Eltern übernehmen und musst dann natürlich selbst zahlen!

xerxes333
 
Ja, ich wohne noch bei meinen Eltern, solange ich noch in Ausbildung bin. Ich hab ein eigenes Zimmer mit eigenen Fernseher und Radio. Aber ich habe beides schon länger, und eigenes Geld verdiene ich erst seit 2008. Seit wann ich das Radio habe, weiss ich garnicht, aber auch schon länger. Das wollen die ja wissen, bei der Anmeldung. Und wenn ich mich so umgehört habe, muss man selber zahlen, wenn man Einkommen hat, egal ob die Geräte eh schon als Zweitgeräte angemeldet sind oder nicht und man bei den Eltern wohnt.
 
Hm... Du verdienst Geld, wohnst bei Deinen Eltern, hast dort aber keine abgeschlossne Wohnung und schaust fern. Bist Du sicher, dass das nicht die Geräte Deiner Eltern sind, die nur zufällig in Deinem Zimmer stehen? ;)

Beim Autoradio hast Du allerdings Pech gehabt wenn Du das Auto auf Deinen Namen laufen lässt, dann ist zücken, zahlen, freundlich sein angesagt.

Wenn eine Internetanschluss auf Deinen Namen läuft, musst Du auch zahlen, da jedes Gerät, mit dem die Möglichkeit besteht auf die Webseiten der öffentlich rechtlichen Sender zuzugreifen, als neuartiges Empfangsgerät zählt. Dazu zählen übrigens mittlerweile auch diverse Handies - deswegen heißt es in derem Text ja auch nicht "Computer mit Internetanschluss", sondern "neuartige Empfangsgeräte".

Es ist völlig gleichgültig, ob Du Dir Inhalte der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten ansiehst oder anhörst oder nicht, alleine der Besitz eines Gerätes, welches die technische Möglichkeit bietet, diese Angebote wahrzunehmen reicht aus, zahlen zu müssen.

Und damit kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt des Ganzen:

Besitzt Du selbst überhaupt Geräte die das können?

(Achtung: Auch wenn Du nicht der Eigentümer bist: Besitz kann man auch leihen, mieten usw. ...)

Genaueres wird Dir hier haber niemand sagen, denn das wäre eine Rechtsberatung und die dürfen wir hier nicht geben, da wir keine Anwälte sind.
 
...

Wenn eine Internetanschluss auf Deinen Namen läuft, musst Du auch zahlen, ...
Das stimmt nicht ganz, der Internet-Anschluss ist (genau wie bspw. eine Sat-Schüssel) nicht gebührenpflichtig, sondern nur diese (sogenannten) "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" wie PC oder Handy, falls sie internetfähig sind bzw. Radiosendungen empfangen können. Und falls du das TV anmeldest, sind alle weiteren Geräte in deinem Wohnbereich (und Kfz) frei als private Zweitgeräte!
 
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