[Frage] Wer hat Erfahrungen mit Eigenbedarfskündigung

stkottmann

nicht mehr wegzudenken
Wer hat Erfahrungen mit Eigenbedarfskündigung

Hallo zusammen,

ich habe schon gesucht aber nichts im Forum dazu gefunden:

Als Erstes: ich will keine Rechtsberatung (da ich weiss, dass dies nicht erlaubt ist) aber ich wäre gerne an Euren Erfahrungen interessiert.

Hat jemand schon einmal Erfahrungen gemacht, um Mietern zwecks Eigenbedarf zu kündigen ??

Situation wie folgt:
Meine bessere Hälfte und ich (beide 32) wollen gerne eine Eigentumswohung kaufen. Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden, die uns gut gefällt und die wir auch recht günstig kaufen könnten.
Die Wohnung ist allerdinsg noch vermietet an eine Familie, in der beide Eltern arbeiten (er Ingenieur, sie Juristin) und die auch noch ein 12-jährigen Sohn haben => keine soziale Härte gegeben.
Wir beide sind auch berufstätig, sind NOCH kinderlos, wollen aber in den nächsten 2 Jahren dran arbeiten ;)
Unsere jetzige Wohnung hat 3 Räume und 85 qm, die neue hätte 120 qm und 4 Räume.

Wir wissen schon, dass man eine gewisse Geduld mitbringen muss aber dennoch glauben wir, dass das Recht auf unserer Seite wäre.

Habt ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht ??

Gruss
stkottmann
 
Moin,

sollte problemlos gehen wenn die Fristen eingehalten werden. Allerdings würd ich das dem aktuellen Besitzer überlassen und als Bedingung für den Kauf mit den Vertrag nehmen.
 
@bastelmeister:

Naja... die Herrschaften suchen selber schon länger nach nem eigenen Haus (nehmen also Umzug und Schulwechsel eh in Kauf) aber man muss sich - gelinde gesagt - etwas motivieren.

Da wir aus unserer Wohnung ja nicht rausmüssen, suchen wir einfach nach einer besonderen Immobilie und das wäre genau diese Wohnung (Top-Lage, Blick in den Park, kleine Eigentümergemeinschaft, etc, etc...).
Es geht uns also nicht darum, irgend etwas zu kaufen.
 
@stkottmann: in dieser Situation wäre wohl ein Gespräch mit den derzeitigen Mietern ganz sinnvoll, Fakten klar auf den Tisch und sehen, was sie sagen, danach würde ich an eurer Stelle entscheiden, je nach dem ob sich Probleme ankündigen oder nicht.
Rein rechtlich sehe ich das so wie Tequilla schon schrieb - die Fristen einhalten und fertich.

edit: der derzeitige Besitzer kann nicht kündigen, weil er verkaufen will, demnach wäre er blöd, wenn er das mit in den Kaufvertrag aufnimmt.
 
Es gilt der Grundsatz:

Kauf bricht nicht Miete,

d.h. es muss schon ein schwerwiegender Grund vorhanden sein, um mit der Begründung Eigenbedarf zu kündigen. Da aus meiner Sicht eure jetzige Wohnung groß genug für 2 Personen ist, habt ihr keinen Grund. Anders sähe die Situation aus, wenn ihr ein Kind erwarten würdet, wenn deine Frau /Freundin schon schwanger wäre.

Das ist nur meine persönliche Meinung und auf keinen Fall hat das die Qualität einer Rechtsberatung.

:)
 
@compired: ich hab da aber irgendwo was gelesen, dass es reicht, wenn der neue Eigentümer selbst noch in Miete wohnt und dann in sein Eigentum ziehen will?
 
Um es vorwegzuschicken - ich bin kein Jurist.

Aber es reicht m.E. in keinem Fall aus, "nur" der neue Eigentümer zu sein. Das wäre ein zu großer Bruch mit den ständigen Verbesserungen des Mieterschutzes.

:)
 
So steht es jedenfalls beim Mieterschutzbund:
DMB Mietrecht aktuell

Meine Eltern jedenfalls haben den Eigenbedarf seinerzeit durchbekommen, als ich "unterwegs" war. Da sind sie in eine größere Wohnung gezogen, die mein Opa vermietet hatte. So weit ich weiß, ging das sogar vor Gericht...
 
Stimmt - ein ehemaliger Bekannter von mir hat aus diesem Grund seine Mieter 'rausgeklagt, dann renoviert und teurer neu vermietet. Leider haben die das rausgekriegt :D. 6 Monatsmieten waren der zu zahlende Schadenersatz + Anwaltskosten.....
 
@AK: das aber nicht, weil sie kein Kind bekommen haben, sondern wegen der Neuvermietung - die sind ja nichtmal selbst eingezogen! =>Schadensersatzpflichtig völlig zu Recht!

Außerdem auch wer schwanger ist, muss nicht zwangsläufig danach auch ein Kind haben (Frühgeburt, Totgeburt...) wer will das dann einklagen?
Wie auf der verlinkten Seite auch steht, sind das immer Einzelentscheidungen, deshalb würde ich mich auf sowas nicht einlassen und die Whg. nur kaufen, wenn soweit alles geregelt ist.
 
Es gibt doch 2 Möglichkeiten nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs:

1. Der Mieter akzeptiert die Kündigung und zieht aus - problemfrei.

2. Der Mieter akzeptiert die Kündigung nicht und bleibt in der Wohnung. Dann ist eine Räumungsklage fällig, bei der man den Richter von der Ernsthaftigkeit des Eigenbedarfs überzeugen muss. Klappt das, muss der Mieter ausziehen. Stellt der Mieter im Nachhinein fest, dass die Gründe nur vorgeschoben waren, kann er seinerseits auf Schadensersatz und evtl sogar auf Einsetzung in den vorherigen Stand klagen, d.h. auf Wiedereinzug in die Wohnung - auch hier gilt es wieder, den Richter zu überzeugen. Bei einer Fehlgeburt hätte der Eigentümer sicherlich extrem gute Karten, den Prozess zu gewinnen.

Es ist sicherlich kein Kündigungsgrund wegen Eigenbedarfs, wenn ich vorhabe, so in etwa 2 Jahren ein Kind in die Welt zu setzen. Also muss hier gelogen werden - was dann daraus wird, wer weiss das schon.

Vor Gericht und auf hoher See ....
(oder, wie ein Anwalt mir mal gesagt hat: In Deutschland weiss man (als Mann) zwei Sachen nie genau: Ob man der Vater seiner Kinder ist und wie ein Prozess ausgeht).

:)
 
Hab ich hier gefunden:
Für den Käufer einer Eigentumswohnung, der derzeit selber noch zur Miete wohnt und die Wohnung zur eigenen Nutzung erworben hat, ist der Wunsch, die eigene Wohnung nutzen zu wollen, ein Grund, der zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ausreicht.
allerdings:
Begründet der Vermieter seine Kündigung damit, dass seine bisherige Wohnung zu klein werde, sobald sich Nachwuchs einstelle, so liegt eine so genannte – unzulässige – Vorratskündigung vor (LG Hamburg 311 S 10/01, Urteil vom 20.4.2001).
Interessant ist auch dieser Teil:
Die Zulässigkeit einer Kündigung kann so zum Gegenstand eines langwierigen Gerichtsverfahrens werden, in dem die entgegenstehenden Interessen der Beteiligenten miteinander verglichen werden. Selbst wenn der Eigentümer auf diesem Weg ein für ihn günstiges Urteil zielt hat, kann der gekündigte Mieter die Räumung mittels verschiedener Rechtsmittel weiter verzögern. Der Eigentümer muss dann mit seinem Einzug weiter warten, bis die Wohnung geräumt ist.
...
Mit Blick darauf, dass sich das Verfahren geraume Zeit hinziehen kann, sollte man es sich gut überlegen, ob man eine vermietete Wohnung kauft, wenn man selbst einziehen möchte. Es gibt Mieter, die selbst bei eher fragilen oder vorübergehenden Gründen sich Jahre in einer Wohnung halten.

Sicherheit lässt sich für den Käufer nur dadurch erreichen, dass er sich vom Mieter schriftlich zusichern lässt, dass dieser die Wohnung bis zu einem bestimmten Termin verlässt. Darüber hinaus sollte der Verkäufer sich im Kaufvertrag dazu verpflichten, eine weitere Vermietung der Räume zu unterlassen.
 
@all:

Herzlichen Dank für Eure Einschätzungen. HAbe am WE einen ehemaligen Freund getroffen, der Rechtsverdreher ist. Der sagte, dass gleiche was hier im Board so der Konsens ist:

Recht werden wir wohl bekommen, da unsere Lebenssituation den Wunsch nach Familienerweiterung eindeutig glaubhaft macht.
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt schon 9 Monate (ist ja nicht schlimm) und wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte, dauert es nochmal ein Jahr.

Haben uns die Wohnung gestern abend angeschaut und der Mieter hat gesagt, dass sie schon auf der Suche nach einem eigenen Haus seien.
Nachdem jetzt nach und nach immer mehr Leute sich die Wohnung angeschaut haben, haben die Mieter wohl keine Lust mehr auf den 'Unruhezustand' und wollen wohl auch raus.
Meine persönliche Einschätzung: Wenn man sich mit den Leuten anständig unterhält und nicht sofort mit Anwalt oder Gericht droht, sollte man sich im Laufe der nächsten 12 Monate einigen können.

OT: Hat jemand Erfahrung mit Preisen, die man für das professionelle Verlegen von rund 100 qm Laminat berappen muss??

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruss
Stephan
 
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