Diskussionsthema zur Spenden-/Klage-Aktion

Hm dann könnten die Betreiber von Foren theoretisch das gleiche (für die Forenuser) hinklitzeln, wenn es rechtksräftig wäre ^^

Natürlich, es steht ja auch in den Regeln meistens drin, (ich habe es auch aufgeführt) dass Internet ist kein rechtsfreier Raum, jeder Admin sieht die IP eines Users u. somit könnte man den schwarzen Peter dann theoretisch weitergeben, ob man das dann wirklich tut oder sich lieber selber damit rumschlägt ist eine andere Sache!

Gruß Jens
 
Oftmals denke ich einfach, dass die Richter einfach nicht auf dem neuesten Stand der Dinge sind, wenn sie solche Urteile fällen.
Der Auffassung bin ich auch. Ich denke, die heutigen Berufsrichter (altersmäßig wahrscheinlich noch nicht der "Internet-Generation" zuzurechnen) dürften mit der Materie heillos überfordert sein - und Kenntnisse davon/darüber mglw. nur von ihrem eigenen Nachwuchs haben ...

In DEM Metier "sattelfeste" Juristen gibt es m.E. erst in einigen Jahren, wenn die heutigen Jura-Studenten, die mit dem Internet groß geworden sind und mglw. auch vor/während des Studiums schonmal ein ein eigenes Forum betrieben haben, in einigen Jahren "auf die Menschheit losgelassen" werden - und dann auch wissen, worüber sie gerade zu urteilen haben.

In Sachen LG Hamburg sprechen zum einen auch die in der Vergangenheit gesprochenen, haarsträubenden Urteile eine deutliche Sprache, zum anderen auch gerade im aktuellen Fall die Tatsache, daß meines Wissens die "Presse-Kammer" auch für den Bereich Internet zuständig ist. Wer will sich denn dann noch wundern, daß öffentliche Internetangebote ganz einfach als "redaktionelle Inhalte" deklariert und entsprechend abgeurteilt werden?

Natürlich, wenn sich ein Mitarbeiter einer große deutsche Boulevard-Zeitung (ja, die mit den vier Buchstaben ...) zu weit aus dem Fenster lehnt und es juristischen Ärger gibt, hält im Zweifel erstmal der Chefredakteur den Kopf dafür hin. Andererseits haben DIE aber auch genügend finanziellen Spielraum, um ne Abmahnung mal eben aus der Portokasse zu bezahlen. Denn sonst müßte jeder verantwortliche Redakteur jetzt ebenfalls tief in die Trickkiste greifen und unter jedem Artikel, den er nicht selbst geschrieben hat, den vom LG Hamburg geforderten Distanzierungsvermerk veröffentlichen ... DAS stelle ich mir gerade bildlich vor ...

Im Moment drängt sich mir in Bezug auf die Hamburger LG-Bediensteten da eher der Vergleich auf, daß ein Richter ohne Führerschein und ohne auch nur eine Stunde Fahrpraxis als Verkehrsrichter urteilt ... :eek:

jeder Admin sieht die IP eines Users u. somit könnte man den schwarzen Peter dann theoretisch weitergeben

Ja, theoretisch! Denn was habe ich als Forenbetreiber von einer nackten IP-Adresse? Auskunft, wer dahinter steckt, bekommen ausschließlich(!) Strafverfolgungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft. Und selbst das dauert eeeewig lange - manchmal so lange, daß die Daten nach der Vorhaltefrist bei den Providern schon lange wieder gelöscht sind.

DIE Nummer kann m.E. wirklich nur ein "richtiger" ISP durchziehen, der genug in der Kriegskasse hat, um die vorausgehende Abmahnung erstmal zu schultern. Für einen privaten Forenanbieter dürften m.E. schon die Anwaltskosten einer strafbewährten Unterlassungserklärung i.d.R. schon das "Aus" bedeuten - von einem Zivilverfahren, wie es in Sachen "Supernature" durchgezogen wurde, ganz zu schweigen. Und Spendenaktionen der Forengemeinde dürften auf lange Sicht auch eher die Ausnahme bleiben, denke ich.

Gruß Sal
 
Zuletzt bearbeitet:
IPs aufzeichnen bringt nichts, wenn z.B. der Benutzer das Forum über einen Anonymisierungsproxy betritt.

Man könnte es aber so machen, dass man keine Gast-Postings zulässt und die Zugangsdaten zum Forum per Post an die Adresse des Benutzers verschickt. Das wäre allerdings bei den derzeit ca 14.000 Mitgliedern hier auf dem Forum mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden - aber auch da ließen sich Regelungen treffen, z.B. über eine einmalige 1 - x € Micropayment "Zwangsspende", die die Druck- und Portokosten sowie Kontoführungsgebühren und Zeitaufwand decken würde. Im Zweifelsfall hätte man dann die Adresse des Erstellers des beanstandeten Beitrags zur Hand, auch "Störposter", die einem das Forum kaputt machen wollen, indem sie absichtlich abmahnfähige Beiträge veröffentlichen, könnte man dann bequem zur Kasse bitten - was natürlich wenig bringt, wenn der Poster kein pfändbares Einkommen hat.

Wenn man als Forenbetreiber schon nach Presserecht abgeurteilt wird, kann man sich dann auch gleich wie die Presse verhalten und bei bekannten Benutzern für deren "Fremdbeiträge" (gemeinhin Postings genannt) auch gleich noch das V.i.S.d.P. bei den jeweiligen Beiträgen dran hängen ...

... ob deutsche Foren dann allerdings so aktiv bleiben würden, wie sie jetzt sind, wage ich zu bezweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, ich hab mir das auch schon überlegt, ob man die Problematik nicht umgehen könnte, indem man beispielsweise die Zugangskennung per Post verschickt. Aber dann müsste man konsequenterweise auch das PostIdent- Verfahren wählen. Denn ist der Max Mustermann, c/o Heinz Schmitt wirklich greifbar?! Eher nicht...

Ich denke aber, dass es leider über kurz oder lang darauf hinauslaufen wird. Erst dann kann man auch den Poster für "Oraldiarrhoe" zur Verantwortung ziehen.

Ich persönlich bin in unterschiedlichen Foren vertreten. Ich finde Foren in der heutigen Zeit extrem wichtig, da sie eine Möglichkeit der umfassenden Meinungsbildung sind. Dabei darf es auch gern "zünftig" zugehen. Ich selbst bin auch nicht immer zimperlich, manchen Leuten/Institutionen muss einfach auch mal gesagt werden, dass sie A** sind. Aber ich hätte auch überhaupt kein Problem damit, für die Forenbetreiber greifbar zu sein. Und zur Rechenschaft gezogen zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
gibt's eigentlich schon Ideen, ob man nun weitermacht? ich meine, es ist ein verdammtes Landgerichturteil. Da gibt's ja nun noch weitere Instanzen, die man für dieses Thema irgendwie besprechen könnte. Grade die Wertung eines Boards als redaktionelles Angebot entspricht ja nun so garnicht den Tatsachen und macht das Urteil nach allem, was ich über Recht weiß ziemlich angreifbar.
 
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Außer dem gibt es ja schon Urteile höherer Instanzen, die diesem Urteil widersprechen.

Zumal der vom Gericht angestellte Vergleich
Forum - Rundfunk ziemlich hakt:

Wenn man ein Forum mit Rundfunk vergleichen will, dann eher mit so etwas wie Bürgerfunk.
Und da ist auch nicht der Sender, der das Studio und die Frequenz bereitstellt verantwortlich, sondern die Bürgerfunkgruppe.

Ersetze Sender mit Server, Studio mit Forensoftware, Frequenz mit Domain und Bürgerfunkgruppe mit Forennutzer, dann passt es wieder.
 
Hallo,

hab mich gerade hier angemeldet (Hab das auch schon länger verfolgt...).
Ist ja schon ein dicker Hund, das Urteil.

Unter den vom LG geforderten VOrraussetzungen ist ein Webforum nicht mehr betreibbar.

Und deswegen hoffe ich sehr, dass ihr weitermacht! Dann gibts auch von mir ne kleine Spende ;)
 
Hi Leute,

in der aktuellen ct (Ausgabe 11 vom 14.05.2007) gibt es aus Seite 52 einen ganzseitigen Bericht zum Urteil mit dem Titel "Hamburger Bumerang - Harte juristische Linie gegen Forenbetreiber bestätigt".

Wollte nur mal für alle Interessierten drauf hinweisen. :)

LG
tobim1986
 
Ist den schon bekannt ob es weiter geht mit einer Berufung ?
Ansonsten sind Günni & Co ja Tür & Tor geöffnet..:smokin

Best regards
 
Hallo Herr Geuss,

den ct-Artikel (Nr. 11 - 14.05.2007 - S. 52) habe ich gelesen.

Gehen Sie bitte in Berufung, so dass dieses Urteil nicht rechtskräftig wird.
Ich vermute, dass die meisten Forenmitglieder und viele andere Forenbetreiber Ihnen dankbar sein werden und Sie in diesem Vorhaben unterstützen werden.

Ich hoffe, dass sie die Kraft und die Zeit dafür haben.

Sollten Sie noch Geld benötigen, so machen Sie bitte einen weiteren Aufruf.
Ich bin sicher, dass es nicht an den Finanzen scheitern wird.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
 
naarak schrieb:
Hallo Herr Geuss,

den ct-Artikel (Nr. 11 - 14.05.2007 - S. 52) habe ich gelesen.

Gehen Sie bitte in Berufung, so dass dieses Urteil nicht rechtskräftig wird.
Ich vermute, dass die meisten Forenmitglieder und viele andere Forenbetreiber Ihnen dankbar sein werden und Sie in diesem Vorhaben unterstützen werden.

Ich hoffe, dass sie die Kraft und die Zeit dafür haben.

Sollten Sie noch Geld benötigen, so machen Sie bitte einen weiteren Aufruf.
Ich bin sicher, dass es nicht an den Finanzen scheitern wird.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.

Ich würde sofort wieder spenden, da es auch in unserem Interesse ist!
 
Hallo,

das weitere Vorgehen fände ich auch interessant.

Wird das Urteil rechtsgültig oder legt eine Partei Rechtsmittel ein?

Ich könnte mir vorstellen bei mir im Forum auch einen Spendenaufruf zu starten.

Gruß

KKF-Forum
 
daliman schrieb:
Ich bin zwar kein Jurist aber ich erlaube mir folgenden Kommentar:

1. Eine Abmahnung gegen Äßerungen in einem Forum, die zwar gegen irgendweche Rechte verstoßen oder psychisch labile sich durch irdendwas beleidigt fühlen, kann es aus mindestens folgenden Gründen nicht geben:

a) Die Verfasser der Beiträge sind meißtens nicht volljährig und/oder nicht geschäftsfähig. Eine Klage könnte höchstens gegen die Verfasse erhoben werden.

a) These - Beweis?

b) Der Boardbetreiber ist durch die Veröffentlichung zumindest Mitstörer.

Der BGH hat bereits vor Jahrzehnten eine Mitstörerhaftung bejaht (GRUR 1955,97 "Constanze II"; GRUR 1957,352 "Perussin II"; GRUR 1967,428 "Anwaltsberatung"; GRUR 1976,256 "Rechenscheibe"; GRUR 1988,829 "Verkaufsfahrten II; GRUR 1988, 832, "Benzinwerbung"; GRUR 1990, 463, 464 "Firmenrufnummer"; GRUR 1990,373, 374 "Schönheits-Chirugie"; GRUR 1991, 769,770 "Honoaranfrage"; GRUR 1997,325 "Architektenwettbewerb"; WRP 2000, 1263 "Neu in Bielefeld I"; BGH Az.: I ZR 22/99 „Meißner Dekor“). In der Entscheidung "Honoaranfrage" (GRUR 1994, 441, 443) führt der BGH aus:

"Als Störer haftet - grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrags - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte. Eine eigene Wettbewerbsförderungsabsicht oder ein Verschulden des Störers ist nicht Voraussetzung für seine Inanspruchnahme. Es genügt, wenn er an der Schaffung oder Aufrechterhaltung eines wettbewerbswidrigen Zustands objektiv mitgewirkt hat."

In der Ent¬scheidung "Architektenwettbewerb" führt der BGH diese Rechtsprechung fort:

"Als (Mit-)Störer haftet "in entsprechender Anwendung des 1004 BGB", wer "auch ohne Wettewerbsforderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbei-führung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt. Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinde-rung dieser Handlung hatte."

In der Entscheidung "Neu in Bielefeld I" (WRP 2000, 1263) führt der BGH aus, dass an die (Mit-)Störereigenschaft für den Unterlas¬sungsanspruch nur geringe Anforderungen zu stellen sind.

Ferner wird auf die Entscheidung des BGH-Entscheidung "Räumschild" vom 18. Mai 1999 (Az.: X ZR 156/97) verwiesen. Hierin führt der BGH aus:

Allerdings setzt die Verantwortlichkeit für eine Patent¬verletzung nicht voraus, dass der in An-spruch Genommene das Recht unmittelbar durch eigene Handlungen beeinträchtigt. Schuld-ner der Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung der verletzen-den Gegenstände kann auch derjenige sein, der lediglich eine weitere Ursache für die Rechts-verletzung gesetzt hat. Entsprechend der zum Wettbewerbsrecht ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu OLG Frankfurt WRP 1987, 115; OLG Hamm GRUR 1992, 126; OLG München MDR 1994, l106; OLG Stuttgart ZIP 1993, 1494) kann danach auch derjenige haftbar sein, der seinen Telefon-, Fax- oder Telexanschluss einem Dritten überlässt, der dann seinerseits von diesem Anschluss aus das Schutzrecht verletzende Handlungen begeht. Ihren Grund fin-det diese Haftung jedoch nicht schon in der Überlassung des Anschlusses als solcher. Die Verantwortlichkeit des Dritten folgt vielmehr daraus, dass er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden hat, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlus-ses zu erwarten war (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1994 -1ZR 321/91, GRUR 1994, 441,443 – Kosmetik-studio; siehe auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel14 Rdn.4, 8). Voraussetzung der Haftung ist damit ein von dem Anschluss ausgehender oder unter seiner Benutzung begangener Rechtsverstoß.

In der Frage der (Mit-)Störerhaftung ist auch kein Unterscheid zwischen dem Patent- und dem sonstigen gewerblichen Rechtschutz bzw. dem Wettbewerbsrecht zu erkennen. Insoweit wird auf LG Berlin (Az. 16 0 15/02 - veröffentlicht bei http://www.jurpc.de/rechtspr/20030012.htm), zur Mitstörerhaftung bei einer Faxwerbung und die Haftung des admin-c einer Domain (OLG Stuttgart, Az.: 2 W 27/03 veröffentlicht bei OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2003, 2 W 27/03 , für die Ein-schaltung eines Dritten OLG Dresden WRP 2004,977 und LG Karlsruhe WRP 2004,1078 verwiesen.

Der Boardbetreiber kann sich ja am User schadlos halten!


b) Die Kanzleien und/ oder Unternehmen könnten die Nachrichten selbst verbreitet haben um anschließend dagegen zu kagen und Verdienen.

Theoretisch JA - nur dann wäre es Betrug.

Das Problem ist nur die deutsche Justiz.

Nein - das Problem sind durchgeknallte "Netzindianer", welche glaub, dass das Netz ein rechtsfreier Raum ist.

Ein Forum lebt von den Meinungen anderer und diese kann man nicht beeinflussen. Es gibt eine Meinungsfreiheit.

Die ihre Grenze bei der Würde anderer Menschen findet.

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
 
Lieber Graf, Du hast sehr viel geschrieben b.z.w kopiert, aber nix gesagt. Nix, aber auch wirklich nicht einen einzigen für Forenbetreiber hilfreichen Buchstabe hab ich gefunden. Warum auch, nicht wahr? Was Du von Dir gegeben hast, ist doch alles schon bis zum Erbrechen und Wiederkäuen in den unmöglichsten Ecken und Winkeln der Internet durchgekaut worden.

Dein Einlass es währe Betrug, so da manipuliert würde, ist lachhaft. Da greift dann Deine Antwort "a) These - Beweis?" Wie soll ein Rechtsunkundiger, was ja Forenbetreiber in der überwiegenden Zahl sind, den Beweis der Manipulation erbringen, wenn sich daran selbst Deine Kollegen die Zähne an solchen Vorkommnissen ausbeißen?

Nur mal eine Frage unter uns zwei Jungfrauen: was würde, natürlich! rein theoretisch gefragt, einer/eine kosten, die solche "provokanten Auftragsarbeiten" erledigen würden?
Und, gibt es nicht in allen Berufsständen jene grauen bis schwarzen Schafe, zumal zur Zeit die Mandantenzahl, sprich Bevölkerung ab, die Angehörigen bestimmter Berufe aber in den letzten 10-15 Jahren enorm gestiegen ist?

Wenn der Gesetzgeber nicht endlich einschreitet und den gröbsten Auswürfen einen Riegel vorschiebt, treibt Ihr Rechtsanwälte es mit der Zeit so weit, daß wieder alles hinter verschlossenen Türen abläuft, wie zu Anfangszeiten Deines Wirkens im Internet. Erinnerst Du Dich noch daran?
 
Vegiss es Lolly, Du wirst keine brauchbaren Antworten bekommen.
Wie üblich eine Ansammlung von Aktenzeichen und Quellen, die wahrscheinlich nicht das Geringste mit dem Thema zu tun haben (hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht es zu prüfen, wäre aber das erste Mal :D).
Der Unterhaltungswert der Threads bei Gulli lässt langsam wieder nach, da sucht man sich halt anderswo Beschäftigung.
Und bei dem Sauwetter hat man eben auch in München Langeweile.
Dem langen Text da oben fehlt aber noch der übliche "heise ist doof"-Seitenhieb. Aber es gibt ja die Edit-Funktion, und regnen tut es immer noch.
Also hopp, da geht noch was! :)
 
Es wäre ja schon wenigstens etwas geholfen, wenn man wüsste ob dieses Urteil Rechtsgültigkeit erlangt.

Mit der ganzen Gesetzeszitiererei in Verbindung mit persönlicher Meinung ist leider niemandem wirklich geholfen.

Schade.
 
Sobald man definitive Aussagen dazu machen kann, wird das auch passieren.
Ich verstehe die Ungeduld absolut, aber juristische Angelegenheiten sind nun mal langatmig.
 
Wer hat eigentlich die Sprache bzw. die Schrift erfunden?

Diese Person - oder ihre Rechtsnachfolger - sollten wegen erheblichen Störens und der bis heute anhaltenden Bereitstellung der Mittel, um andere Personen zu beleidigen und in ihrer "Ehre" herabzusetzen, Falschaussagen zu machen, zu lügen und betrügen umgehend abgemahnt werden. Der Gebrauch oder die Verbreitung der zur Verfügung gestellten Mittel sollte wegen wiederholter, vorsätzlicher Anwendung, Unbelehrbarkeit, keinerlei Anzeichen von Reue mit Dunkelhaft von nicht unter 99 * 99 Jahren bestraft werden.
 
Ach wie schön war doch die Welt, als man sich mit Keule und Knüppel unterhalten hat. Da gab es zwar auch böse Ehefrauen - doch keine Rechtsanwälte!
Wie schön war die Steinzeit! :D
 
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