[Frage] Rechtslage: Kunden des ehemaligen Arbeitgebers abwerben

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Rechtslage: Kunden des ehemaligen Arbeitgebers abwerben

Der ehemalige Angestellte des kleinen EDV Dienstleistungsunternehmens ABC, Herr Meier, wird NACH Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Kunden XYZ seines ehemaligen Unternehmens angesprochen. Kunde XYZ möchte nur noch möglichst wenig mit Firma ABC zu tun haben und fragt deswegen Herrn Meier, ob er nicht die Dienstleistungen auf eigene Rechnung übernehmen möchte. Herr Meier hat keinerlei Anstrengungen unternommen, den Kunden XYZ abzuwerben, die Initiative kam vom Kunden selbst.

1. Kann der ehemalige Arbeitgeber ABC rechtliche Schritte gegen Meier einleiten? Wenn ja, wie stehen seine Chancen?
2. Was wenn mehrere Kunden von ABC nur noch von Herrn Meier betreut werden wollen? (Weiterhin unter der Prämisse, dass Meier keine Abwerbungsversuche vor, während oder nach seiner Tätigkeit bei ABC unternommen hat)
3. Muss Herr Meier u.U. die Firma ABC informieren, dass er die Kunden nun selbst betreut?
4. Wo findet man Informationsmaterial zu diesem brisanten Thema?


Gruß

David
 
Wenn Herr Meier weder in seinem Arbeits- noch in einem evtl. Auflösungsvertrag ein Wettbewerbsverbot drin stehen hat kann er seinem ehemaligen Arbeitgeber so viele Kunden abgeben wie er will (sogar aktiv).

Aus genau diesem Grund haben z.B. viele Außendienstler genau so ein Wettbewerbsverbot im Vertrag und dürfen z.B. nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwei Jahre lang nicht in der gleichen Branche arbeiten.

Üblicherweise muss der Arbeitgeber solche Nebenabreden aber "vergolden" (zumindest den Spitzenleuten, denn bei einem Top-Außendienstler kommt so ein Wettbewerbsverbot ja für die vereinbarte Zeit fast einem Berufsverbot gleich). Da sind also oft relativ hohe Abfindungen im Spiel.

Ich bin aber kein Jurist, für eine verbindliche Auskunft müsstest Du Dich wohl an einen Arbeitsrechtler wenden (was je nach dem wie viele Kunden Du von Deinem ehemaligen Arbeitgeber übernehmen könntest ohnehin angeraten wäre).
 
Ein Freund von mir hat genau das gemacht und ist von seinem ehemaligen Arbeitgeber verklagt worden. Die Klage ist abgewiesen worden, wohl auch, weil kein Wettbewerbsverbot vereinbart worden war.

Wie Grainger schon sagte, ist das nicht unbedingt allgemeingültig und hängt vomn Einzelfall ab. Wenn du eine größere Sicherheit bei der Beantwortung deiner Frage brauchst, solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden.

:)
 
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