[Frage] Probleme mit Ebay

Ricomontana

Herzlich willkommen!
Probleme mit Ebay

Ich habe ein RIESENproblem mit einer Ebay-Auktion.
Vor einem Jahr verkaufte ich alte Winterreifen eines Bekannten. Zur gleichen Zeit ging ich für zwei Wochen im Urlaub. Als ich zurück war, war die Auktion für €1,- beendet. Mein Bekannter allerdings hatte die Reifen indes schon verkauft. -- Es erfolgte kein Zahlungsfluss-- Der Käufer aber beharrte auf die Reifen. Er kaufte sich neue und stellte sie mir in Rechnung ( €230,-). Nach langem hin und her besorgte ich ähnliche Reifen und bot ihm an diese kostenlos nach Hause zu schicken. Heute bekam ich Post vom Zentralen Mahngericht ( Amtsgericht Coburg ) mit Rechnung über €250,- und Androhung gerichtlicher Beschlüsse.... :(
Ist das denn rechtens? Ich bin doch kein Händler der dem Käufer die Ware 100% ig verspricht. Er kann doch keine neuen kaufen und mir in Rechnung stellen, oder doch?
Wer kennt sich auf der rechtlichen Schiene aus? Ich habe schon AGBs von Ebay gelesen, da steht so gut wie nichts. Und in diesem EU-Recht für Privatverkäufe ist auch nichts zu diesem Thema...


Bitte, Bitte, Bitte helft mir! Gut gemeinte Ratschläge nehme ich gern an.

:) :) :)
 
Jep ist es
Vor einiger Zeit wurde ein Urteil dazu gesprochen
Wenn du die Ware nicht liefen kannst must du die Differenz zur Ware bezahlen die der Käufer sich inzwischen besorgt hat
macht 229,-€ + Versand

Nur weiß ich jetzt nich wie es ist mit der Frist wegen den MAhnbescheides, nach 1 Jahr ist wohl einb bischen arg lang und wenn nicht zwischendurch was wegen Mahnung Schriftlich kekommen ist würde ich mir ein Anwalt nehmen.
Egal ob mit oder ohne Rechtsschutz
 
auf jeden fall nicht bei ebay
Ich habe das vor längere sehr langer Zeit im VT gelesen
Aber es müste über google irgendwie zu finden sein.
Ich hab heute keine Zeit zum suchen sonst hätte ich Den link gepostet
 
Zitat :-- Es erfolgte kein Zahlungsfluss--

Hi,

ich sehe es fast schon so: Der Käufer hat den Euro + Versand nicht überwiesen!!! Richtig? dann ist das Geschäft nicht abgeschlossen worden.

Oder wurde erst mitgeteilt, das die Reifen nicht mehr lieferbar seien? Wenn sich der Käufer, sagen wir mal 4 Wochen nicht gerührt hat, würde ich die eingestellte Ware auch weiterverkaufen.

Ich glaube, die Reihenfolge der Kaufabwicklung ist einzusehen, um hier eine Bewertung abzugeben.

Viel Glück
Oxfort
 
1. Dein Bekannter verdient ein kräftiges Arschvoll !
2. Würde ich als Käufer auch davon ausgehen, daß da dem Verkäufer der Preis einfach zu niedrig war.
3. Würde ich mal den gesamten Vorgang betrachten: Sicherlich ist kein Geld geflossen, aber hat der Käufer versucht Kontakt aufzunehmen? Wurden die Kontodaten automatisch übermittelt? Hast Du den Verkäufer darüber informiert, daß Du die Reifen anderweitig verkaufst wenn er nicht innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zahlt?

Ich bin doch kein Händler der dem Käufer die Ware 100% ig verspricht.
Du kannst doch nur Ware anbieten, die Du auch hast. Nur wenn sich die Beschaffenheit der Ware aus irgendwelchen Gründen ändert (Brandschaden, Bruch usw.), gibt es einen berechtigten Grund, die Ware nicht (nach Absprache mit dem Käufer) nicht zu liefern.

Wenn Du nicht zahlen willst, solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen (von einem der auch Ahnung von ebay hat)!
 
Hi,

richtig, wenn ich etwas kaufen oder verkaufen möchte, fahre ich auch nicht in den Urlaub und lasse kommen was will.

Leider findet man bei Ebay immer wieder "Entschuldigungen!?" "War im Urlaub, konnte nicht online gehen etc."

Oxfort
 
Natürlich ist es blöd gelaufen, aber hey... wir sind alle nur Menschen und machen Fehler. Und für diesen Fehler habe ich ihm angeboten fast dir gleichen Reifen KOSTENLOS nach Hause zu senden um eben einem rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.
Der Ablauf war ganz einfach:

Zwei Tage nach Auktionsende kam ich nach Hause. Meine Kontodaten war einsehbar. Ich habe am nächsten Tag mitgeteilt, das die Reifen leider verkauft worden sind, hab es erklärt und mich entschuldigt und daraufhin bestand er auf die Ware und drohte gleich mit Schadensersatz (der Preis für die neuen, welchen ich übernehmen soll) Ich habe aber nach längerem suchen eine Page gefunden in der man alle Ebay-Urteile einsehen kann: Internetrecht - ebay-und-internetauktionen

Und dort kann man in einem Urteil des Landgericht Berlin folgendes lesen:
"Bei einem Angebot von 1,00 Euro bei ebay kann der Käufer nur erwarten, dass er letztlich einen Artikel erhält, der wertlos ist."

Ich glaube mir bleibt viel übrig außer aufzugeben und zahlen oder vor Gericht gehen. Doch dann wird es unter Umständen noch teurer...
 
ist das nicht eigentlich das problem deines bekannten..?

oder lässt der dich da hängen, schliesslich hat er ja die reifen verkauft..

ich denk mal das die lange zeit und dein angebot vergleichbare ware zu liefern für dich arbeitet..

nee rechtsauskunft würd ich mir da auf jeden fall hollen..
 
Leitsatz(amtlich):

Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen.

OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005, AZ: 8 U 93/05

Wer bei eBay für einen Dritten Ware anbietet, verkauft diese in eigenem Namen (sog. Handeln unter fremden Namen)

OLG München, AZ 15 U 5115/03, Urteil vom 05.02.2004

Bei einer Internetauktion stellt die Präsentation der Ware zu einem Mindestgebotspreis eine Aufforderung an den zugelassenen Nutzer dar, durch sein Gebot ein unwiderrufliches Kaufangebot abzugeben, das durch Zuschlag des Höchstbetrages innerhalb der Laufzeit angenommen wird.

... nur ein paar Urteile, die man auf diesen Fall anwenden könnte!
 
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