Am heutigen Tag tritt das neue Entschädigungsrecht für Bahnkunden in Kraft. Wer künftig eine Stunde zu spät am Ziel ist, erhält 25% des Reisepreises zurück. Beträgt die Verspätung gar zwei Stunden, werden 50% Entschädigung fällig. Sogar die Kosten für Taxi und Hotel muss die Bahn erstatten, wenn aufgrund einer Verspätung zum Beispiel eine Übernachtung fällig wird.
Die Regelung gilt für alle Bahnunternehmen in Deutschland, also auch für regionale und private Unternehmen.
Massgeblich ist die endgültige Verspätung am Zielort. Verpasst man also zum Beispiel unterwegs wegen einer nur fünfminütigen Verspätung seinen Anschlusszug und kommt dadurch eine Stunde später am Ziel an, wird eine Entschädigung fällig.
Ausgenommen von der Regelung sind lediglich höhere Gewalt (z.B. Unwetter) sowie Verbindungen mit einem Ticketpreis unter vier Euro.
Wer in letzter Zeit ein Ticket gekauft hat und erst in den nächsten Tagen und Wochen seine Reise antritt, profitiert bereits von der neuen Regelung.
Um den Anspruch geltend zu machen, gibt es bei allen Bahnunternehmen ein einheitliches Beschwerdeformular. Wichtig ist, dass man sich die Verspätung vor Ort bestätigen lässt. In den großen Bahnhöfen mit integrierten Reisezentren kann man sich die Erstattung sofort bar auszahlen lassen, ansonsten erfolgt die Gutschrift wahlweise per Gutschein oder Überweisung.
Meine persönliche Meinung: Ich reise gerne und oft mit der Bahn, wenn ich weite Strecken zu fahren habe. Ist bequemer als mit dem Auto, und ich kann unterwegs lesen oder arbeiten. So richtig Pech hatte ich erst zwei Mal: Beim Sturm Kyrill, als der gesamte Verkehr zum Erliegen kam, war ich dummerweise mit dem Zug unterwegs, und ein anderes Mal sorgte ein defektes Gleis für eine zweistündige Verspätung. Insgesamt aber überwiegen die positivien Erlebnisse - ich plane allerdings die Fahrten auch niemals so, dass ich kurz vor knapp ankomme.
Die Regelung gilt für alle Bahnunternehmen in Deutschland, also auch für regionale und private Unternehmen.
Massgeblich ist die endgültige Verspätung am Zielort. Verpasst man also zum Beispiel unterwegs wegen einer nur fünfminütigen Verspätung seinen Anschlusszug und kommt dadurch eine Stunde später am Ziel an, wird eine Entschädigung fällig.
Ausgenommen von der Regelung sind lediglich höhere Gewalt (z.B. Unwetter) sowie Verbindungen mit einem Ticketpreis unter vier Euro.
Wer in letzter Zeit ein Ticket gekauft hat und erst in den nächsten Tagen und Wochen seine Reise antritt, profitiert bereits von der neuen Regelung.
Um den Anspruch geltend zu machen, gibt es bei allen Bahnunternehmen ein einheitliches Beschwerdeformular. Wichtig ist, dass man sich die Verspätung vor Ort bestätigen lässt. In den großen Bahnhöfen mit integrierten Reisezentren kann man sich die Erstattung sofort bar auszahlen lassen, ansonsten erfolgt die Gutschrift wahlweise per Gutschein oder Überweisung.
Meine persönliche Meinung: Ich reise gerne und oft mit der Bahn, wenn ich weite Strecken zu fahren habe. Ist bequemer als mit dem Auto, und ich kann unterwegs lesen oder arbeiten. So richtig Pech hatte ich erst zwei Mal: Beim Sturm Kyrill, als der gesamte Verkehr zum Erliegen kam, war ich dummerweise mit dem Zug unterwegs, und ein anderes Mal sorgte ein defektes Gleis für eine zweistündige Verspätung. Insgesamt aber überwiegen die positivien Erlebnisse - ich plane allerdings die Fahrten auch niemals so, dass ich kurz vor knapp ankomme.