Rechtslage: Kunden des ehemaligen Arbeitgebers abwerben
Der ehemalige Angestellte des kleinen EDV Dienstleistungsunternehmens ABC, Herr Meier, wird NACH Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Kunden XYZ seines ehemaligen Unternehmens angesprochen. Kunde XYZ möchte nur noch möglichst wenig mit Firma ABC zu tun haben und fragt deswegen Herrn Meier, ob er nicht die Dienstleistungen auf eigene Rechnung übernehmen möchte. Herr Meier hat keinerlei Anstrengungen unternommen, den Kunden XYZ abzuwerben, die Initiative kam vom Kunden selbst.
1. Kann der ehemalige Arbeitgeber ABC rechtliche Schritte gegen Meier einleiten? Wenn ja, wie stehen seine Chancen?
2. Was wenn mehrere Kunden von ABC nur noch von Herrn Meier betreut werden wollen? (Weiterhin unter der Prämisse, dass Meier keine Abwerbungsversuche vor, während oder nach seiner Tätigkeit bei ABC unternommen hat)
3. Muss Herr Meier u.U. die Firma ABC informieren, dass er die Kunden nun selbst betreut?
4. Wo findet man Informationsmaterial zu diesem brisanten Thema?
Gruß
David
Der ehemalige Angestellte des kleinen EDV Dienstleistungsunternehmens ABC, Herr Meier, wird NACH Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Kunden XYZ seines ehemaligen Unternehmens angesprochen. Kunde XYZ möchte nur noch möglichst wenig mit Firma ABC zu tun haben und fragt deswegen Herrn Meier, ob er nicht die Dienstleistungen auf eigene Rechnung übernehmen möchte. Herr Meier hat keinerlei Anstrengungen unternommen, den Kunden XYZ abzuwerben, die Initiative kam vom Kunden selbst.
1. Kann der ehemalige Arbeitgeber ABC rechtliche Schritte gegen Meier einleiten? Wenn ja, wie stehen seine Chancen?
2. Was wenn mehrere Kunden von ABC nur noch von Herrn Meier betreut werden wollen? (Weiterhin unter der Prämisse, dass Meier keine Abwerbungsversuche vor, während oder nach seiner Tätigkeit bei ABC unternommen hat)
3. Muss Herr Meier u.U. die Firma ABC informieren, dass er die Kunden nun selbst betreut?
4. Wo findet man Informationsmaterial zu diesem brisanten Thema?
Gruß
David