Wo soll der Angriff auf die Meinungsfreiheit sein?
Offenbar sind hier einige User nicht informiert, worum es tatsächlich ging:
Eine Firma wurde kritisiert – das ist o.k. und fällt selbstverständlich unter das Recht auf freie Meinungsäusserung. Das ist wohl unbestritten.
Auf irgendeine Art und Weise kamen plötzlich neue User in den Thread, die die genannte Firma auch in diversen anderen Internet-Foren völlig unsachlich und persönlich angegriffen haben.
Wohlgemerkt: es handelte sich hierbei um neue User, die offenbar gezeilt isch dieses Forum ausgesucht hatten (wie zuvor auch andere Foren).
Plötzlich wechselte die „Tonart“ und es handelte sich nicht mehr um berechtigte oder unberechtigte Kritik in akzeptabler Weise, sondern schlichtweg um Verbreitung von Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen, die weder in herkömmlicher noch in gestzlicher Art und Weise irgendetwas mit „freier Meinungsäusserung“ zu tun haben!
Hier nur ein kleiner Auszug: *** editiert von Supernature ***.
Dies alles bei voller Namensnennung der Firma !
Wie der Martin in seiner Stellungnahme dazu kommt, zu sagen, das wären seiner Meinung nach keine Beleidigungen ist für mich nicht nachvollziehbar! Warum hat er die Threads denn dann gelöscht und sein Anwalt der Gegenseite mitgeteilt, dass sein Mandant seiner „Pflicht umfassend nachgekommen“ ist ?
Ich denk einmal, dass sich jeder von Euch dagegen wehren würde öffentlich mit vollem Namen so bezeichnet zu werden, wenn dem, bewiesenermassen, nicht so ist. Bei einer Firma wird’s da natürlich noch wichtiger, da können auch schon mal Banken, Auskunfteien etc. nervös werden wenn Sie das lesen und es kann existentgefährden werden und es hängen ja auch Arbeitsplätze mit sozialer Verantwortung dran!
Soweit zu dem worum es wirklich ging und wogegen sich die Firma zur Wehr setzen musste!
Nochmals: Es hat nichts mit freier Meinungsäusserung zu tun, wenn man unberechtigt die Rechte einschränkt!
Nun wird das ganze also zu einer Gross-Kampagne gegen die freie Meinungsäusserung hochstilisiert und der gute Forenbetreiber kämpft plötzlich für alle und die Meinungsfreiheit! Verstehe ich bei dem tatsächlichen Sachverhalt nicht!
Klar, dass ein Anwalt immer die „negative Feststellungsklage“ empfehlen wird! Was die kostet (und ihm bringt) haben wir doch zur genüge gelesen! Wenn der Anwalt ein solcher Verfechter der „freien Meinungsäusserung“ ist, warum müssen wir dann darüber reden was er an Gebühren bekommtl ????
So nun noch etwas zu dem rechtlichen Teil:
Hier wird immer etwas über ein BGH-Urteil gesprochen. Allerdings wird hierzu immer nur „im Groben“ gesagt, dass der BGH eine Prüfungspflicht für Forenbetreiber verneint hat.
Grundsätzlich ist dies richtig.
Allerdings muss man auch die weiteren Aussagen des BGH in diesem Urteil werten. Dazu ist vielleicht in diesem Falle folgende rechtliche Wertung des immer wieder zitierten BGH-Urteils wichtig:
„…… von dem Zeitpunkt der Kenntnis an besteht für den Provider zumindest grundsätzlich die Obliegenheit, auch zukünftige Rechtsbeeinträchtigungen durch rechtswidrige Inhalte der konkreten Form zu unterbinden.
(vgl. u.a. http://www.jurpc.de/aufsatz/20050131.htm)
Auch der BGH spricht in seinem Urteil von der Möglichkeit eines solchen vorgezogenen Filterverfahrens.
Man sollte also vorsichtig mit „Pauschalisierungen“ sein, gerade wenn man das viel zitierte BGH-Urteil immer wieder anführt.
Auch in dem bekannten und noch nicht rechtskräftigen „Hamburger Urteil“ geht es nicht daraum, dass ein Forenbetreiber eine grundsätzliche Prüfungspflicht hat. Sondern hier geht es darum, dass er nach positiver Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten solche – in gleicher Form und auf den konkreten Fall bezogen – zu unterbinden hat.
Damit ist das „Hamburger Urteil“ meiner Meinung nach nicht Gegenteilig zur BGH-Rechtssprechung.
Also, was heisst das für unseren konkreten Fall?
Die Firma wurde hier beleidigt und verleumdet. Die Firma hat den Forenbetreiber diesbezüglich in Kenntnis gesetzt und von ihn mittels Unterlassung aufgefordert genau diese Beleidigungen gegen genau diese Firma zu unterbinden.
Die Forderung ist also keineswegs gegen eine freie Meinungsäusserung gerichtet und bezieht sich nur auf den Einzelfall und ist unter Berücksichtigung der o.g. Punkte auch in Einklang mit dem BGH-Urteil.
Also grundsätzlich muss niemand prüfen – im konkreten Fall (und nur dann!!!) auf Verlangen aber doch, wenn vorher bereits etwas vorgefallen ist.
Grundsätzlich geht man davon aus, dass ein Forenbetreiber die Inhalte seines Forums nicht kennen muss. Darum muss er erst von den rechtswidrigen Inhalten in Kenntnis gesetzt werden – so sieht es das Gesetz vor.
Was ist denn aber wenn er es weiss, weil er – obwohl er nicht verpflichtet ist – seine Inhalte doch prüft und er tut nichts ???
Und gerade hierin sehe ich in dem konkreten Fall einen möglichen Knackpunkt!
Ich zitiere jetzt mal den gestrigen Beitrag (15:52 Uhr) von „Supernature“:
„…..Tatsache ist aber, dass es völlig egal ist, was da drin stand - es geht um den Umstand, dass ein Forenbetreiber nicht haftbar gemacht werden darf, bevor man ihm nicht die Gelegenheit gibt, aufzuräumen.
Jeder, der sich regelmäßig bei uns aufhält, wird bestätigen können, dass wir es stets sehr genau nehmen, ja manchmal schon als paranoid bezeichnet wurden, weil wir im Zweifelsfall eher einen Beitrag zuviel entschärft haben..“
Hiermit gesteht Supernature doch ein, dass er regelmässig Kenntnis von den Inhalten seines Forum hat, weil er „es stets sehr genau nimmt“ und „im Zweifelsfall eher einen Beitrag zuviel entschäft“.
Nach dieser Mitteilung von „Supernature“ entfällt natürlich die Verpflichtung ihn vor Abmahnung in Kenntnis zu setzen, denn er hat hiermit ja klar und deutlich erklärt, dass er das Forum stets überwacht und dies „
Jeder, der sich regelmäßig bei uns aufhält, wird bestätigen können“.
Und zu dem Satz „….nicht alles, was man liest, kann man juristisch einwandfrei beurteilen.“ Gibt es bereits diverse Urteile, die allesamt besagen, dass in diesem Falle ein Forenbetreiber verpflichtet ist juristischen Rat einzuholen.
Diese Äusserung halte ich für einen schweren taktischen Fehler, denn nun muss er sich fragen lassen warum er denn gerade die beanstandeten Beiträge hat stehen lassen.
Keinesfalls wird er sich jetzt noch darauf zurückziehen können – er wisse doch gar nicht von den Inhalten seines Forums!
….. und die fraglichen Beiträge standen über ein halbes Jahr dort – also nicht von gestern auf heute.
Soweit vielleicht mal ein paar Hintergrund-Infos zu der eigentlichen Sache.
Es geht also nicht – wie behauptet – um die Beschneidung der allgemeinen Meinungsfreiheit.
Es geht darum, dass hier durch erhebliche Beleidigungen die Rechte eines Dritten massiv eingeschränkt wurden.
Das viel zitierte BGH-Urteil ist also auch nicht so klar, wie immer gesagt wird.
Und §11 TDG zieht nicht, denn der Admin kannte – aufgrund seiner eigenen Mitteilung – die Inhalte seines Forums (er hätte sie nicht kennen müssen dem Gesetz nach, aber er „nimmt es stets sehr genau“ nach eigener Mitteilung.
So dies ist vielleicht ein sehr konträrer Bericht zu den vielen „Beifall-Postings“.
Aber ich denke man sollte konkret sagen worum es geht, wenn man zudem noch Geld von anderen verwenden möchte und sich nicht hinter der Floskel „Angriff auf die allgemeine freie Meinungsäusserung“ verstecken ohne den konkreten Fall zu beleuchten.