Sehr geehrte Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums,
mit Bestürzung habe ich das Urteil des LG-Hamburg zur Betreiberhaftung bei Internetforen (Az.: 324 O 600/06 vom 27.04.2007) zur Kenntnis genommen. Nach meiner Leseart komme ich zum Schluss, dass für Normalbürger ohne juristisches Studium keine Rechtssicherheit beim Betrieb eines Forums mehr gegeben ist. Diese Beurteilung begründet sich mit der Aussage, dass ein Forenbetreiber grundsätzlich für sämtliche eingestellte Inhalte (damit auch ohne vorherige Kenntnis) haftet und dass es mit diesem Urteil äußerst schwierig ist zwischen einer unzulässigen Tatsachenbehauptung und der garantierten Meinungsfreiheit zu unterscheiden. Zudem wird bei falschen Tatsachenbehauptungen vorausgesetzt, dass der Forenbetreiber die Falschaussage erkennt. Damit müssten Forenbeiträge nicht nur zunächst richtig zugeordnet (Meinungsfreiheit/Tatsachenbehauptung) werden, sondern auch noch einer ausführlichen Prüfung vor Veröffentlichung unterzogen werden. Bislang ging ich nach der BGH-Rechtssprechung davon aus, dass ein Forenbetreiber nur für Beiträge haftet, wenn er zuvor Kenntnis von deren Existenz, z.B. durch die Mitteilung des Betroffenen, hatte und entsprechend darauf reagieren konnte.
Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme zu dieser Problematik und hoffe auf eine Wiederherstellung meiner Rechtssicherheit. Sollte meine Interpretation des Urteils zutreffen, dann bedeutete das den Todesstoß für alle öffentlich zugänglichen Internetforen in Deutschland ohne juristische Begleitung und ohne Vorabkontrolle der Inhalte.
Anschließend folgten noch ein paar persönliche Ausführungen mit direktem Bezug zu meiner Homepage und dem dort befindlichen Forum.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Ihr
Hans Bauer