Neuigkeit Gebrauchte Software: Nutzer muss im Zweifelsfall geradestehen.

Bio-logisch

Moderator
Teammitglied
Klingt auf den Ersten Blick logisch, aber für den ein oder anderen doch überraschend:

Wer gebrauchte Software kauft, muss nachweisen können, woher diese stammt. Ein "Notarielles Gutachten", wie es viele Gebrauchtsoftwarehändler ausstellen, hat einem Frankfurter Gericht nicht gereicht.

heise online - UsedSoft-Kunde haftet
 
Klingt auf den Ersten Blick logisch, aber ...

Nee, kling für mich eben nicht logisch.
Kann ja wohl nicht sein, dass ich eine gebrauchte Softwarelizenz erwerben
möchte und vorher erst einmal den, der Diese irgendwann einmal auf den Markt geworfen hat und längst sein Geld damit verdient hat, erst einmal um Erlaubnis fragen muss! Bütte,bütte, darf ich? Demnächst muss ich auch für Luft bezahlen, was?
 
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