Erweiterte Missbrauchsaufsicht: Microsoft gerät ins Visier des Bundeskartellamts

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Erweiterte Missbrauchsaufsicht: Microsoft gerät ins Visier des Bundeskartellamts

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Während die Einstufungen von Microsoft als Gatekeeper auf europäischer Ebene vergleichsweise zurückhaltend geregelt wurden, zieht das Bundeskartellamt auf nationaler Ebene die Zügel jetzt deutlich an. Das gesamte Unternehmen wird gemäß §19 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unter eine erweiterte Missbrauchsaufsicht gestellt. Die Maßnahme ist gesetzlich auf fünf Jahre befristet, über die Einleitung konkreter Verfahren wurde noch nicht entschieden.

Das Bundeskartellamt verweist bei seiner Entscheidung auf die dominante Stellung, die Microsoft über die Jahre in vielen Bereichen aufgebaut hat. Konkret benannt werden Windows bzw. Windows Server, Microsoft Office bzw. Microsoft 365, Microsoft Azure, Microsoft Teams, die Xbox, LinkedIn und nicht zuletzt auch der Bereich Künstlicher Intelligenz mit Microsoft Copilot.

Einerseits können die Redmonder etwa durch Zukäufe und Eigenentwicklungen innerhalb kürzester Zeit immer wieder in neue dominante Positionen hineinwachsen, zum anderen haben sie durch die komplementäre Bündelung der eigenen Angebote und die Einbindung von Drittanbietern einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil. Die weite Verbreitung in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten kommt noch dazu, sodass das Bundeskartellamt eine überragende marktübergreifende Bedeutung festgestellt hat.

Mit dieser Maßnahme will die Behörde vor allem dort zusätzliche Aufsicht ausüben, wo der Digital Markets Act, der sich bei Microsoft vor allem auf Windows und LinkedIn konzentriert, nicht richtig greift. Insgesamt dürfte der Gegenwind für Microsoft in den kommenden Jahren also rauer werden.

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