[Frage] Verkehrsrecht - Überholen

Zweierpotenz

schläft auf dem Boardsofa
Gerade habe ich gelesen, das hier im Kreis ein schwerer Unfall passiert ist.
Ein PKW hat auf einer Landstraße eine Autoschlange, angeführt von einem Trecker mit Anhänger, überholt. Als er auf Höhe des Treckers war, ist der links ab abgebogen und hat den PKW schwer erwischt. Link.
Die Bauern sind im Moment hier sehr fleißig unterwegs, die Mais- und Rübenernte läuft auf Hochtouren.

Ich war auch schon in einer ähnlichen Situation (zum Glück im Ort und ich hatte Platz zum ausweichen), würde aber auch nicht ausschließen, dass ich auch nicht unbedingt darauf achten würde, ob ich gerade in dem Moment überholt werde, wenn ich links abbiegen will, sondern mich auf den Gegenverkehr konzentriere.

Wie ist eigentlich bei so einem Unfall die rechtliche Situation? Wer hat Schuld?
 
Imho, der überholende Autofahrer.

Selbst, wenn ich direkt hinter hinter einem Traktor fahre und ich sehe eine Hofeinfahrt/Feldweg, überhole ich grundsätzlich nicht!

Ich meine. der überholende Fahrer (gleich mehrere Fahrzeuge überholt) hat hier grob fahrlässig gehandelt.

Man sollte sich im Strassenverkehr immer ruhig verhalten, alles anderes bringt nichts.
Vor Jahren wollte ich auf einer gut ausgebauten Strasse einen LKW überholen. Davor fuhr noch ein LKW (nicht zu sehen), es ist nur nichts passiert, weil genügend PS zur Verfügung standen.

Link
 
... ob ich gerade in dem Moment überholt werde, wenn ich links abbiegen will, sondern mich auf den Gegenverkehr konzentriere.
...
Gegenverkehr kann ja eigentlich nicht geherrscht haben, wenn der Audi-Fahrer schon mehrere Pkw hinter dem Trecker überholt hat. Also wird der Treckerfahrer wohl schlechte Karten haben, da er nicht in den Rückspiegel geschaut hat!

edit: @oxfort - ob der Audifahrer jetzt mehrere Pkw schon überholt hat oder direkt hinter dem Treckergespann fuhr und zum Überholen ansetzte, spielt wohl keine große Rolle dabei! WENN ich links abbiege, MUSS ich nicht nur auf Gegenverkehr, sondern auch auf evtl. überholende Fahrzeuge achten!
 
...Gegenverkehr kann ja eigentlich nicht geherrscht haben,...

Wer will das beurteilen?
Gerade auf Landstrassen gibt es viele langgezogene Kurven und auch viele Hofeinfahrten/Feldwege.
Wer sagt mir, dass gerade im Gegenverkehr, solch ein Autofahrer (Idiot?) vor einer Kurve, dass gleiche "Manöver" ausübt?

Also imho der überholende "Idiot"!

Edit:
Ich habe über 30 Jahre rund 100K/Anno unfallfrei überstanden, das auch bei viel Stadtverkehr, trotz Fehler Anderer.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Juristen sagen gern: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."

Also vergleichen wir:

Überholen (§ 5 StVO) vs Abbiegen (§ 9 StVO).

Dort könnte spannend sein:

"Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern."
oder
"Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Knackpunkt dürfte aber sein:
"Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. 4Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."

Nun dürft ihr. :columbo
 
"Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Nun, dass kann ich in dem vorliegedem Fall natürlich nicht beurteilen.

Frage ist für mich, wie kann der überholende Fahrer richtig (lange Autoschlange) beurteilen, ob der Trecker geblinkt hat oder nicht?

Darum! Bei einer unübersichtlichen Situation immer die Ruhe bewahren!
 
Die Hauptschuld müsste eigentlich der überholende Audifahrer haben, aber ich schätze, auch der abbiegende Treckerfahrer wird eine gewisse (kleine) Teilschuld zugesprochen bekommen. Obwohl er, wenn er rechtzeit geblinkt hat, eigentlich von gar keinem Fahrzeug hätte überholt werden dürfen.
Wie heisst es immer so schön: "nicht angepasstes Fahrverhalten".

Eigentlich dürfte der Audi die Schlange gar nicht erst überholen, sondern der erste PKW hinter dem Trecker hat "das erste Recht des Überholens". Dumm nur, wenn der sich nicht traut oder nicht will, aber trotzdem rel. dicht auffährt. Dann wird es für die Nachfolgenden immer schwieriger.
Leider ist es immer mehr eine Unsitte, von hinten zu überholen und sich dann irgendwo reinzuquetschen, wenn man das Überholen dann abbrechen muss. Getreu dem Motto "das letzte Mal ging es ja auch".

Richtig "spassig" wird es, wenn das Fahrzeug vor einem rechts abbiegen möchte, blinkt und von rechts will einer nach links einfahren. Der einfahrende PKW "verlässt" sich auf den Abbieger (was meist auch gut geht), aber ein jetzt überholendes Fahrzeug sieht nun wirklich keinen Blinker und hat dann ürplötzlich Gegenverkehr. ;)

Fazit: Ich fahre immer so, dass ich mir im Zweifel auch selbst entgegenkommen könnte.
 
Ich kenne die Straße, das ist eine gut ausgebaute, breite Bundesstraße mit Randstreifen, eine leichte, sehr lang gezogene und übersehbare Kurve mit 70km/h Begrenzung, sonst gerade, meist kein Überholverbot.
Da kann man eigentlich sogar die Traktorenmonster mit Überbreite, die einem sonst Angst verursachen, recht gut überholen.
Ist euch schon mal auf einer schmalen Straße ein John Deere Raupentraktor entgegen gekommen? :08src: :auge:iiiii:eek:

Bei dem Vorfall ist wahrscheinlich der Hinweis von @DS-Danila ausschlaggebend:
"Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Ausgeschlossen werden kann "eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs" ja eigentlich nur, wenn nicht überholt werden darf, sei es durch Beschilderung oder durch durchgezogene Mittellinie. Die breiten Traktoren haben auch kaum eine Möglichkeit, sich irgendwo "einzuordnen"; die können froh sein, wenn sie auf die Spur passen. Der Traktorfahrer hätte also prüfen müssen, ob jemand überholt. Der einzige Streitpunkt könnte höchstens sein, ob der Audifahrer vor Beginn des Überholvorgangs hätte erkennen können, dass der Traktor abbiegen will (also den blinkenden Blinker hätte sehen können).

Ich werde in Zukunft beim abbiegen öfter den Rückspiegel benutzen. (Vielleicht mache ich das ja sogar und es ist mir nur nicht bewusst.)
 
Konzentration, Gelassenheit und bei Bedarf auch der Verzicht auf das eigene Recht im Straßenverkehr, lassen ein oftmals älter werden (besonders wenn man auch auf 2 Rädern aller Art unterwegs ist).
Hier ein Beispiel das Streckenplanung und Umwege auf Grund versäumter Ausfahrten durchaus Sinn machen.
Das Video sollte man sich nur ansehen wenn man nicht zu zart besaitet ist, ich hätte da nicht am Steuer des PKW bzw. LKW sitzen wollen!

Erfahrung von heute: Vollsperrung der A20 vor Lübeck, Stau ca 10 km, Rettungsgasse? Wieder mal ein Fremdwort, dafür kann man ja auf dem Standstreifen Kilometer machen! :verdammi :soloeffe :devil
Da können aber unsere Berufskraftfahrer sicherlich noch mehr zum Besten geben.
 
Interessant fände ich zu erfahren, in welcher Geschwindigkeit der Audifahrer unterwegs war und mit welcher Geschwindigkeit der Trecker abbiegen wollte.

Da ich, wenn ich mit Fahrrad oder Auto unterwegs bin, in den alllermeisten Fällen in der Stadt (also Hamburg) fahre, habe ich mir angewöhnt beim Abbiegen in alle möglichen und auch teils unmöglichen Richtungen zu schauen. Die Bereitschaft gerade von einigen Fahrradfahrern oder auch Leuten mit Skateboards verkehrswidrig vorhandene Wege und Straßen zu nutzen, ist halt einfach gegeben.

Eine weitere Frage die sich mir stellt ist, hat bei dem Anhänger die Blinkanlage funktioniert?
Der Anhänger ist nicht gerade klein. Wenn da was geblinkt hat, ist der Audifahrer einfach ein unnötig hohes Risiko eingegangen.

Ohne jetzt diverse Fakten zu kennen, würde ich an dieser Stelle vermuten, das die Schuld beim Autofahrer liegt. Risiko eingegangen und verloren.
 
Nun, dass kann ich in dem vorliegedem Fall natürlich nicht beurteilen.
wie ich ja schon geschrieben hatte.

Aber aus dem vorliegendem Fall kann/muss ich schliessen, der Audifahrer war wohl auch eindeutig zu schnell. Habe ich ja oft genug beobachtet.
Es macht ja auch keinen Sinn, mit nur 5km/h mehr zu überholen.

Sollte es nun auch noch ein junger/unerfahrener Fahrer gewesen sein, gehe ich von fehlender/Selbstüberschätzung Erfahrung aus.
Es gibt hier eine Bundesstraße, da gab es mehrere tödliche Unfälle. Danach wurde dort ein Tempolimit von 70km/h eingerichtet.
Und das aber erst, nachdem ein Autofahrer durch einem technischen Defekt eine Achse verloren hatte.
Ist nun teilweise wieder aufgehoben worden. Dafür streckenweise Überholverbot eingerichtet.

Diese Strecke war ich mindestens 2x am Tag gefahren und ich habe häufig haarstäubene Situationen erlebt.

Also immer die Ruhe bewahren, rettet nicht nur das eigene Leben, sondern zerstört auch nicht das Familienleben anderer!
 
oxfort schrieb:
Sollte es nun auch noch ein junger/unerfahrener Fahrer gewesen sein, gehe ich von fehlender/Selbstüberschätzung Erfahrung aus.
Steht im Link von Zweierpotenz. Der Fahrer ist 68 Jahre alt.


Ich war in den letzten Stunden noch ein wenig unterwegs und habe mal selbst die Probe gemacht. Also mit aller Absicht darauf geachtet, wohin ich beim Abbiegen überall hinsehe.

Nach diesem Selbstversuch vermute ich, dass der Audifahrer - wie oxfort es eben auch erwähnt hat mit 'eindeutig zu schnell' - eben sehr fix unterwegs war.
Das Umschauen in einige Richtungen ist beim Abbiegen, denke ich, ein Automatismus den viele von uns anwenden. Das dauert jedoch ein bisschen Zeit. Auf der Landstraße (normalerweise 100km/h), auf der nur 70 Sachen erlaubt sind.. zudem noch ein langsamer Trecker der nur (Schätzungsweise max. 40 fahren darf)... also war der Audi wohl summa sumarum mit mindestens sechzig Sachen mehr als die anderen Verkehrsteilnehmer unterwegs. Das sind 16,6 Meter pro Sekunde die man schneller ist, als die anderen.

Der Ablauf ist: Die Fahrt verzögern, schauen und dann am Trecker das (mehr oder weniger große) Lenkrad bewegen. - Wahrscheinlich war die Schlange hinter dem Nutzfahrzeug nicht allzu lang. Sonst hätte der Audifahrer reagieren können. Dieser ist ja auch nur auf das eine Vorderrad gefahren.

Interessant wäre an dieser Stelle noch, ab wann der Audifahrer von der rechten auf die linke Spur gewechselt ist. Hat er das schon 200 Meter vor dem Überholvorgang gemacht? - Dann wäre der Treckerfahrer blind bzw. extrem Fahrlässig.
Hat er das erst kurz vor dem Ende der Schlange gemacht? - Dann wäre der Audifährer extrem Fahrlässig.
 
Oben