Diskussionsthema zur Spenden-/Klage-Aktion

Afterburner schrieb:
Ich weiß ja nichtmal ob das ausreichend ist, allgemein soll es ja laut dem Urteil bzw dessen Interpretation nicht erlaubt bzw rechtskräftig sein
Ist es wahrscheinlich auch nicht, da Du dich bei einer Distanzierung wahrscheinlich mit einem echten Bezug auf den Inhalt distanzieren musst...

Also zurück an die Tastatur und ein Auswertprogramm geschrieben, was den Text analysiert und einzelne Phrasen zitiert, so nach der Methode:

"Ich distanziere mich besonders von dem Absatz, der mit "Also zurück an die Tastatur(...)" beginnt, da er nicht mit der Meinung und den Ansichten der Forenleitung übereinstimmt." und so weiter und so weiter....


Ansonsten zu dem Urteil: Alles was ich jetzt schreiben möchte darf ich nicht schreiben, aber ihr könnt es euch denken, deswegen zu der Sache von mir kein weiterer Kommentar....
 
ot:
...nicht nur "Pandor(r)a" - meint er nun "wider" im Sinne von "gegen" oder "wieder" im Sinne von "erneut"? Irgendwie verstehe ich den letzten Absatz nicht...
 
Erstmal "Danke" an Afterburner - ich hab Deinen WBB-Hack eben mal ganz auf die Schnelle getestet: klappt prima! ;) Ob's der Weisheit letzter Schluß ist, werden wir denke ich sehen. Aber als Ansatz schonmal prima. (y)

Wie ich in zumindest drei Projekten mit Forum umgehen werden, sofern das Urteil Ende des Monats rechtskräftig werden sollte (wovon ich mal ausgehe ...), weiß ich ad hoc noch nicht. Geschluckt habe ich gestern abend jedenfall erstmal ganz kräftig ... :eek:

Aber mal was anderes in diesem Zusammenhang: Vielleicht sollten jetzt alle Betreiber von Foren mal gesammelt bei den journalistischen Berufsverbänden aufschlagen und Presseausweise beantragen ...! :) Oder andersrum: Braucht's nach dem Hamburger Richterspruch jetzt nur ein Forum (welches ja höchstrichterlich verfügt - zumindest haftungstechnisch - ein redaktionelles Angebot darstellt), um einen Presseausweis beantragen zu können?

In diesem Sinne
Gruß Sal
 
Also ne Presseausweiß habe ich, nur wie soll mich das jetzt davor schützen ? Auch Bild & Co kassieren Abmahnungen usw ... nur ist der Unterschied bei diesen Printmedien das man da nicht auf die schnelle was verändern kann bzw was hinzufügen kann
 
Ich habe mal ne doofe Frage!
Wenn in einem Supermarkt ein "Schwarzesbrett" hängt,
und dort etwas Rechtswidriges angeschlagen wird,
ist der Betreiber des Marktes dann auch Störer?

Ist doch Schwachsinn
 
Hallo!

Ich habe es gerade gelesen u. bin geschockt, allerdings muss man wissen das in Hamburg schön öfter "merkwürdige" Entscheidungen gefallen sind, auch was das Urheberrecht betrifft, wenn man also im Falle einer Abmahnung erneut woanders ne negative Feststellungsklage starten würde, dann würden die Richter da bestimmt demokratischer entscheiden!

Gruß Jens
 
Hallo an alle,

ich habe heute das Bundesjustizministerium (BMJ | Startseite -> Kontaktformular) angeschrieben und um Antwort gebeten. Ich füge mein Schreiben bei in der Hoffnung, dass vielleicht noch mehr Anfragen dieser Form gestellt werden und das Ministerium für diese Problematik sensibilisiert wird. Bitte passt dazu das Schreiben an eure Verhältnisse an. Das soll keine Anforderung für eine Massenmail/Spam sein. Ihr solltet diesen Entwurf deshalb nur als Vorschlag und Hinweis auffassen.

Sehr geehrte Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums,

mit Bestürzung habe ich das Urteil des LG-Hamburg zur Betreiberhaftung bei Internetforen (Az.: 324 O 600/06 vom 27.04.2007) zur Kenntnis genommen. Nach meiner Leseart komme ich zum Schluss, dass für Normalbürger ohne juristisches Studium keine Rechtssicherheit beim Betrieb eines Forums mehr gegeben ist. Diese Beurteilung begründet sich mit der Aussage, dass ein Forenbetreiber grundsätzlich für sämtliche eingestellte Inhalte (damit auch ohne vorherige Kenntnis) haftet und dass es mit diesem Urteil äußerst schwierig ist zwischen einer unzulässigen Tatsachenbehauptung und der garantierten Meinungsfreiheit zu unterscheiden. Zudem wird bei falschen Tatsachenbehauptungen vorausgesetzt, dass der Forenbetreiber die Falschaussage erkennt. Damit müssten Forenbeiträge nicht nur zunächst richtig zugeordnet (Meinungsfreiheit/Tatsachenbehauptung) werden, sondern auch noch einer ausführlichen Prüfung vor Veröffentlichung unterzogen werden. Bislang ging ich nach der BGH-Rechtssprechung davon aus, dass ein Forenbetreiber nur für Beiträge haftet, wenn er zuvor Kenntnis von deren Existenz, z.B. durch die Mitteilung des Betroffenen, hatte und entsprechend darauf reagieren konnte.

Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme zu dieser Problematik und hoffe auf eine Wiederherstellung meiner Rechtssicherheit. Sollte meine Interpretation des Urteils zutreffen, dann bedeutete das den Todesstoß für alle öffentlich zugänglichen Internetforen in Deutschland ohne juristische Begleitung und ohne Vorabkontrolle der Inhalte.

Anschließend folgten noch ein paar persönliche Ausführungen mit direktem Bezug zu meiner Homepage und dem dort befindlichen Forum.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Ihr
Hans Bauer
 
Zuletzt bearbeitet:
Hans Bauer schrieb:
das Bundesjustizministerium (BMJ | Startseite -> Kontaktformular) angeschrieben und um Antwort gebeten.
Ich wünsche dir viel Geduld, eine Antwort auf meine Anfrage hat ca. 4 Monate gebraucht...

Was mir aber schon seit Monaten Kopfzerbrechen macht:
lt. OLG München, Urteil vom 12.02.2004, Az. 29 U 4564/03
muss die Anbieterkennzeichnung (Impressum) einer Webseite im sofort sichtbaren Bereich der Seite sein, scrollen ist unzulässig.
Nur wo befindet sich das Impressum auf der BMJ-Seite? Richtig! Man muss scrollen!
 
Wie bescheuert dieses Urteil ist,
kann man an folgendem Beispiel erkennen!

Rechtsradikale Messages im Forum des Jüdischen Zentralrats:
Der Zentralrat würde wegen rechtsradikaler Hetze haften(!?)

Und noch ein "Vergleich"

Hakenkreuze an Hauswänden:
Der Hausbesitzer, nicht der Sprayer wird dafür haftbar gemacht
.. dies aber ab dem Moment wo sie nachts angesprüht werden,
noch bevor er davon Kenntnis hatte und eine Chance hatte sie zu entfernen.

Beide Beispiele aus dem Heise Forum entnommen!
 
Ich finde dieses Urteil ebenfalls bedenklich ... Eine entsprechende Anfrage werde ich als Forenbetreiber nun ebenfalls stellen, welche Rechtssprechung hier nun gilt. Im Heise-Board kam dann heute auch die überaus interessante Geld-Fabrik auf: "Anmelden -> posten -> Abmahnen"
ich glaub, ich sollte mir mal irgendwie eine andere Beschäftigung suchen...

Weiß jemand hier eigentlich um die Rechtslage in andere Ländern? UND würde es was bringen, seine Domain in anderen ländern zu hosten oder gilt dann weiterhin deutsches Recht. Da bin ich nämlich wirklich unsicher.
-----------------
Torgum
Celea.de - Ultima Online Shard in Entstehung
 
Weiß jemand hier eigentlich um die Rechtslage in andere Ländern? UND würde es was bringen, seine Domain in anderen ländern zu hosten oder gilt dann weiterhin deutsches Recht.

Ich denke, dass ich z.B. mit meinem Forum besser dran bin, bin mir nicht sicher, vermute ich aber mal! :smokin Ein weiterer Vorteil dieses Forums ist der megaschnelle Seitenaufbau! :)

http://www.rapidforum.com/deutsch.php?s=kostenlos

----------------------------------------------------------------------

Oft werden wir gefragt:
Warum sollten wir ein Forum bei RapidForum nehmen? Ich kann mir doch auch ein CGI- oder PHP-Board bei meinem Webhoster hochladen, das ist günstiger!

Antwort:
Zuverlässige Provider verlangen für PHP-fähigen Webspace inklusive Datenbank mindestens 5-7 EUR im Monat. Alle vorhandenen Boards auf PHP- oder CGI-Basis werden bei jedem Aufruf initialisiert, was äußerst CPU-lastig und langsam ist.

Jeder wirtschaftlich denkende Webhoster wird große Foren sperren, da pro Aufruf bis zu 100 Datenbankaufrufe erzeugt werden können. In den AGB der meisten Hoster ist es auch von vorne herein ausgeschlossen, solch Traffic- und CPU-lastige Scripte laufen zu lassen.
Einige Hoster sparen zusätzlich an den Kosten für die Server oder überlasten diese um konkurrenzfähige Preise anzubieten.

http://www.rapidforum.com/deutsch.php
 
Hallo [BR]-Richthofen,

warum soll es für Dich sicherer sein? Die AGB's von rapidforum schreiben ganz klar
5.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Rapidforum-Internet-Service produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle überwachung oder überprüfung dieser Inhalte durch den Provider findet nicht statt.
Für eine eventuelle Verfolgung werden Deine IP's gespeichert und erforderlichenfalls den Behörden weitergegeben, das muss überall so sein. Sofern Du dich also nicht knacksicher anonymisiert angemeldet hast, geht's Dir auch nicht besser. Für den Kläger ist es aber möglicherweise aufwendiger Dich zu finden. Ob das die Sache billiger macht wage ich zu bezweifeln.

Gruß
Hans Bauer
 
Ich habe die Vorlage mal genutzt und ebenfalls das Kontaktformular des BMJ vergewaltigt :)

Ich verfolge diese Sache schon seit langer Zeit. Bin selbst Forenbetreiber und werde desöfteren auf "Problemeinträge" hingewiesen.
Bis diese dann vom Team oder mir entfernt werden, vergeht eine gewisse Zeit.

Ich kann über den Richterspruch nur lachen, meine Hände überm Kopf zusammenschlagen und mich versuchen nicht aufzuregen.
Es ist unglaublich, was in Deutschland, speziell aber beim OLG HH alles so abgeht. Wer sitzt da? Was sind die von Beruf?

Wie geht es hier jetzt weiter? Geht der Fall vorn BGH? Richtig wäre es ja...

Liebe Grüße und weiterhin starke Nerven

Jack
 
Aggi schrieb:
Ich denke Du mußtest extra nach Hamburg fahren, da es ja ein Gerichtstermin war, und dann heißt es: Kommen Sie am 27.04. wieder.
Finde ich echt bescheiden. Vielleicht haben die ein Abkommen mit den Ölgesellschaften, und/oder öffentlichen Verkehrsbetreibern.
Die Fahrerei kostet ja schließlich auch ein paar Cent.

Eine Verschiebung könnte man doch auch schriftlich vorher bekannt geben.
Glaube kaum, daß die Damen und Herren sich dazu in letzter Sekunde entscheiden.

Sollte es einen Brief geben, habe ich nichts gesagt.

Prinzipiell besteht bei einer Urteilsverkündung keine Anwesenheitspflicht gem. § 311 IV ZPO i.V.m. § 312 I S. 1 ZPO. Falls man also irgendwann zu einer Urteilsverkündung gehen sollte, dann geht das immer auf eigene Kosten.

Zum Urteil:
M. E. war da nicht viel anderes zu erwarten. Oftmals denke ich einfach, dass die Richter einfach nicht auf dem neuesten Stand der Dinge sind, wenn sie solche Urteile fällen.
Wie soll man bitte schön bei einem großen Forum wie diesem hier, alle Beiträge kontrollieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da bist Du aber etwas spät dran Digger ;)
Supernature hatte das bereits im Anschlußpost erklärt.
 
oh sorry...

Naja, dann habe ich halt noch die entsprechenden §§ hinterher geschoben! *schieb*
 
Hallo [BR]-Richthofen,

warum soll es für Dich sicherer sein? Die AGB's von rapidforum schreiben ganz klar
Zitat:
5.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Rapidforum-Internet-Service produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle überwachung oder überprüfung dieser Inhalte durch den Provider findet nicht statt.
Für eine eventuelle Verfolgung werden Deine IP's gespeichert und erforderlichenfalls den Behörden weitergegeben, das muss überall so sein. Sofern Du dich also nicht knacksicher anonymisiert angemeldet hast, geht's Dir auch nicht besser. Für den Kläger ist es aber möglicherweise aufwendiger Dich zu finden. Ob das die Sache billiger macht wage ich zu bezweifeln.

Gruß
Hans Bauer

Hallo Hans!

Ich habe mich nicht anonymisiert, sich zu verstecken ist wohl nicht gerade mutig.

Ich dachte nur, dass es für die Abmahner rechtlich schwieriger ist, wenn der Server im Ausland sitzt u. ob die überhaupt verpflichtet werden können Daten an deutsche Behörden weiterzugeben ist die Frage! Aber wie es auch kommt, ich kämpfe gerne dagegen, denn die demokratische Meinung lasse ich mir auch von keinen zweifelhaften Richtern verbieten! :angel

P.S. Ich achte aber auch drauf, dass mir keiner was kann, man will es ja auch nicht provozieren, aber manchmal muss man die Dinge auch beim Namen nennen! :rolleyes:

Gruß Jens
 
Warum Ausland?

Hallo [BS]-Richthofen,

warum gehst Du vom Ausland aus? Der Domain-Inhaber vom Rapidforum.com ist ein Herr Christian Schmid aus Herbolzheim, den die Strafverfolgungsbörden jederzeit von Deutschland aus dingfest machen können. Herr Schmid wird dann schon wissen, wie er seine User zur Rechenschaft ziehen kann, wenn Sie ihn in Schwierigkeiten bringen. Sonst hätten wohl seine AGB's auch keinen Sinn. Zudem ist in diesen AGB's schon im Vorgriff das geregelt, was das LG-Hamburg jetzt explizit vorgibt, nämlich die Forenhaftung des Betreibers im vollen Umfang.

Gruß
Hans Bauer
 
Hans Bauer schrieb:
Hallo [BR]-Richthofen,

warum soll es für Dich sicherer sein? Die AGB's von rapidforum schreiben ganz klar
5.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Rapidforum-Internet-Service produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle überwachung oder überprüfung dieser Inhalte durch den Provider findet nicht statt.
Für eine eventuelle Verfolgung werden Deine IP's gespeichert und erforderlichenfalls den Behörden weitergegeben, das muss überall so sein. Sofern Du dich also nicht knacksicher anonymisiert angemeldet hast, geht's Dir auch nicht besser. Für den Kläger ist es aber möglicherweise aufwendiger Dich zu finden. Ob das die Sache billiger macht wage ich zu bezweifeln.

Gruß
Hans Bauer


Hm dann könnten die Betreiber von Foren theoretisch das gleiche (für die Forenuser) hinklitzeln, wenn es rechtksräftig wäre ^^
 
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