@bastelmeister
Ich will´s mal in der geboten Kürze versuchen zu erklären.
Nach Gesetz haftest du einem Dritten, dem Du einen Schaden zufügst und zwar unbeschränkt. Fliegt zum Beispiel durch dein Verschulden Bayer Leverkusen in die Luft, haftest du für den Gesamtschaden in Höhe von ein paar Milliarden Euro. Deine PHV würde in diesem Schadenfall max. die Versicherungssumme ausschütten, den Rest müsstest Du aus der eigenen Tasche aufbringen.
Analog kann man es mit den Haftungsausschlüssen sehen. Das Risiko soll für den Versicherer kalkulierbar bleiben, so zumindest die Argumentation der Versicherungswirtschaft, deswegen die Summenbeschränkung und die Deckungsausschlüsse. Man könne für 100,00 € Jahresprämie nicht das Rundumsorglospaket anbieten.
Einzelne Risiken, wie zum Bleistift das Hündchen, das in der PHV ausgeschlossen ist, können in einer separaten Hundhalterhaftpflicht abgedeckt werden, kostet halt wieder eine Extraprämie.
Was deinen konkreten Schadenfall betrifft, es sieht so aus als müsstest du den Schaden selbst bezahlen. Um zukünftig nicht mehr in die Röhre guggen zu müssen, frag deinen Versicherer ob es Schäden an geliehen Gegenständen in die PHV einschließt.
Evtl. muss deinem existierenden Vertrag nur das neuste Bedingungswerk (AHB = Allgemeine Haftpflicht Bedingungen) zugrunde gelegt werden. Viele Versicherer haben in ihren neueren Bedingungswerken einen Passus aufgenommen, der denn da ähnlich lautet: „In Abänderung von Paragraph 4, Bahnsteig 6, sind Schäden an geliehenen Gegenständen bis zu einer Maximalsumme von 2.500,00 € mitversichert.“
Und wenn du schon dabei bist den Versicherungsknecht zu quälen, achte auch darauf, dass analog der „Leihklausel“ auch Gefälligkeitsschäden bis zu einer gewissen Summe mitgedeckt sind.
Sollte es dein Versicherer nicht machen wollen, dann suche dir einen anderen, evtl. bekommste besseren Deckungsschutz zu geringerer Prämie.
Lemmy
P.S. Und nein, dies war und ist keine Rechtsberatung.
