Klingt auf den Ersten Blick logisch, aber für den ein oder anderen doch überraschend:
Wer gebrauchte Software kauft, muss nachweisen können, woher diese stammt. Ein "Notarielles Gutachten", wie es viele Gebrauchtsoftwarehändler ausstellen, hat einem Frankfurter Gericht nicht gereicht.
heise online - UsedSoft-Kunde haftet
Wer gebrauchte Software kauft, muss nachweisen können, woher diese stammt. Ein "Notarielles Gutachten", wie es viele Gebrauchtsoftwarehändler ausstellen, hat einem Frankfurter Gericht nicht gereicht.
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