Frage: Handwerk und Urlaubsgeldregelung

Punkattack

assimiliert
Hi @ll,
sind zwar fast nur Informatiker hier, aber vielleicht weiss ja jemand Bescheid :ROFLMAO:
Folgendes Prob: Ich bin Elektroinstallateur in einer 4 Mann Firma, habe vor 5 Monaten von einem anderen Betrieb gewechselt.
Bisher habe ich immer Urlaubsgeld gekriegt und zwar: Lohnfortzahlung für 30 Tage+ 50% davon als Urlaubsgeld. Ich bin der Meinung, das ist so Pflicht.
Mein neuer Chef will davon nix wissen und will nur den Lohn fortzahlen.
Habe ich ein Anrecht auf Urlaubsgeld? Kann man das irgendwo nachlesen?
Danke
Punkattack
 
Na Du wirst doch wohl einen Vertrag haben mit Hinweis auf gültige Tarife. Aber bei einem kleinem Betrieb ist wohl eher eine Handwerkskammer bzw. Industrie und Handelskammer gefragt.

Gruss
Tim

PS: ´Der Elektriker ist doch der Mercedes unter den Handwerkern´ (Zitat von einem Rheinländer als ich mal in Bonn zu tun hatte)
 
Urlaub und Weihnachtsgeld sind Freiwillig.
Und wird von Betrieb zu Betrieb geregelt. Bei einer kleinen Firma ohne Betriebsrat wirst du da Pech haben.
 
Ja, da mußte schon mal in die Betriebsvereinbarung schauen, was da steht. Es gibt auch vielerorts bestimmte Regelungen (erst im zweiten vollen Jahr). Gibt es keine Vereinbarung und der Betrieb hat in der Vergangenheit gezahlt, ist die Zahlung nach dem zweiten Jahr hintereinander "Gewohnheitsrecht" und ebenfalls weiter zu zahlen.
 
Hi Punki, rufe doch in DD die Gewerkschafts-Niederlassung an. Für alle und alles gibt es einen Tarifvertrag. Ich bin nicht mehr ganz "up to Date", aber einen Grundbetrag (25% vom Bruto) ist in allen Sparten das Minimum an Urlaubsgeld. Egal, ob der Boss will oder nicht, an den Tarifvertag ist er gebunden, so er nicht aus der Arbeitgebervereinigung ausgetreten ist. Und das geht bei Handwerksbetrieben nicht, da sie Zwangsmitglieder der Innung sein müssen. (auch da ob sie wollen oder nicht) und die Innungen dem jeweils zuständigen Sparten Tarifvertrag immer zustimmen (automatisch über ihre Abgeordneten im Arbeitgeberverband) wenn die große Tarifkommission der Arbertgeberverbände das ausgehandelte Ergebniss annimmt.
Also, rufe die Gewerkschaft an, was Dir zusteht und bei der Innung, ob Dein Arbeitgeber Mitglied ist (Es gibt einige wenige Sonderfälle, wo die kleinen Krutscher nicht Mitglied sein müssen. Dann hast Du schlechte Karten. Das Gewohnheitsrecht gilt nur für Weihnachtsgeld und Zahlungen, die die im Tarifvertrag festgelegten Summen / Prozentzahlen übersteigen.
Ein Anruf kostet Dich nicht viel im Vergleich, was Dir durch die Lappen gehen kann.
 
Danke,
hab mir mal einen Tarifvertrag für NRW ausgedruckt, da steht auch 50% Urlaubsgeld. Werd ich mal die Innung anrufen und fragen, ob der für meinen Chef verbindlich ist. Wird ihm aber nicht gefallen, dann bekäme ich auch das doppelte an VL :D
Punk
 
So weit ich weis, sind Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen, sowie VL-Zahlungen, mit oder ohne Tarifvertrag freiwillige Leistungen, des Arbeitgebers.

Steve
 
Wenn es einen Tarifvertrag gibt und Du in der Gewerkschaft bist, dann gibt es wohl nichts zu diskutieren.
Der TV gilt auch dann, wenn der Cheffe nicht im Arbeitgeberverband ist.
 
@ Supi, das stimmt nur Bedingt. Ist er nicht im Verband, kann er mit Dir bei der Einstellung auch Entgelde sowie Zusatzleistungen unter dem geltenden Tarifvertrag aushandeln oder Ausschließen. Er darf nur nicht unter den GESETZLICH festgeschriebenen Mindestlohn gehen. Und in diversen Gesetzen steht, daß Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, von den Tarifparteien zu Regeln ist. Auch VL ist Tarifrechtlich festgelegt und nicht Gesetzlich.
@ Steve, ist der Arbeitgeber im Verband, gilt für ihn der Tarifvertrag und es ist aus mit der Freiwilligkeit. Nur die übertariflichen Beträge - das ist z.B. Weihnachtsgeld, Sozialzulagen, Anzahl der freien Tage bei Hochzeit + Sterbefällen u.s.w. , sind mit Einverständniss des Betriebsrates Verhandelbar. Unter die Entgelte/Zulagen des Tarifvertrages kann man nur mit Einverständniss vom Betriebsrat gehen, wenn es der Klitsche nachweislich mieß geht. Bei 3/4mannbetrieben ist es aber keine Kunst, ohne Betriebsrat und ohne Gewerkschaftskontrolle ob es stimmt, (die Jungs sparen sich ja die Groschen für die Gewerkschaft) den Männeken beizubiegen, daß die Chefin sich keinen neuen Pelz mehr leisten kann und der Rolls nun auch vor der Ausmusterung steht und Ersetzt werden muß. Geben die Jungs nicht klein bei, hat Jeffe für 3 mal ganz schnell keine Aufträge mehr. Das bessert sich dann aber schnell wieder, wenn keine Arbeitrechtsprozesse mehr zu Erwarten sind. In kleinen Klitschen wird da viel Schindluder getrieben, was in Großbetrieben unmöglich währe.
 
Wobei Lolly es immernoch die frage ist in welchen verband Punkis Chef ist. Baugewerbe,Baunebengewerbe,Metallgewerbe..... für Elektroberiebe gibt es da leider zahreich auswahlmöglichkeiten
 
Wir reden hier nicht von Industrie, sondern von Handwerk

Aber egal, ich würde mir auch reiflich überlegen, ob es sinnvoll ist, allzu laut darüber nachzudenken.
Wenn Du Dir die Jobs da aussuchen kannst, isses ja gut.
Probezeit von 6 Monaten scheint es ja auch nicht zu geben.

Gruss
Tim
 
@TBuktu
Das ElektroHANDWERK kann unter metall oder Bau oder Gastronomie vertrag laufen. Dann gibt es noch die Untersparten .
 
Hi,
bei uns läuft Elektro unter IG Metall. Ich bin aber nicht in der Gewerkschaft. Bleibt die Frage, ob mein Chef der Innung angeschlossen ist. Bisher habe ich diese 50% auch von kleinen Firmen gekriegt.
Ja Tim, kann ich mir aussuchen. Wenns kein Urlaubsgeld gibt, bin ich weg. np. :D
Punk
 
Ich weiss nicht genau, wie es im Handwerksbetrieb ist, aus einigen kleinen Industriebetrieben bei
uns weiss ich, dass bei Firmen unter 15 Personen die Tarife nur noch Hinweischaracter haben, sofern
im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird. Das scheint bei Dir ja nicht der Fall zu sein, also besteht für Deinen Chef wohl keine Verpflichtung.

Ich würde mal empfehlen (bevor Du wieder in den Sack haust): Sprich Deinen Chef doch mal an, ob
er mit Deiner Arbeit zufrieden ist. Wenn er zustimmt, hast Du gute Karten, was aus ihm rauszukitzeln.
Wenn nicht, nun ja dann.....

Viel Glück
 
Hi,
wie sollte es auch anders sein: Obwohl er sich selbst im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag beruft, den ich jetzt vorliegen hab, und ich auch eine klare Aussage von der Handwerkskammer pro Urlaubsgeld hab, will mein Chef sich weigern, das zu zahlen :(
Also klagen und wieder ein Kreuzchen mehr in der unendlichen Liste meiner Arbeitgeber. Langsam kotzt es mich echt an :kotz
Gruß
Punkattack
 
Scheisse, wieviele Seiten hat denn Dein Lebenslauf schon ???

Überlege Dir bloss gut, was Du machst. Aber Du hast ja gesagt, Arbeit gibt´s genug.

Ist der Job wohl eh nicht sooo toll, sonst würdest Du doch auch nicht auf ein paar Euro gucken.

Na denn
Gruss
Tim
 
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