stella

Herzlich willkommen!
hallo zusammen,

ich habe eine frage, zum thema fahrverbot.

es geht darum...

man ist weggewesen mit dem auto in eine andere stadt...dort hat man ungefähr drei gläser wein getrunken. als man vom parkplatz wegfahren wollte hatte man ein auto angestubst. also blechschaden für beide.

man ist von der einfahrt kurz runtergefahren und angehalten. auf einmal stand eine meute leute um den wagen herum. der eine griff gleich ins auto und rieß den schlüssel raus. der andere stand vor dem wagen und ließ einen nicht aussteigen.
aber man mußte mal auf toilette.man ließ ihn aber nicht. bis sich jemand bereit erklärte mitzugehen.

ist das verhalten von den leuten korrekt gewesen?????

bei der blutabnahme waren es 1,1 promile.

was kommt jetzt auf einen zu....???

man hat noch nicht´s weiter gehört...dies ist alles im july 2008 passiert.

wie lange ist der FS weg und wie hoch ist die gledstrafe?

man ist auf den FS angewiesen beruflich.
einen anwalt hat man...der aber keine auskunft gibt....hmmm...


was soll ich jetzt machen.


danke im vorraus
stella
 
...einen neuen anwalt das geht nicht so leicht....weil ich prozesskostenhilfe für den anwalt bekomme.

und mein verhalten habe ich überdacht. ich weiß es war nicht richtig....habe mich wirklich nicht wiedererkannt.
so kenne ich mich nicht...ich bin 16 jahre unfallfrei gefahren ohne das ich einen unfall hatte.
nie getrunken wenn ich fahren mußte.

stella
 
Das Verhalten der anderen war Nötigung.
Was sich der Verursacher geleistet hat, Fahrerflucht.
Sich mit 1.1 °/oo ins Auto zu setzen und zu meinen,
man hätte nichts gemerkt, grenzt an Dämlichkeit.
Man könnt auch Vorsatz unterstellen, sprich: Regelmässigkeit.

Katalog hier:
http://www.autowallpaper.de/Bussgeldkatalog/alkohol.htm
Kurz: der Lappen ist 6 Monate bis 5 Jahre weg inkl Geldstrafe.
Freiheitsstrafe wohl nicht, weil niemand verletzt wurde.
Tippe auf 12 Monate Entzug mit Deppenprüfung danach.
Billig wird es auch nicht, weil das keine Versicherung bezahlt.
 
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

[...]

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

man ist von der einfahrt kurz runtergefahren und angehalten. auf einmal stand eine meute leute um den wagen herum. der eine griff gleich ins auto und rieß den schlüssel raus. der andere stand vor dem wagen und ließ einen nicht aussteigen.

Das war Nötigung. Die hätten dich weiterfahren/aussteigen lassen müssen. Wenn du weitergefahren wärst, käme aber noch eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort hinzu (nochmal 7 Punkte und mindestens ein Monatsgehalt Strafe)
 
was soll ich jetzt machen.
Mehr als abwarten bleibt Dir wohl nicht übrig.

Alkoholbedingter Unfall kostet mit ziemlicher Sicherheit den Lappen (ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter sich da beschwatzen lässt - egal wie sehr Du auf den Führerschein angewiesen bist). Hinzu kommt vermutlich eine Fahrerflucht, denn ohne dabei gewesen zu sein, deute ich das Verhalten der "Meute" mal so, dass es nicht ganz klar war, dass Du wirklich stehenbleiben wolltest. Vor Gericht werden sie das dann auch so aussagen (sonst würden sie sich vermutlich auch ans eigene Bein pinkeln (Nötigung!)).

Die Frage, die ich mir stelle ist, warum Du keine Informationen von Deinem Anwalt bekommst. In der Regel bekommt man von seinem Anwalt Kopien des gesamten Schriftverkehrs. Also entweder passiert momentan nichts, oder Du mußt Deinem Anwalt mal auf die Füsse treten ...

Das Strafmaß wird Dir der Richter in der Verhandlung mitteilen. Ich mag da nicht spekulieren. Aber 1,1 Promille sind schon ganz ordentlich, dafür wird man Dir kräftig auf die Finger hauen wollen ... Zumal ich mich gerade frage, wie groß die Gläser waren ...
 
Du kannst sie deswegen anzeigen aber vermutlich wird dabei nicht viel rumkommen. An der Strafe für deine Alkoholfahrt ändert das nichts.
 
meinen anwalt trette ich schon zweimal die woche auf die füsse.

den FS habe ich im july gleich abgegeben freiwillig. wird mir das mit angerechnet?
 
Das war Nötigung. Die hätten dich weiterfahren/aussteigen lassen müssen. Wenn du weitergefahren wärst, käme aber noch eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort hinzu (nochmal 7 Punkte und mindestens ein Monatsgehalt Strafe)
Ich denke die Frage ist, ob der Richter das Eingreifen der "Meute" (ich liebe dieses Wort) als Verhinderung der Fahrerflucht wertet. Wenn ich mich nicht irre, gibt es noch die sogenannte "Bürgerverhaftung" oder "Jedermann-Festnahme" (übrigens muß der "Anstubser" schon ganz ordentlich gewesen sein, wenn es an beiden Fahrzeugen Blechschäden gab und eine "Meute" so reagiert)
 
...es ging mit dem blechschaden...war nicht sehr dramatisch...aber beide hatten was abbekommen.

fahrerflucht ist nicht begannen wurden...wir hatten noch auf die polizei gewartet. man ist ja nur von der ausfahrt weg damit nicht noch etwas passiert.
 
Ja also ähm... also bevor ich jemandem den Schlüssel wegnehme und aufs Klo begleite damit er bloß nicht abhaut (also übertrieben ausgedrückt) stelle ich mich lieber der Polizei als Zeuge zur Verfügung. Wenn es einige Zeugen und die Blechschäden mit den Lackresten vom Fahrzeug gibt, dann gibt es so und so genug Beweise.

Mein Beitrag ist hier nun vielleicht etwas allgemein gehalten, weil ich will ja hier auch kein Beratung machen.

Und bevor ich jemanden am aussteigen hindere, muss das schon ein Schwerverbrecher sein. Zumal wo soll derjenige denn hin flüchten? Außerdem hilft eine Flucht dann, wie ich oben bereits schrieb, sowiso nicht mehr viel, zumal dann zu Fuß oder was?

Ich stelle mich wenn es sein muss als Zeuge zur Verfügung und wenn jemand überfallen wird auch dazwischen (so geschehen) aber sonst naja..... komische Leute....

ANZEIGE wegen Nötigung auf jeden Fall mal durchdrücken, selbst wenn es im Sande verläuft!
 
Da hat mal jemand die Courage, sich jemandem in den Weg zu stellen, der fremdes Eigentum beschädigt hat, und schon wird wieder die Keule herausgeholt.

Also nochmal: Ich war nicht dabei, stelle aber einfach mal die These auf, dass der Schaden weit über einen kleinen Kratzer hinausgeht. Unabhängig davon wurde der Parkplatz mit dem Auto verlassen, anstatt direkt den Schaden zu begutachten und gegebenenfalls dort auf die Polizei zu warten.

Und bevor ich jemanden am aussteigen hindere, muss das schon ein Schwerverbrecher sein. Zumal wo soll derjenige denn hin flüchten? Außerdem hilft eine Flucht dann, wie ich oben bereits schrieb, sowiso nicht mehr viel, zumal dann zu Fuß oder was?
Die Unfallspuren sind eine Sache, die Ermittlung des Fahrers eine andere. Ich weiß nicht, wie ich reagiert hätte, finde aber die Reaktion der "Meute" durchaus angemessen. Der Wagen hätte ja z.B. auch gestohlen sein können. Da Du ja scheinbar dabei warst, wirst Du die Lage aber auch viel besser beurteilen können ...
 
Ich sehe da KEINE Nötigung, jemandem der besoffen Auto fährt die Autoschlüssel abzunehmen. Dem gehört nicht nur die Autoschlüssel abgenommen sondern den Führerschein auf Lebenszeit weggenommen.
Die Geldstrafen bzw. den Führerscheinentzug was es da gibt, ist viel zu milde!

Für soetwas habe ich keinerlei Verständniss, tut mir leid.

Ich spreche da z.t. aus eigener Erfahrung. Gut bei uns war es (nur) Blechschaden den wir nur teilweise ersetzt bekommen haben. Für uns war es eine ganze Menge Geldverlust den wir durch so einen besoffennen Deppen erleiden musten.
Bei der heutigen Finanzlage würde es so aussehen, das wenn uns wieder so ein besoffener Volltrottel das Auto in klump fahren würde wir uns kein Auto mehr leisten könnten, da die Versicherungen nämlich nur noch den Zeitwert ausbezahlen.

Also, unser Auto ist nun 6 Jahre alt. Würde es kaputt gefahren werden, bekomme ich den Zeitwert und kann mir damit ein neues Auto kaufen. wobei ich dann bei einem mind. 10 Jahre alten Auto bin.

Ich bin dabei die Bestrafte und so ein Besoffener Trottel erwartet auch noch Strafmilderung. :stupid

Das war noch billig, im Vergleich wenn eine Person zu schaden kommt.
Denn Tot ist Tot!

Und darum bin ich dafür, wer mit Alkohol am Steuer erwicht wird, ( egal ob ein Vergehen vorliegt, eine Kontrolle reicht da) Führerschein weg auf Lebenszeit!



@ Mohima, ich hatte den gleichen Gedanken.;)
 
Das blöde in Deutschland ist, dass man angetrunken Auto fahren darf :wand

Mittlerweile gibt es genügend nach wissenschaftlichen Methoden erstellte Studien darüber, dass selbst kleinste Alkohol-Mengen die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und die Risikobereitschaft erhöhen, auch die Statistiken der Ordnungsämter und der Versicherungen sprechen in der Hinsicht eine sehr deutliche Sprache.

Man darf nie vergessen, dass Wein 2-3 mal so viel Alkohol wie Bier enthält, von "harten" Getränken ganz zu schweigen. Das kann so gut wie niemand wirklich abschätzen und das sollte auch niemand müssen.

Beispiel:
3 Gläser Wein mit 0,25l Inhalt in einem Zeitraum von 2 Stunden getrunken ergeben bei einer bei einer 175cm großen, 75kg schweren, 30 Jahre alten, männlichen Person ungefähr eine Viertelstunde nach dem letzten Schluck zwischen 0,95 und 1,1 Promille, man ist also rasend schnell über der "erlaubten" Grenze von 0,5 Promille.

Bei Unfällen ist man meistens auch schon ab 0,3 Promille strafrechtlich dran, wenn der Unfall mit normaler Reaktionsfähigkeit und Risikobereitschaft (<- Ermessen des Richters) zu verhindern gewesen wäre. Diese Grenze würde bei der Person im Beispiel erst 5 Stunden später wieder unterschritten!

Ich bin für die Einführung der 0 Promille Grenze, dann weiss jeder, woran er ist und es gibt auch keine Versuchung mehr, noch ein kleines Gläßchen zu trinken, da man doch bestimmt schon wieder genügend abgebaut hat. Ab dem ersten Schluck Alkohol das Auto stehen zu lassen, ist meiner Meinung nach sowieso das einzig Wahre.
 
Ich denke das es nur eine Frage der Zeit bis in Deutschland auch die 0,0 Grenze
kommen wird. In den meisten Ländern der EU ist es ja schon so und dort werden
Alkoholfahrten auch wesentlich härter bestraft.

Wenn man mal zum Essen gehen will mit einem guten Glas Wein geht man eben
zu Fuss oder man denke daran das Taxifahrer auch leben wollen.

LG Ironwulf :smokin
 
Ich habe kein Problem damit, wenn ich das Auto nach einer Feier stehen lassen muss. Mir gibt nur immer der Restalkohol zu denken...

Ausserdem natürlich die vielen Frauen und Kölner (in Kombination wohl das Schlimmste!!!), die auch Auto fahren dürfen! :D
 
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