Tja, so ein ähnliches Problem hatte ich vor Jahren auch schon. Die Schutzklappe für das Objektiv schloss nur noch zur Hälfte. Hatte ich reklamiert und die Kamera wurde eingeschickt. Nach einiger Zeit bekam ich eine Mitteilung, dass kein Garantiefall eintreten kann, da der Schaden durch "Gewalteinwirkung" entstanden ist.
Ich hatte damals meinen Namen eingravieren lassen, dadurch ist wohl ein kleiner Kratzer am Gehäuse entstanden. Die Rep. sollte 300 DM kosten, der S*****-Markt wollte sich sogar mit 150 DM beteiligen. Habe ich aber nicht eingesehen und habe nur beschlossen, nichts mehr von diesem Hersteller zu kaufen. Der Gerichtsweg war mir zu aufwendig.
In Deinem Fall sehe ich also auch wenig Chancen, etwas über den Garantieweg zu erreichen, falls noch Garantie vorhanden sein sollte.
Denn wenn das Objektiv etwas "verbogen" sein sollte, wird man auch von "Gewalteinwirkung" ausgehen.
Da die ganze Kamera aus Feinmechanik besteht, wirst Du wohl auch keine Chance haben, etwas selbst zu reparieren.