[Frage] Gesetzliche Regelung bei Kulanzrückgabe bzgl. Wertminderung?

Tequilla

assimiliert
Gesetzliche Regelung bei Kulanzrückgabe bzgl. Wertminderung?

Moin,

folgendes Problem, meine Schwester hat sich eine neue Grafikkarte gekauft, Kosten € 339,99. Die Karte lief auf ihrem Board nicht, ein neues wollte sie nicht kaufen. Der Verkäufer gab nach telefonischer Rückfrage an, er würde, da sie einen Tag nach dem 14-tägigen Rückgaberecht angefragt hatte, eine Wertminderung von ca. 20-25% veranschlagen. Das find ich schonmal ziemlich heftig aber sie hat es in Kauf genommen und die Karte zurück geschickt. Heute kam dann endlich die Überweisung des Händlers, € 239,99, also genau € 100 weniger die sie jetzt praktisch rausgeschmissen hat. Schon ärgerlich genug. Hätte sie die Karte direkt selber bei Ebay verkauft wäre sie wahrscheinlich besser gefahren.

Wenn ich richtig gerechnet hab komm ich auf ca. 31% Wertminderung, das finde ich ziemlich unverschämt, in den AGB des Händlers habe ich nichts zu einer Kulanzrücknahme gefunden. Gibt es eine gesetzlich Regelung bzgl. Gebrauch/Zeit bei Kulanzrücknahme? Die Karte war für knapp zehn Minuten im PC und ist halt einen Tag zu spät zurückgeschickt worden.

Ich denke da hat der Händler im nachhinein ein gutes Geschäft mir gemacht.
 
Erstmal kommt jetzt wieder der Spruch mit der Rechtsberatung und so... ;).
Wenn die gesetzliche Rückgabefrist verstrichen ist, dann muss der Händler wohl nichts mehr zurücknehmen, sofern die Ware keinen Defekt hat. Insofern wäre der Preis bei einem "Rückkauf" frei verhandelbar.
Die Frage, die wohl nur ein Anwalt beantworten kann, lautet: Gibt es jetzt zwei Kaufverträge, einen hin und einen zurück?
Und inwiefern war die Absprache bezüglich der Minderung verbindlich?

Ich würde den Händler wohl anrufen und sagen: "Habs mir anders überlegt, schick mir das Ding wieder her und ich überweise den erstatteten Betrag zuzüglich Versandkosten."
Und dann ab nach ebay damit.
 
Wie verbindlich ist eine telefonische Abmachung? :D
Da hast ja nix in der hand, er sagt ca. 20-25% was in meinen Augen immer noch zuviel ist. Schriftlich gibts da nichts drüber, im Vertrag zur Rücknahme steht nur Wertminderung wie telefonisch besprochen, also keine Chance denke ich. Ich hatte gehofft es gibt eine gesetzliche Regelung dafür, also was Greifbares womit man dem Händler zureden kann, eine rechtsberatung hab ich hier natürlich nicht erwartet :)

Durchschnitt bei Händlern die Kulanzrücknahme in den AGB stehen haben liegt übrigens bei 10% oder mindestens € 15,--.

Ist es einfach so möglich den Rücktritt rückgängig zu machen oder müßte da explizit was zu in der Rücknahmevereinbarung stehen?
 
Wie schon gesagt, da bräuchtest Du jetzt wohl jemanden, der sich im Vertragsrecht gut auskennt. Ich bleibe immer noch bei meinem Schlusssatz der ersten Antwort, so ließe sich der Schaden am besten begrenzen.
Meiner Meinung nach sind auch telefonische Absprachen verbindlich - anrufen und wegen der überhöhten Kürzung Stress machen würde ich auf jeden Fall.
 
Gibt es eine gesetzlich Regelung bzgl. Gebrauch/Zeit bei Kulanzrücknahme?

Eine gesetzliche Regelung für eine freiwillige Leistung? Nee, gibts nicht.

Du verwechselst hier Umtausch und Reklamation: Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht, das ist immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers.
 
Der Händler hätte die GraKa ja eigentlich gar nicht zurück nehmen müssen.

Evtl. ist der Verkaufspreis inzwischen ja auch schon wieder gesunken, so das er sich in gewissem Sinne doch an die telefonische Absprache einer "Wertminderung" von 20-25% gehalten hat, aber eben von seinem aktuellen Verkaufspreis und nicht dem vor mehr als 2 Wochen.

Nur so eine Idee von mir, aber wie schnell und heftig die Preise im Elektronikbereich sinken können wissen wir wohl alle aus eigener (bitterer) Erfahrung, wer hat denn nicht schon mal was gekauft und kurze Zeit später war es auf einmal wesentlich billiger.
 
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