[Frage] Kann ein Vermieter einfach .....

vazquezz

assimiliert
Kann ein Vermieter einfach .....

so in eine Wohnung gehen?

Es handelt sich um Folgendes!

Ich wohne bei meinen Eltern zur Miete. Es handelt sich um eine eigene Wohnung in einem separaten Gebäude. (Hilfe @schrotti weiß net ob "seperat" oder "separat")

Ich war nun unterwegs, kam wieder, und es gab Stress! (cool! wie ich kam, sah und siegte!" nur andersrum!)

Als ich nach Hause kam waren meine Eltern (mein Vater auf Anweisung meiner Mutter) also in meiner Wohnung.

Meine Frage ist nun egal was nun in meiner Wohnung war ist das rechtens?

Ich will nur wissen wenn eine monatliche Miete gezahlt wird muss man (n) sich dann net anmelden für ne Besichtigung? Egal wer es ist?

P.s.: Suche Wohnung!!!!!! :D
 
Ich behaupte einmal (Mit meinem Laienverständniss) - NEIN!

Auch wenn es Deine Eltern sind, in der Funktion als Vermieter deiner Wohnung, müssen sie sich auch die geltenden Gesetze halten.

Aber was willst Du tun?
Deine Eltern Verklagen?

Kein schöner Gedanke. :(
 
Das net! Wollte oder besser gesagt will nur wissen ob Es überhaupt ok ist! :mad
edit: Wie wird nun separat geschrieben? :unsure:s keine Lust zu googeln wird doch Einer wissen oder?


Danke Astro! :)
 
vazquezz

Im prinzip müßte es egal sein ob es deine Eltern sind oder andere vermieter wenn es einen Vertrag gibt haben deine Eltern ohne Voranmeldung nichts in deiner Wohnung zu suchen.

:) :) :)
 
danke matsch!

@ Legionär
Es gibt keinen Vertrag nur meine Kontoauzüge auf denen monatlich "Miete" steht! Deswegen weiß soll heißen :"im Prinzip"?
 
Du fragst hier doch nicht allen Ernstes ob deine Eltern in deine Wohnung dürfen? :rolleyes: :stupid

Abgesehen davon, aus welchem Grund war denn dein Vater in der Wohnung?
 
sErPeNz schrieb:
Du fragst hier doch nicht allen Ernstes ob deine Eltern in deine Wohnung dürfen? :rolleyes: :stupid

Abgesehen davon, aus welchem Grund war denn dein Vater in der Wohnung?


Ja frage ich im Ernst! Warum er da war weiß ich net, aber darum geht es auch net!

Wenn Du kein Prob damit hast ist es dein Ding als Kanzler wär es mir auch egal da ich soviele Leute hätten die es geradebiegen aber als Privatperson fage ich es mich nunmal!

Solche AW`S wie von oben brauche ich net! Ist nur ne Frage gewesen ohne das ich hoffte "schei..." an AW`s zu bekommen! :)


@ Kanzler!

Kuschel weiter mit deine Ellis! :D
 
Wenn er Gas gerochen hat oder es im Zimmer darunter
von der Decke getropft hat, dann darf er....
(Gefahr im Verzug oder so)
Ansonsten auch JA, wenn es keinen Vertrag gibt.
Die monatlichen Überweisungen können für alles mögliche
sein. Geben sie dich als Mieter beim Finanzamt an?
Mit Sicherheit nicht, also bist du auch kein MIETER im
eigentlichen Sinne und hast deshalb auch nicht die Rechte
eines Mieters.
 
Depp, wechsel doch das Schloss aus.
Es gibt auch keine Hinterlegungspflicht für einen Schlüssel.
Was mich interessieren würde: Zahlst Du lediglich etwas mehr als die Hälfte der ortsüblichen Miete und machen Deine Eltern diesen Einnahmeverlust steuerlich geltend ?
Nein ???
Auch Deppen, ab zum Steuerberater :D:D:D

Gruss
Tim
 
Ansonsten auch JA, wenn es keinen Vertrag gibt.
Die monatlichen Überweisungen können für alles mögliche
sein. Geben sie dich als Mieter beim Finanzamt an?
Mit Sicherheit nicht, also bist du auch kein MIETER im
eigentlichen Sinne und hast deshalb auch nicht die Rechte
eines Mieters.

AFAIK gilt nicht nur der schriftliche Mietvertrag, auch ein mündlicher Mietvertrag (der ja in diesem Falle auch durch die monatliche Zahlung belegt wird) hat Wirkung. Ob die Eltern die Miete beim Finanzamt angeben, hat absolut nichts mit dem Status des Mieters zu tun. Umgekehrt würde das sonst heißen, daß jeder Vermieter einfach die Mieteinnahmen nicht ans das Finanzamt melden brauch, um vor Ansprüchen seiner Mieter geschützt zu sein.

Allerdings entspricht das meiner "natürlichen Lebenserfahrung", genauere kann Dir im Zweifelsfall ein Anwalt oder der Mieterverein sagen.

Da es sich aber um Deine Eltern handelt, würde ich ein vernünftiges Gespräch vorziehen, in dem Du ihnen darlegst, daß Du in Deiner Wohnung gerne Deine Privatsphäre hättest und Besuche dort nur stattzufinden haben, wenn Du auch dort bist oder nach vorheriger Rücksprache.
 
Kein Problem, einen haste frei :D
An Angehörige vermietet man doch mit Tricks...

Du bist Besitzer der Wohnung, Deine Eltern Eigentümer.
Wenn es brennt oder Wasserschaden oder sonstwas müssen sie rein. Notfalls eben mit Gewalt. (Die Feuerwehr holt eine Axt, keinen Schlüsseldienst)
Wenn Du Schuld bist am Schaden zahlst Du natürlich.
Aber wenn deine Eltern nur mal den Ungezieferbefall checken wollten, dann geht das so nicht :D

Zusatzschloss oder Schlosstausch.

Aber trotzdem, sei ehrlich, Dein Problem mit Deinen Eltern ist ganz sicher nicht dieser Vorfall...

Gruss
Tim
 
ot:
Nicht, dass ich das ins Lächerliche ziehen wollte - im Gegenteil, wenn man es streng nimmt, könnte es ja Hausfriedensbruch sein - aber ist es möglich, dass in Ostfriesland die Uhren anders ticken??
Mein Bruder hat mal in Norden gewohnt und seine Vermieterin, eine ältere Dame, konnte es auch nicht ertragen, dass sie nicht wusste, was hinter "ihren" Türen vorging. Während er zur Arbeit war, hat sie dann seine Teppiche mit doppelseitigem Klebeband am Fußboden festgeklebt :nuts
Ein freundlicher aber bestimmter Hinweis, dass er das durchaus nicht toll fand und sie darauf in Zukunft bitte verzichten möchte, haben aber ausgereicht. (Die Teppiche waren übrigens ruiniert...)


Aber ich tendiere auch zu Knuffis Ansicht, dass auch mündliche Verträge Gültigkeit haben!
 
Aus meiner Sicht zählt er vor dem Gesetz dennoch nicht als "MIETER",
weil es nicht das typische Mietverhältnis ist.
Er beteiligt sich durch seine Überweisung lediglich an den anfallenden
laufenden Kosten (Wasser, Strom, Telefon, Abfall...), ich denke nicht,
daß er dafür eine eigene Rechnung bekommt etc.
Evtl ist er gerade so noch Untermieter, für die dann schon wieder andere
Sachen gelten...

Naja, so long.

ot:
Besser wäre es bei der Themeneröffnung gewesen, die Eltern nicht zu
erwähnen, dann kämen hier ganz andere Antworten.
 
vazquezz schrieb:
Ja frage ich im Ernst! Warum er da war weiß ich net, aber darum geht es auch net!

Wenn Du kein Prob damit hast ist es dein Ding als Kanzler wär es mir auch egal da ich soviele Leute hätten die es geradebiegen aber als Privatperson fage ich es mich nunmal!

Solche AW`S wie von oben brauche ich net! Ist nur ne Frage gewesen ohne das ich hoffte "schei..." an AW`s zu bekommen! :)


@ Kanzler!

Kuschel weiter mit deine Ellis! :D

Was für Antworten erwartest du eigentlich wenn du schreibst,
dein Vater war in deiner Wohnung aber keinerlei weiteren Infos gibst?


Was meinst du wozu ich gefragt habe, aus welchem Grund er drin war?
Wenn "Gefahr in Verzug" war, wie schon jemand schrieb, hat er das Recht,
wenn du offiziell als Mieter eingetragen bist und er nur mal so schauen wollte, hat er das Recht nicht.

Es tut mir ja Leid, aber ich bin bereits mit 17 zu Hause ausgezogen ;)

Ebenso tuts mir Leid für dich, dass du spöttisch und angreifend werden musst...

TBuktu schrieb:
Aber trotzdem, sei ehrlich, Dein Problem mit Deinen Eltern ist ganz sicher nicht dieser Vorfall...

Denk ich auch mal.. :rolleyes:
 
Aus meiner Sicht zählt er vor dem Gesetz dennoch nicht als "MIETER",
weil es nicht das typische Mietverhältnis ist.
Er beteiligt sich durch seine Überweisung lediglich an den anfallenden
laufenden Kosten (Wasser, Strom, Telefon, Abfall...), ich denke nicht,
daß er dafür eine eigene Rechnung bekommt etc.
Evtl ist er gerade so noch Untermieter, für die dann schon wieder andere
Sachen gelten...

Das ist nicht ganz logisch, denn ...
1. überweist er jeden Monat eine "ortsübliche Miete" (laut seiner Aussage), damit hat er die gleichen Rechte (und Pflichten) wie ein "fremder" Mieter.
2. Untermieter wäre er nur, wenn die Eltern selbst Mieter wären, das geht aber aus keinem der Beiträge hervor. Ich lese es so, daß es sich um das Eigentum der Eltern handelt.
3. Was ist ein typisches Mietverhältnis? Ein Mietverhältnis ist für mich, wenn ich monatlich den abgesprochenen Mietzins (also die Miete) an meinen Vermieter überweise. dabei ist es zunächst irrelevant wie hoch die Miete ist, denn ein Vermieter ist nicht gezwungen, die Miete so hoch anzusetzen, daß sie Ortsüblich ist (Ausnahme ist natürlich eine zu hohe Miete). Das persönliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist ebenfalls nicht relevant, da ja Zahlungen geleistet werden.
4. Ich habe noch nie eine monatliche Rechnung für meine Miete bekommen, dafür gibt es einen Mietvertrag und dieser kann AFAIK eben auch mündlich abgeschlossen werden.
5. Als Mieter beteiligst Du dich immer an den anfallenden Kosten, wenn der Vermieter Dir keine Nebenkostenabrechnung gibt kannst Du dagegen vorgehen, mußt es aber nicht. Gerade bei geringem Nebenkostenanteil würde ich es mir heute mehrfach überlegen, meinen Vermieter auf eine Nebenkostenabrechnung anzusprechen, da er diese bis zum Ende des Folgejahres des Abrechnungszeitraumes dem Mieter vorgelegt haben muß. Tut er das nicht, bleibt er auf möglichen Nachzahlungen sitzen. Als Mieter wäre es also ein Eigentor, eine Abrechnung zu fordern, wenn ich davon ausgehen muß eine Nachzahlung leisten zu müssen.

Besser wäre es bei der Themeneröffnung gewesen, die Eltern nicht zu
Auch hier muß man unterscheiden. Während einige sich um das grundsätzliche Verhältnis von vazquezz zu seinen Eltern Gedanken machen und andere die versuchen die rechtliche Seite zu erfassen, bist Du der Einzige, der die Verwandtschaft der beiden Parteien mit der rechtlichen Situation verbindet und damit weder der persönlichen noch der rechtlichen Situation gerecht werden kann. ;)
 
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