Für die Gerichte gilt, was auch für Politiker, Parteien usw. gilt. Es gehören immer zwei dazu. Im Bereich Strafverfolgung liegt sicher vieles im Argen und vermutlich geht auch einiges nicht mit rechten Dingen zu. Allerdings muss man auch schauen, mit was sich unsere Gerichte zum Teil befassen müssen.
Hier hat die Tagesschau vor einer Weile gemeldet, dass ein Gericht festgestellt hat, dass es verboten ist, während der Fahrt einen Taschenrechner zu bedienen. Zuvor haben zwei andere Gerichte unterschiedlich geurteilt. Drei Gerichte sind damit beschäftigt zu klären, ob die Benutzung eines Taschenrechners während der Fahrt der Benutzung eines Handy gleichzustellen ist.
Bei der Formulierung dieser betreffenden Regelungen wäre ich als Verantwortlicher vermutlich auch nicht darauf gekommen, dass man auch einen Taschenrechner zu erwähnen. Und die Gerichte müssen halt ran, wenn es zu klären gilt. Das Problem ist der Typ. Er weiß ganz genau, dass es falsch und gefährlich ist, während der Fahrt einen Taschenrechner zu bedienen. Er weiß das. Und trotzdem versucht er - vermutlich mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken - sich noch rauszuwinden.
Statt einfach zu sagen "Shit, erwischt worden", beschäftigt er drei Gerichte! Laub, das auf die falsche Seite des Zauns fällt oder die Erkenntnis, dass man Kinder hört, wenn man neben einen Spielplatz zieht, sind weitere Beispiele. Oder inzwischen ja auch gerne mal, die schlechten Schulnoten für das eigene Kind oder oder der Wille, bis zum höchstmögliche Gericht zu gehen, um im Zeugnis "zur vollsten Zufriedenheit" stehen zu haben, obwohl man voll nicht steigern kann und man damit einen grammtischen Fehler einklagt.