Unsere Nachbarn machen Ernst im Kampf gegen illegales Filesharing: Der Senat hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches bei wiederholtem Verstoß gegen Urhebergesetzte ein Internetverbot nach sich zieht.
Konkret soll bei den ersten beiden Rechtsverletzungen nur eine Verwarnung erfolgen, beim dritten Verstoß wird der Internetanschluss des Betroffenen für ein Jahr gesperrt.
Nun könnte man darüber diskutieren, ob derjenige, dem das dann auch passiert, nicht ein bisschen doof sein muss.
In den meisten Fällen dürfte das auch zutreffend sein. Dennoch ist das Gesetz umstritten, unterstellt es doch die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für alles, was mit diesem Anschluss im Internet unternommen wird. Die deutschen Gerichte sind sich darüber noch weitgehend uneinig. Weiterhin werden die Provider auf diese Art nicht nur zum Handlanger des "Strafvollzugs", sie sollen auch vielmehr die Helfer beim Überachen der Internetaktivitäten ihrer Kunden sein. Und das bringt nicht nur schlechtes Image, sondern kostet auch Geld.
Politische Brisanz steckt in diesem Gesetz auch, denn erst im September war ein entsprechender Vorstoß der Franzosen im EU-Parlament als zu weitgehend abgewiesen worden.
Konkret soll bei den ersten beiden Rechtsverletzungen nur eine Verwarnung erfolgen, beim dritten Verstoß wird der Internetanschluss des Betroffenen für ein Jahr gesperrt.
Nun könnte man darüber diskutieren, ob derjenige, dem das dann auch passiert, nicht ein bisschen doof sein muss.
In den meisten Fällen dürfte das auch zutreffend sein. Dennoch ist das Gesetz umstritten, unterstellt es doch die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für alles, was mit diesem Anschluss im Internet unternommen wird. Die deutschen Gerichte sind sich darüber noch weitgehend uneinig. Weiterhin werden die Provider auf diese Art nicht nur zum Handlanger des "Strafvollzugs", sie sollen auch vielmehr die Helfer beim Überachen der Internetaktivitäten ihrer Kunden sein. Und das bringt nicht nur schlechtes Image, sondern kostet auch Geld.
Politische Brisanz steckt in diesem Gesetz auch, denn erst im September war ein entsprechender Vorstoß der Franzosen im EU-Parlament als zu weitgehend abgewiesen worden.