Drohbriefe von t-online
Mahnbriefe für P2P-Nutzer
Das Gerücht macht seit längerem die Runde, jetzt verdichtet es sich zur Gewissheit: T-Online mahnt seine User ab, die über P2P-Börsen copyrightgeschütztes Material tauschen - und das unter konkretem Hinweis auf getauschte Dateien.
REUTERS
T-Online braucht nicht schnüffeln wollen: Wenn etwas stinkt im Datenverkehr, dann will auch das Gesetz, dass die Ursache protokolliert wird
Die Wände, sagte man früher, haben Ohren - vorzugsweise im Plattenbau. In diesen Tagen wird zahlreichen Kunden von Deutschlands größtem Net-Provider T-Online klar, dass ihre Auffahrt zum Datenhighway auch nur aus Kleenex und Spucke gefertigt ist: Irgendwer hört, sieht, riecht und registriert durchaus, was der User in der scheinbaren Anonymität des Netzes so alles unternimmt.
Zu Surfers Lieblingsbeschäftigungen gehört seit geraumer Zeit das Tauschen von Dateien über angeblich anonyme P2P-Börsen. Doch so anonym, dürften in den nächsten Tagen zahlreiche T-Online-Kunden feststellen, sind die auch nicht: Zumindest der Provider kann jederzeit erfahren, wer da wohin surft, und was er dort tut. Davor schützt auch die Zuteilung so genannter dynamischer IP-Adressen nicht: Zumindest für die jeweilige Online-Sitzung ist diese Adresse fest der Telefonnummer des Nutzers zugeordnet, und das wird sogar protokolliert und - zumindest für rund 80 Tage - archiviert.
Wer hier "Datenschutz!" schreit, hat die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre verschlafen, denn diese Praxis ist nicht nur legal, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben: Das Telekommunikationsdienstegesetz verlangt von den Providern, Fahndern im Bedarfsfall entsprechende Auskünfte geben zu können.
Wenn man also nicht nur darf, sondern muss, dann kann man die abgegriffenen Daten ja gleich auch konstruktiv nutzen, muss man sich bei T-Online gedacht haben: "PC Welt Online" berichtet von einer drohenden Mahnbrief-Serie, von denen eine erste Welle wohl schon verschickt worden ist. Demnach beschränkt sich T-Online in seinen Abmahnungen bisher auf Fälle von Software-Tausch.
"Von Ihrem Account", heißt es in dem Serienbrief, "wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Es folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme. Selbst den Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist, erspart sich T-Online nicht: Wir wissen Bescheid, soll das wohl heißen. Und: "Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen".
IM INTERNET
· "PC Welt"
SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten.
Drohend heißt es weiter, jeder weitere Verstoß gegen das Tauschverbot copyrightgeschützter Software werde "Folgen nach sich ziehen".
T-Online gibt an, zu diesem Schritt durch eine Beschwerde eines Copyright-Rechteinhabers gezwungen worden zu sein, der Tauscher im Morpheus-Netzwerk als T-Online-Kunden habe identifizieren können. Von sich aus, versichert ein T-Online-Sprecher, suche T-Online "nicht gezielt" nach Copyright-Verstößen im Datenverkehr von Kunden. Auch werde T-Online keine entsprechenden Kundendaten weitergeben - das verstieße gegen das Datenschutz-Gesetz.
Dazu könnte es jedoch trotzdem kommen, falls jemand mit einem "berechtigten Interesse" erfolgreich auf Herausgabe der Daten klagt: Insofern ist der scharf formulierte T-Online-Brief als Mahnung zur Enthaltsamkeit zu verstehen.
Zu einer weiteren Kontrolle des Netzverkehres auch von identifizierten Tauschern werde es vorerst nicht kommen. Ernst zu nehmen sei die briefliche Warnung trotzdem: Wer permanent auffällig werde, könnte durchaus erleben, dass T-Online ihm den Netzzugang sperre. Schließlich gehe es um den Ruf von Deutschlands größtem Serviceprovider.
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Beim Tausch erwischt: Blauer Brief für T-Online-Mitglieder
T-Online-Nutzer die Internet-Tauschbörsen zum Austausch von urheberrechtlich geschützten Programmen genutzt haben, erhalten in diesen Tagen unangenehme Post von T-Online.
In dem Brief heißt es: "Von Ihrem Account (...) wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Anschließend folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme inklusive dem Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist.
"Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen", heißt es in dem Brief von T-Online weiter. Jeder weitere Verstoß würde "Folgen nach sich ziehen" droht T-Online
Über IP-Adressen werden T-Online-Mitglieder ermittelt
Wer mit Hilfe von Tauschprogrammen wie Morpheus & Co. urheberrechtlich geschützte Spiele und Programme tauscht, muss sich auch im Klaren darüber sein, dass es ein Leichtes ist, seine IP-Adresse ausfindig zu machen.
Eben das hat eine Organisation in den USA gemacht und daraufhin T-Online als Provider der Tauschenden ausfindig gemacht. T-Online speichert gemäß dem Datenschutzgesetz alle kundenbezogenen Daten für 80 Tage. In diesen Daten finden sich auch die Session-Daten der einzelnen Mitglieder. Mit Hilfe dieser Daten kann über die IP-Adresse der betreffende Kunde ermittelt werden.
T-Online musste handeln
Mit dieser Organisation habe sich T-Online darauf geeinigt, die betroffenen T-Online-Mitglieder per Brief über den Sachverhalt aufzuklären, so Michael Schlechtriem, Pressesprecher von T-Online. Das Unternehmen sei in diesen Fällen dazu gezwungen gewesen, weil "die Organisation als Rechteinhaber ein berechtigtes Interesse daran gehabt hat".
Allerdings betont Schlechtriem, dass T-Online von sich aus nicht gezielt nach solchen Verstößen gegen das Urheberrecht durch T-Online-Kunden suche. Auch bei allen, die einen solchen Brief von T-Online erhalten haben, wird nicht von T-Online kontrolliert, ob sie erneut urheberrechtlich geschützte Programme zum Tausch anbieten.
Datenschutzgesetz wurde eingehalten
Informationen über Kunden seien auch nicht an die US-Organisation weitergegeben worden. "Das erlaubt auch nicht das Datenschutzgesetz", so Schlechtriem. Erst über den Gerichts-Weg sei es möglich, T-Online zur Herausgabe von Mitglieder-Daten zu zwingen.
Dennoch ermahnt T-Online die Empfänger den Inhalt der Briefe ernst zu nehmen. Letztendlich habe auch T-Online kein Interesse daran, dass die Mitglieder urheberrechtlich geschützte Programme tauschen: "Es geht um den Ruf von T-Online", wie Schlechtriem ausführt.
Bei T-Online-Mitgliedern, die zu sehr über die Stränge schlagen und permanent auffällig werden, sei es denkbar, dass T-Online von seinen Rechten Gebrauch macht, und den betreffenden Account sperrt.
Mahnbriefe für P2P-Nutzer
Das Gerücht macht seit längerem die Runde, jetzt verdichtet es sich zur Gewissheit: T-Online mahnt seine User ab, die über P2P-Börsen copyrightgeschütztes Material tauschen - und das unter konkretem Hinweis auf getauschte Dateien.
REUTERS
T-Online braucht nicht schnüffeln wollen: Wenn etwas stinkt im Datenverkehr, dann will auch das Gesetz, dass die Ursache protokolliert wird
Die Wände, sagte man früher, haben Ohren - vorzugsweise im Plattenbau. In diesen Tagen wird zahlreichen Kunden von Deutschlands größtem Net-Provider T-Online klar, dass ihre Auffahrt zum Datenhighway auch nur aus Kleenex und Spucke gefertigt ist: Irgendwer hört, sieht, riecht und registriert durchaus, was der User in der scheinbaren Anonymität des Netzes so alles unternimmt.
Zu Surfers Lieblingsbeschäftigungen gehört seit geraumer Zeit das Tauschen von Dateien über angeblich anonyme P2P-Börsen. Doch so anonym, dürften in den nächsten Tagen zahlreiche T-Online-Kunden feststellen, sind die auch nicht: Zumindest der Provider kann jederzeit erfahren, wer da wohin surft, und was er dort tut. Davor schützt auch die Zuteilung so genannter dynamischer IP-Adressen nicht: Zumindest für die jeweilige Online-Sitzung ist diese Adresse fest der Telefonnummer des Nutzers zugeordnet, und das wird sogar protokolliert und - zumindest für rund 80 Tage - archiviert.
Wer hier "Datenschutz!" schreit, hat die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre verschlafen, denn diese Praxis ist nicht nur legal, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben: Das Telekommunikationsdienstegesetz verlangt von den Providern, Fahndern im Bedarfsfall entsprechende Auskünfte geben zu können.
Wenn man also nicht nur darf, sondern muss, dann kann man die abgegriffenen Daten ja gleich auch konstruktiv nutzen, muss man sich bei T-Online gedacht haben: "PC Welt Online" berichtet von einer drohenden Mahnbrief-Serie, von denen eine erste Welle wohl schon verschickt worden ist. Demnach beschränkt sich T-Online in seinen Abmahnungen bisher auf Fälle von Software-Tausch.
"Von Ihrem Account", heißt es in dem Serienbrief, "wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Es folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme. Selbst den Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist, erspart sich T-Online nicht: Wir wissen Bescheid, soll das wohl heißen. Und: "Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen".
IM INTERNET
· "PC Welt"
SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten.
Drohend heißt es weiter, jeder weitere Verstoß gegen das Tauschverbot copyrightgeschützter Software werde "Folgen nach sich ziehen".
T-Online gibt an, zu diesem Schritt durch eine Beschwerde eines Copyright-Rechteinhabers gezwungen worden zu sein, der Tauscher im Morpheus-Netzwerk als T-Online-Kunden habe identifizieren können. Von sich aus, versichert ein T-Online-Sprecher, suche T-Online "nicht gezielt" nach Copyright-Verstößen im Datenverkehr von Kunden. Auch werde T-Online keine entsprechenden Kundendaten weitergeben - das verstieße gegen das Datenschutz-Gesetz.
Dazu könnte es jedoch trotzdem kommen, falls jemand mit einem "berechtigten Interesse" erfolgreich auf Herausgabe der Daten klagt: Insofern ist der scharf formulierte T-Online-Brief als Mahnung zur Enthaltsamkeit zu verstehen.
Zu einer weiteren Kontrolle des Netzverkehres auch von identifizierten Tauschern werde es vorerst nicht kommen. Ernst zu nehmen sei die briefliche Warnung trotzdem: Wer permanent auffällig werde, könnte durchaus erleben, dass T-Online ihm den Netzzugang sperre. Schließlich gehe es um den Ruf von Deutschlands größtem Serviceprovider.
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Beim Tausch erwischt: Blauer Brief für T-Online-Mitglieder
T-Online-Nutzer die Internet-Tauschbörsen zum Austausch von urheberrechtlich geschützten Programmen genutzt haben, erhalten in diesen Tagen unangenehme Post von T-Online.
In dem Brief heißt es: "Von Ihrem Account (...) wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Anschließend folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme inklusive dem Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist.
"Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen", heißt es in dem Brief von T-Online weiter. Jeder weitere Verstoß würde "Folgen nach sich ziehen" droht T-Online
Über IP-Adressen werden T-Online-Mitglieder ermittelt
Wer mit Hilfe von Tauschprogrammen wie Morpheus & Co. urheberrechtlich geschützte Spiele und Programme tauscht, muss sich auch im Klaren darüber sein, dass es ein Leichtes ist, seine IP-Adresse ausfindig zu machen.
Eben das hat eine Organisation in den USA gemacht und daraufhin T-Online als Provider der Tauschenden ausfindig gemacht. T-Online speichert gemäß dem Datenschutzgesetz alle kundenbezogenen Daten für 80 Tage. In diesen Daten finden sich auch die Session-Daten der einzelnen Mitglieder. Mit Hilfe dieser Daten kann über die IP-Adresse der betreffende Kunde ermittelt werden.
T-Online musste handeln
Mit dieser Organisation habe sich T-Online darauf geeinigt, die betroffenen T-Online-Mitglieder per Brief über den Sachverhalt aufzuklären, so Michael Schlechtriem, Pressesprecher von T-Online. Das Unternehmen sei in diesen Fällen dazu gezwungen gewesen, weil "die Organisation als Rechteinhaber ein berechtigtes Interesse daran gehabt hat".
Allerdings betont Schlechtriem, dass T-Online von sich aus nicht gezielt nach solchen Verstößen gegen das Urheberrecht durch T-Online-Kunden suche. Auch bei allen, die einen solchen Brief von T-Online erhalten haben, wird nicht von T-Online kontrolliert, ob sie erneut urheberrechtlich geschützte Programme zum Tausch anbieten.
Datenschutzgesetz wurde eingehalten
Informationen über Kunden seien auch nicht an die US-Organisation weitergegeben worden. "Das erlaubt auch nicht das Datenschutzgesetz", so Schlechtriem. Erst über den Gerichts-Weg sei es möglich, T-Online zur Herausgabe von Mitglieder-Daten zu zwingen.
Dennoch ermahnt T-Online die Empfänger den Inhalt der Briefe ernst zu nehmen. Letztendlich habe auch T-Online kein Interesse daran, dass die Mitglieder urheberrechtlich geschützte Programme tauschen: "Es geht um den Ruf von T-Online", wie Schlechtriem ausführt.
Bei T-Online-Mitgliedern, die zu sehr über die Stränge schlagen und permanent auffällig werden, sei es denkbar, dass T-Online von seinen Rechten Gebrauch macht, und den betreffenden Account sperrt.