Das derzeitige Wahlrecht der Bundestagswahl ist grundgesetzwidrig - das hat das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr entschieden, und den Gesetzgeber gleichzeitig beauftragt, dies zu ändern - allerdings erst bis 2011.
So kommt das verfassungswidrige Wahlrecht bei dieser Wahl nochmals zur Anwendung - und könnte maßgeblich über den Ausgang entscheiden.
Grund sind die so genannten "Überhangmandate" - gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise, als ihr gemäß den Zweitstimmen an Mandaten zusteht, so darf sie diese zusätzlichen Mandate behalten.
In Summe kann das dazu führen, dass eine Partei zwar keine Mehrheit der Stimmen erhält, aber dennoch die Mehrheit der Sitze hat.
Analysten sagen der CDU bei der Bundestagswahl ein Rekordergebnis von 20 und mehr Überhangmandaten voraus. Dies könnte am Ende dazu führen, dass CDU und FDP zusammen zwar keine Stimmen-Mehrheit, aber dennoch die absolute Mehrheit der Sitze haben.
Mehr dazu:
Negatives Stimmgewicht bei Wahlen ? Wikipedia
So kommt das verfassungswidrige Wahlrecht bei dieser Wahl nochmals zur Anwendung - und könnte maßgeblich über den Ausgang entscheiden.
Grund sind die so genannten "Überhangmandate" - gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise, als ihr gemäß den Zweitstimmen an Mandaten zusteht, so darf sie diese zusätzlichen Mandate behalten.
In Summe kann das dazu führen, dass eine Partei zwar keine Mehrheit der Stimmen erhält, aber dennoch die Mehrheit der Sitze hat.
Analysten sagen der CDU bei der Bundestagswahl ein Rekordergebnis von 20 und mehr Überhangmandaten voraus. Dies könnte am Ende dazu führen, dass CDU und FDP zusammen zwar keine Stimmen-Mehrheit, aber dennoch die absolute Mehrheit der Sitze haben.
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