Drohung per E-Mail

Hm.. ein paar interessante, aber entschärfte, wo ich als Kommentare kurz erklärt hab, welche Funktion was genau tut. Weiteres spuckt google aus. Für Laien geht eigentlich jedes X-beliebige Mailscript. Es hat mir gereicht, dass es ihm den Wind aus den Segeln nahm, auch wenn ich dabei ein wenig geblufft hab ;)

Einen ernsthaften Kenner der Materie kann ich mir bei sowas einfach nicht vorstellen, denn der würde WISSEN, was alles möglich ist.

LG
 
lmoanet schrieb:
Darf ich da mal eben einhaken? Natürlich kommt sowas durchaus per Mail. Demonwomb schreibt iirc "der Typ" habe ihm geschrieben.
Das stimmt schon. Aber wer ernsthaft vorhat, rechtliche Schritte einzuleiten, würde doch gar nicht erst Kontakt mit dem vermeintlichen Täter aufnehmen. Es sei denn natürlich man will versuchen, dass Problem ohne rechtliche Hilfe aus dem Weg zu schaffen. Das ist hier aber nicht der Fall.

Warum sollte man vorher noch ne Droh-E-Mail (was das für mich darstellt) verschicken? Damit macht man sich allenfalls lächerlich...
 
Moin..

genau solche Leutz gibts aber.. erst drohnen, dumm daherlabern, aber nix machen. Soll vorkommen. Aber ich denke, du willst sagen, dass es hierbei um einen Aufschneider gibt der nur Stress machen will. Das würde ich ebenfalls nicht ausschliessen.

LG
 
warten wir mal ab Leutz,

ich habe mich momentan auch schon etwas abregen können.

Danke jedenfalls für Eure Anteilnahme

mgf
demon
 
>Morddrohung per Email

Morddrohung per Email

Ich hab in den letzten Tagen, ständig von nem Schweizer ca.20jährigen Morddrohung und Beleidigungen bekommen! ich selbst lebe in Berlin und würde gern was unternehmen! Ich gab ihm kein anlass und war stehts höfflich!

Was hab ich für möglichkeiten?
Welches recht hat seine gültigkeit?
Ich will ihn anzeigen!

viele grüße aus B-Town

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- Zusammenhalt macht stark -
 
Geh mit den Mails zur lokalen Polizeidienststelle - die einzige Möglichkeit, die Du hast. Stell Dich aber drauf ein, dass nichts unternommen wird.
Drohungen werden in Deutschland nur verfolgt, nachdem sie in die Tat umgesetzt wurden.
 
Beileidigung ist kein Straftatbestand und wird nach dem Zivilrecht sehr wohl verfolgt als Antragsdelikt.
Die Morddrohungen sollten beiden Ermittlungsbehörden (S & D) zur Kenntnis gebracht werden. Natürlich mit der Bitte um Bestätigung usw..

Ansonsten ist eine Antwort an den Absender auf russisch immer sehr beindruckend

Das war jetzt keine Rechtsauskunft, da ich davon Null-Ahnung habe und das auch gar nicht darf
Alles nur Wunschdenken von mir :D

Gruss
Tim
 
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