[Frage] Freibetrag Schüler und Studenten

Tokoloschi

chronische Wohlfühlitis
Freibetrag Schüler und Studenten

Frage an Schlaue und Studenten *haha zweideutig*

Ich hab mal so vernommen, dass es einen Freibetrag gibt für Schüler und Studenten, die sich etwas geld mit Nachhilfe, etc. verdienen wollen. Wo kann ich sowas nachlesen und gibt es überhaupt einen Freibetrag? Hab gehört ich dürfte mir 7200€ im Jahr dazuverdienen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen oder Steuern zu zahlen.

Möchte IT-Leistungen anbieten und mir so meine Schulzeit finanzieren!
 
Ich hab bis jetz das rausgefunden:

Freiberufliche Tätigkeit
Freiberufler sind selbstständig und unabhängig, sie gehen einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit nach oder erbringen eine Dienstleistung, die eine "höhere Bildung" erfordert. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und bekommen eine Steuernummer beim Finanzamt. Sie brauchen auch keine Gewerbesteuer abzuführen. Die Abgrenzung des Freiberuflers zum gewerblichen Beruf ist nicht immer klar.


Diese Einnahmen müssen selbstverständlich bei der nächsten Steuererklärung mitangegeben werden (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit).



Wichtige Grenzwerte:
Gewerbesteuerpflicht: ab 24.500 €
Umsatzsteuerpflicht: ab 16.620 € im laufenden, erwarteter Umsatz von 50.000€ im Folgejahr
Mitgliedsbeitrag an Handelskammer ab Gewinn von ca. 5.150 €
Lohnsteuer fällt an ab: 7.235 €
Verlust der Familienkrankenversicherung ab: 3.900 €
Verlust des Kindergeldes: 7.188 € (Bafög-Anteil wird mitgerechnet!)
Verlust des Bafög: 4.227,36 €


[...] und bekommen eine Gewerbenummer beim Finanzamt. [...] Das heißt also, ich muss ne Gewerbenummer beantragen und sonst nix!?
 
Also ich weiß das du so als nebenjob mäßig 400 euro im monat verdienen darfst um noch Kindergeld zu bekommen und keine steuernzahlen musst!!!!
MFG
Tschland

Edit1: KP wie alt du bist aba man bekommt ja Kinder geld bis 25 glaub ich oder???
 
Bis 27 Jahre soweit ich weiß, vorrausgesetzt man steht in einem Ausbildungsverhältnis wie Schule, Lehre, Studium etc.
 
Ja knn sein ich war mir nicht mehr sicher!!!was willst denn machen wenn man fragen darf??
MFG
Tschland
 
Moin
heute wurde beschlossen, das das Staatlich Kindergeld nur noch bis 25 geben soll!!!
MFG
Tschland
 
Moin
naja guck mal die Studiengebühr wird immer höher und bald könnnen wider nur die reichen Studieren und da is das wenigstens eine kleine hilfe!!!immerhin 300 euro im monat!!!
MFG
Tschland
 
Tschland schrieb:
Moin
heute wurde beschlossen, das das Staatlich Kindergeld nur noch bis 25 geben soll!!!
MFG
Tschland

Korrekt, habe ich auch so vernommen.

Wieder eine Entscheidung die gefällt wurde, wo wohl kaum einer von uns zu befragt wurde.
Naja, wer fragt uns schon, was uns recht ist. Denn der Staat braucht ja Geld, na da gehen wir doch mal ganz galant ans Kindergeld.

/Ironie an

KLASSE :applaus

/Ironie aus
 
Hi,

wende dich am besten an einen Steuerberater deines Vertrauens. Der Punkt ist nämlich, dass du zwischen Einkommensteuer und Umstatzsteuer unterscheiden musst!

Im Umsatzsteuerlichem Sinne gilt eine "nachhaltige" Tätigkeit - auch ohne Gewinnabsicht - als "Unternehmertum". Innerhalb gewisser Grenzen brauchst du dafür dann keine UST-Voranmeldung zu machen, aber du hast die Möglichkeit dies freiwillig zu machen, was den Vorteil hat, dass du dann auch berechtigt bist, bei Anschaffungen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit dir die Vorsteuer vom Finanzamt wieder erstatten zu lassen. Weitere Ausführungen würden gegen das Steuerberatungsgesetz und Rechtsberatungsgesetz verstossen, ich bitte um Verständnis.
 
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